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DUO: Ab sofort Kontostand ausblenden auf der Startseite!

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letzte Antwort am 08.05.2023 14:23:34 von metalposaunist
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Gelöschter Nutzer
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Ab sofort können Kontostände auf der Startseite von DUO ausgeblendet werden (Augensymbol). 

Geht noch mehr, oder nur das reine Ausblenden als Schutz gegen "über die Schulter gucken"? 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 14
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Laut DATEV:

 

"Die Anzeige des Banksaldos in der Übersicht ist ausblendbar. Diese Einstellung wird benutzerbezogen gespeichert. Der Direkteinstieg in den Arbeitsprozess Kontoumsätze prüfen ist bei ausgeblendetem Banksaldo weiterhin möglich."

 

Der Benutzer, der (z.B.) den Kontosaldo nicht sehen soll, kann ihn somit selber ausblenden (oder einblenden) 🙄.

 

 

 

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Gelöschter Nutzer
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.... konnte leider nicht löschen.

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JonasThiel
Fortgeschrittener
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Sorry aber das ist mega schwachsinnig,

Im Endeffekt bringt das nicht so viel, wenn der jeweilige Nutzer die Einstellung vornehmen muss und diese auch wieder deaktivieren kann. 

Bitte korrigiert mich, wenn ich eine Einstellung übersehen habe 😅

Jonas Thiel
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 14
1297 Mal angesehen

Der Ursprung war (so meine ich) die Diskussion, dass man die Startseite per Rechteverwaltung so definieren kann, dass nicht jeder User den Kontostand sehen kann. Wenn (nur) dass das Ergebnis ist, hat wohl jemand etwas missverstanden.

JonasThiel
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 14
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So würde es auch irgendwo für mich Sinn ergeben, leider ist es meiner Meinung nach nur halb umgesetzt. 

Jonas Thiel
cwes
Meister
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Der Ursprung war (so meine ich) die Diskussion, dass man die Startseite per Rechteverwaltung so definieren kann, dass nicht jeder User den Kontostand sehen kann. Wenn (nur) dass das Ergebnis ist, hat wohl jemand etwas missverstanden.


Ich schimpfe viel und gerne auf Datev. In diesem Fall, denke ich aber, dass die das schon richtig verstanden haben und

  1. jetzt erst einmal das Augensymbol eingeführt haben um dann
  2. im nächsten Schritt das Recht, mit dem die Zwangseinstellung für das Augensymbol konfiguriert werden kann in die RVO (anderes leidiges Thema...) hinzufügen

Oder ist das Wunschdenken meinerseits?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 8 von 14
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Man hätte dann auch ganz einfach und oldschool einen schwarzen Klebestreifen an der entsprechenden Stelle auf dem Bildschirm ankleben können. Oder mit einem Edding..... 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 9 von 14
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Da haben Sie Recht, wenn das nur ein Zwischenschritt ist soll ja alles gut sein. DATEV wird sich dazu vielleicht äußern, dann werden wir mehr wissen.     

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 14
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Moin,

 

hiermit hat die DATEV doch durchaus einen Wunsch umgesetzt - eben genau das "Über die Schulter gucken":

 

https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Startseite-anpassen/m-p/167233

 

oder

 

https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Startseite-in-UO/m-p/179122

 

mal so als Beispiele der Anfragen.

 

Das sicherlich auch andere Wünsche anstehen ist klar - aber wenn etwas umgesetzt wurde, ist dies doch schon mal gut.

 

Viele Grüße

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 11 von 14
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Ich hätte auf die Anforderungen  - als professionelle Umsetzung - aber eine Anzeige (oder eben keine) auf Rechtebasis erwartet und kein banales Ausblenden.

Wenn es den entsprechenden Anwendern aber hilft, soll die kleine Funktion gerne ihre Daseinsberechtigung haben. Vielleicht nach dem Motto "Besser als nichts".

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 14
1170 Mal angesehen

Moin,

 

eine Umsetzung auf Rechtebasis würde bedeuten, dies muss der Admin umstellen, wenn es gewünscht ist - und auch wieder Zurückstellen, wenn es wieder anders gewünscht wird.

 

Wie es jetzt umgesetzt wurde, kann der jeweilige Nutzer selbst entscheiden, ob dies für ihn wichtig ist (weil das Über-die-Schulter-gucken vorkommen kann) oder ob dies nicht notwendig ist (da dies eigentlich nicht vorkommt).

 

Es mag sein, dass es auch Fälle gibt, wo der Unternehmer dies für alle Mitarbeiter (wenn den mehrere auf UO Zugriff haben) einheitlich haben möchte. Aber der Regelfall wird dies (zumindest bei uns) nicht sein.

 

Ich halte unsere Mandanten für fähig genug, dies selbst zu entscheiden, so dass wir in diese Umstellungen nicht zusätzlich eingebunden werden müssen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

MFischerStbVogel
Beginner
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Nachricht 13 von 14
677 Mal angesehen

Ist ja schon ein paar Tage her das Thema, gibts hier was neues? Ich habe nun die Anforderung eines Mandanten, dass eine bestimmte Bankverbindung für einen Mitarbeiter explizit nicht sichtbar sein soll. Lässt sich sowas realisieren? 

 

Beispiel: zwei Bankkonten sind hinterlegt, der Chef darf alle Bankverbindungen sehen und der MA aber nur eines.

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 14 von 14
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@MFischerStbVogel schrieb:

Lässt sich sowas realisieren? 


Nope. Ich meine, dazu gab's auch mal eine DATEV Ideas.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 08.05.2023 14:23:34 von metalposaunist
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