Belege unter DUO nach Mandatsbeendigung.
Werte Community, alle Belege aus DUO, die mit Buchungssätzen unter Rewe verbunden sind, können auf der Archiv-DVD mit ausgegeben werden Haken dran.
Was aber geschieht mit "anderen" (auch wichtigen) Belegen, z.B. die sich noch unbearbeitet im Posteingang befinden? Z.B. auch Belege die körperlich bereits vernichtet wurden (ersetzendes Scannen).
Wie können diese dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden (ohne ein Einzel-Download jeder Datei -en bloc geht ja nicht?), ich blicke da nicht durch.
Hallo!
Ich verlinke mal ein paar Beiträge:
Bestand Belege Online nach Einstellung Betrieb - DATEV-Community - 240298
Belegzugriff nach Mandantenübertragung an neuen Be... - DATEV-Community - 253703
Ihre Frage geht meines Erachtens in die falsche Richtung.
Bitte nicht überlegen, wie Sie einzelne Belege an den Mandanten aushändigen können.
DUO auf den Mandanten übertragen und überlegen, welche einzelnen Belege in Kopie zurückbehalten werden können.
Alles andere ist rechtlich sehr riskant.
DUO auf den Mandanten übertragen? Geht das auch im Nachgang?
Danke für den Link, die DATEV hat dazu aber wohl keinerlei Stellungnahme abgegeben.
Mitgliedsgebundenes Mandatsgeschäft ist die Lösung.
Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft (datev.de)
Sollte bei DUO von Haus aus genutzt werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Zwecks Begrenzung des Mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäfts und Unterberaternummer allgemein siehe hier:
Arbeiten mit DATEV: Ein Leidensbericht (typischer ... – Seite 10 - DATEV-Community - 180379
mit weiteren Verlinkungen
Ja, guter Hinweis für die Zukunft. Danke.
Haben wir aktuell aber im genannten Fall nicht. Hierzu muss DATEV doch auch eine Lösung haben.
@Neu_hier schrieb: Danke für den Link, die DATEV hat dazu aber wohl keinerlei Stellungnahme abgegeben.
Wird die DATEV auch vermutlich nicht machen. Die DATEV hat nicht das rechtliche Problem.
Die DATEV ist "nur" Auftragsverarbeiter, die Verantwortung für DSGVO, usw. hat ausschließlich der Berater.
@Neu_hier schrieb: Haben wir aktuell aber im genannten Fall nicht. Hierzu muss DATEV doch auch eine Lösung haben.
Nein, leider gibt es keine einfache Lösung.
Sparen Sie sich die DATEV-Archiv-DVD.
Stellen Sie DUO auf den Mandanten um.
Und dieser kann dann den Datenbestand inaktiv setzen (kostenpflichtig)
DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center
(oder Reihenfolge umkehren)
Sie müssen nur die Kostenthematik mit dem Mandanten klären.
Hier geht es mir in erster Linie um technische Möglichkeiten!
Da kann ich nix umstellen, Mandant spricht nicht mehr mit uns!
Aber davon abgesehen, könnte der Mandant den Bestand übernehmen auch wenn keine Berater mehr dahinter steht? Ich dachte dies ist immer an eine entsprechende Berater-Mitgliedschaft gebunden?
@Neu_hier schrieb: Aber davon abgesehen, könnte der Mandant den Bestand übernehmen auch wenn keine Berater mehr dahinter steht?
Ja, das geht. Sobald ein Mitglied (= Berater) die Zustimmung erteilt hat, macht die DATEV Direktgeschäfte mit dem Mandanten.
Zwar kann die Zustimmung des Beraters theoretisch auch später wieder zurückgenommen werden.
Aber warum sollte das in solchen Fällen gemacht werden? ("Aus den Augen, aus dem Sinn")
@Neu_hier schrieb: Hier geht es mir in erster Linie um technische Möglichkeiten!
Die technische Lösung haben Sie bereits selber geschrieben.
"Einzeldownload" 😞
Mist.....
@Neu_hier schrieb:
Wie können diese dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden (ohne ein Einzel-Download jeder Datei -en bloc geht ja nicht?)
Doch, geht. Dokumente heften und dann en bloc exportieren.
Cool, probier ich aus. Aber was soll man mit einer Datei mit 400 Einzelbelegen anfangen?
Archivieren?
Ich hab das mal gemacht, um Daten aus UO in Finmatics hochzuladen. Da gibts dann eine automatische Belegtrennung.
Was mir auffällt ist, dass beim "mitgliedsgebundenen Direktgeschäft" immer vom "Mandanten" des Beraters gesprochen wird. Stört es wirklich niemanden (bei der DATEV), dass es sich ja eben nicht mehr um den eigenen Mandanten handelt. Ich habe da noch Bauchschmerzen....
@Neu_hier schrieb: Stört es wirklich niemanden (bei der DATEV), dass es sich ja eben nicht mehr um den eigenen Mandanten handelt.
Ich kann nicht beurteilen, ob es jemanden bei der DATEV stört.
Rechtlich empfehle ich das Lesen von § 2 der Satzung. Insbesondere § 2 Nr. 3 und Nr. 6
Solange die Unterberaternummer für die Person bei Ihnen existiert, wird DATEV davon ausgehen, dass die Person bei Ihnen Mandant ist.
Dann ist dies ganz einfach keine annehmbare Lösung......