Hallo Community,
vornweg bitte seid nett in Euren Kommentaren, ich habe kein steuerliches Hintergrundwissen und bin "nur" die Technik... und frage daher sowas "blödes".
Ein Mandant firmiert zum Jahreswechsel von einem Einzelunternehmen (EU) in eine GmbH.
Frage; ändere ich jetzt einfach die Stammdaten in DUO auf die GmbH oder muss jetzt ein neues weiteres Unternehmen als GmbH angelegt werden? Für ein neues Unternehmen würde ich die bestehende mdt.genutzte BeraterNr. verwenden. Würdet ihr das auch so tun?
(Anmerkung der Mdt. hat drei verschiedene EU, nur eines davon wird zur GmbH umfirmiert. Alle drei haben eigene Mdt.Nr. aber die gleiche Mdt.genutzte BeraterNr.)
Liebe Grüße Iris La
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei einem Rechtsformwechsel sollte immer eine neue Mandantennummer verwendet werden.
Keine blöde Frage aber in einem solchen Forum können solche komplexe Sachverhalte nicht gelöst werden.
Zunächst müsste der Sachverhalt rechtlich genauestens analysiert werden (geht es z.B. um eine Umwandlung/Gesamtrechtsnachfolge), dann die Strukturen und Zielsetzungen, Ist- und Sollanalysen. Aufbewahrungspflichten, GOBD, Datenschutz etc.
Am Ende müsste dann ggf. der SK der DATEV um Hilfe gebeten werden. Einfach einen Namen überschreiben kann zu ungewollten Problemen führen, neue Datenbestände aber auch.
Diese Vorgänge sollten mit Steuerberater und DATEV genau besprochen und umgesetzt werden, eine rein technische Betrachtung oder eine Kurzantwort in diesem Forum ist nicht ausreichend.