Liebe Community,
ich brauche Bitte in der Community Hilfe. Wir haben einen Mdt der DUO gelöscht hat. Belege online soll auch gelöscht werden. Aber die Belege sollen mit der Fibu verknüpft bleiben. Das DATEV-Dokument 1036470 Belege aus Belege online nach Dokumentenablage holen (wir haben kein DMS) habe ich gelesen.
Die Belege in DUO sind NICHT im Posteingang gelagert sondern unter verschiedenen Ablageordnern. Jetzt dachte ich, ich schiebe alle Belege in den Posteingang.
Wenn ich in den Ordner Belegablage gehe und alle Belege verschieben mag in den Posteingang kommt die Meldung:
Ich weiß jetzt gar nicht weiter. Wie bekomme ich denn alle Belege für mehrere Jahre jetzt in den Posteingang verschoben um die Belege dann zu uns in die Dokorg zu holen?
Und warum muss ich Belege die bereits in Ordnern und Jahren zugeordnet sind, jetzt in den Posteingang zurück verschieben?
Und dann gibt es Belege da erscheint die folgende Meldung:
Aber auch die festgeschriebenen Belege möchte ich doch sichern. Ich will doch alle Belege sichern.
Eigentlich verstehe ich DATEV-Anleitungen immer recht gut, aber hier scheitere ich wohl mangels Programmwissen DUO.
Ich verzweifle eben am sichern ALLER Belege aus Belege online um sie im Posteingang zu speichern für den Übertrag in unsere Dokorg.
Kann mir bitte jemand helfen?
Danke. Liebe Grüße von einer verzweifelten Iris an einem grauen Montag ;o)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @irisla
siehe Dokument 1036470 letzter Absatz von Kapital 2.1.2
Wenn die digitalen Belege festgeschrieben sind, muss die Festschreibung aufgehoben werden. Ansonsten können Sie diese Belege nicht in den Posteingang oder Transferordner verschieben und die weiteren Schritte durchführen.
Zur Aufhebung der Festschreibung sind Sonderrechte für Ihr Zugangsmedium (DATEV SmartLogin / DATEV SmartCard / DATEV mIDentity) notwendig.
Ansonsten vermute ich bei den angezeigten Meldungen, dass ein Umspeichern je einzelner Belegordner in den optional angelegten Transferordner und dann ein Umspeichern vom Transferordner in den Posteingang notwendig sein wird.
Bitte bei der ganzen Sache nicht vergessen:
a) Aufbewahrungspflichtig ist der Mandant => Der Mandant hat eigentlich dafür zu sorgen, dass die Belege die ganze Dauer rechtlich korrekt aufbewahrt werden
b) Wenn der Mandant DUO gelöscht hat wg. Betriebsaufgabe, könntet ihr auch den Bestand inaktiv setzen lassen von der DATEV (kostet einen Einmalbetrag), die Kosten dafür muss eigentlich der Mandant tragen (wenn die Belege in Belege online sein Belegarchiv darstellen und nicht eine Kopie der Kanzlei)
Herzlichen Dank. Da hab ich das ganze Dokument eigentlich gelesen und dann überlese ich diesen kleinen Absatz mit der Festschreibung. Also das ist ja vielleicht ein Aufwand der da betrieben werden muss.
das mit der Inaktivsetzung ist mir neu, da muss ich mal was suchen hierzu. Das wäre eine Idee für andere Mandate. Denn diesen Wahnsinn zu betreiben finde ich unglaublich zeitaufwendig.
Dankeschön
Ich würde auch entweder inaktiv setzen oder eine DVD mit Belegen anfordern. (Oder halt eine ISO, falls es nur noch das gibt).
Der Aufwand für das umspeichern wird sich kaum rechnen.
Uhiii das ist ein ganz neuer Ansatz für mich. DVD mit Belegen anfordern. Ich merke ich muss die DATEV-Hilfe fordern und Infos hierzu suchen.
DVD mit Belegen anfordern und DUO nur inaktiv setzen statt es zu löschen... ganz neue Ansatzpunkte. DANKE
Was meinen Sie mit ISO? Grübel
Ich würde auch entweder inaktiv setzen oder eine DVD mit Belegen anfordern. (Oder halt eine ISO, falls es nur noch das gibt).
Die Archiv-DVD gibt es leider nicht mehr.
Es gibt nur noch den ‚Export für steuerliche Außenprüfung‘ inkl. DUO-Belege.
Wenn der Mandant lediglich die Belege für die nächste Prüfung vorhalten möchte, kann man ihm das zur Verfügung stellen.
MfG, F.Lange
Was meinen Sie mit ISO? Grübel
Das ist im Grunde eine DVD oder CD - nur nicht als Plasikscheibe sondern als Datei.
MfG, F.Lange