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Belege online ohne Unterberaternummer

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letzte Antwort am 17.05.2024 14:53:05 von jjunker
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 1 von 12
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Liebe Community,

wir beschäftigen uns zurzeit mit UO und wollen Buchführungen umstellen.

Teilweise ist es schwierig den Mandant von UO zu überzeugen, sodass die Belege in der Kanzlei eingescannt werden.
Nun habe ich des öfteren in Community gelesen, dass nur Belege Online ohne Unterberaternummer genutzt wird, wenn die Belege in der Kanzlei gescannt werden.

In LEXinform kann ich nur Dokumente für die Einrichtung von DUO finden.

Ich habe das Gefühl, ich stehe gerade auf dem Schlauch, denn nur Belege Online ohne Beraternummer einzurichten müsste doch einfacher sein, als UO.

Kann mir da jemand einen groben Überblick geben wie vorzugehen ist?

Vielen Dank im Voraus.

Alex

aschreiber
Fachmann
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Nachricht 2 von 12
1870 Mal angesehen

Hallo Herr Hartung,

Sie legen unter Stammdaten/Neu den Mandanten mit der Kanzleiberaternummer und Mandantennummer an (die Anwendungen, die Sie brauchen). Die SmartCards in Ihrer Kanzlei, die darauf zugreifen sollen, müssen die entsprechenden Rechte haben.

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
simona
Beginner
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Nachricht 3 von 12
1854 Mal angesehen

Hallo Herr Schreiber,

bei dieser Vorgehensweise fallen dann tatsächlich nur die Kosten für Belege-online an oder auch die Gebühren für Unternehmen online in Höhe von 9,- €?

Viele Grüße

Simona Tobias

bfit
Meister
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Nachricht 4 von 12
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Es fallen nur die Kosten für Belege online an - solange der Mandant nicht auf UO zugreifen soll/will.

Übrigens: Der von Ihnen genannte Preis für UO ist nicht mehr aktuell.

oschmitt
Erfahrener
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Nachricht 5 von 12
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@bfit  schrieb:

Es fallen nur die Kosten für Belege online an - solange der Mandant nicht auf UO zugreifen soll/will.

Soll der Mandant aber darauf zugreifen können, muss alles auf eine Unterberaternummer umgezogen werden, oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 12
1686 Mal angesehen

Hallo, 

 

der Übertrag auf eine mandantengenutzte Beraternummer ist nicht unbedingt erforderlich - siehe hierzu auch:  DATEV Unternehmen online - Notwendigkeit eines Übertrags des Datenbestands auf die mandantengenutzte Beraternummer prüfen 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
jjunker
Allwissender
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Nachricht 7 von 12
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Nein, man kann den Katen die auf der Unterberaternummer laufen auch Zugriff auf Datenbestände geben welche unter der Hauptberaternummer liegen. --> Damit entfällt der Umbau in REWE und LOHN.

 

So haben wir es aufgebaut. Damit werden die Speicherplatzgebühren weiterhin der Kanzlei in Rechnung gestellt. Direkt abgerechnet werden kann dann nur der Preis für DUO.

 

Siehe hier zu: https://www.datev-community.de/t5/Logistik-und-Auslieferung/Rechnungsauswertung-DUO-Kosten/m-p/135969#M793 

MVP 
JörgW
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Auch wenn dieser Thread schon Jahre alt ist: Welche weiteren Möglichkeiten hat der Mandant denn überhaupt, wenn er einen eigenen Unternehmen-online-Vertrag hat und die z. Z. 11,00 € mtl. zahlt?
Der klassische Fall bei uns ist:

  • Der Mandant lädt seine Belege hoch
  • Wir buchen digital
  • Wir stellen dem Mandanten die Auswertungen digital zur Verfügung

 

Lässt sich das komplett über den Unternehmen-online-Vertrag der Kanzlei abbilden?

 

Andere Fälle sind so gelagert, dass zusätzlich zum o. g. folgendes erfolgt:

  • Der Mandant führt Zahlungen über Bank online durch und verknüpft Bankkontobewegungen mit Belegen

 

Ist auch das ohne eigenen Unternehmen-online-Vertrag des Mandanten erledigen?

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
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jjunker
Allwissender
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Nachricht 9 von 12
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Alle Möglichkeiten die es theoretisch gibt und Sie gerade in Betracht ziehen verstoßen gegen DATEV AGBs. Zumindest wenn ich ihre Frage richtig verstehe.

MVP 
JörgW
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
594 Mal angesehen

Danke für den Hinweis auf den rechtlichen Aspekt. Ich habe mir gedacht, dass es eine solche Hürde geben muss, finde aber gerade die Stelle in den AGBs nicht. Können Sie mir da helfen?

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
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jjunker
Allwissender
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Nachricht 11 von 12
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Einfach eine Bestellung simulieren. ".... dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden..." Dort müsste der Link zur AGB Passage sein. Können Sie aber auch so glauben. Habe mich damals hinlänglich damit beschäftigt.

MVP 
jjunker
Allwissender
Offline Online
Nachricht 12 von 12
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Ergänzung: wenn Sie eine Muttergesellschaft haben und die Eigentumsverhältnisse bei der Tochter sind zu mehr als 50(?) Prozent identisch reicht ein DUO Vertrag.

MVP 
11
letzte Antwort am 17.05.2024 14:53:05 von jjunker
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