Liebe Community,
wir beschäftigen uns zurzeit mit UO und wollen Buchführungen umstellen.
Teilweise ist es schwierig den Mandant von UO zu überzeugen, sodass die Belege in der Kanzlei eingescannt werden.
Nun habe ich des öfteren in Community gelesen, dass nur Belege Online ohne Unterberaternummer genutzt wird, wenn die Belege in der Kanzlei gescannt werden.
In LEXinform kann ich nur Dokumente für die Einrichtung von DUO finden.
Ich habe das Gefühl, ich stehe gerade auf dem Schlauch, denn nur Belege Online ohne Beraternummer einzurichten müsste doch einfacher sein, als UO.
Kann mir da jemand einen groben Überblick geben wie vorzugehen ist?
Vielen Dank im Voraus.
Alex
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Hartung,
Sie legen unter Stammdaten/Neu den Mandanten mit der Kanzleiberaternummer und Mandantennummer an (die Anwendungen, die Sie brauchen). Die SmartCards in Ihrer Kanzlei, die darauf zugreifen sollen, müssen die entsprechenden Rechte haben.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo Herr Schreiber,
bei dieser Vorgehensweise fallen dann tatsächlich nur die Kosten für Belege-online an oder auch die Gebühren für Unternehmen online in Höhe von 9,- €?
Viele Grüße
Simona Tobias
Es fallen nur die Kosten für Belege online an - solange der Mandant nicht auf UO zugreifen soll/will.
Übrigens: Der von Ihnen genannte Preis für UO ist nicht mehr aktuell.
@bfit schrieb:Es fallen nur die Kosten für Belege online an - solange der Mandant nicht auf UO zugreifen soll/will.
Soll der Mandant aber darauf zugreifen können, muss alles auf eine Unterberaternummer umgezogen werden, oder?
Hallo,
der Übertrag auf eine mandantengenutzte Beraternummer ist nicht unbedingt erforderlich - siehe hierzu auch: DATEV Unternehmen online - Notwendigkeit eines Übertrags des Datenbestands auf die mandantengenutzte Beraternummer prüfen
Nein, man kann den Katen die auf der Unterberaternummer laufen auch Zugriff auf Datenbestände geben welche unter der Hauptberaternummer liegen. --> Damit entfällt der Umbau in REWE und LOHN.
So haben wir es aufgebaut. Damit werden die Speicherplatzgebühren weiterhin der Kanzlei in Rechnung gestellt. Direkt abgerechnet werden kann dann nur der Preis für DUO.
Siehe hier zu: https://www.datev-community.de/t5/Logistik-und-Auslieferung/Rechnungsauswertung-DUO-Kosten/m-p/135969#M793
Auch wenn dieser Thread schon Jahre alt ist: Welche weiteren Möglichkeiten hat der Mandant denn überhaupt, wenn er einen eigenen Unternehmen-online-Vertrag hat und die z. Z. 11,00 € mtl. zahlt?
Der klassische Fall bei uns ist:
Lässt sich das komplett über den Unternehmen-online-Vertrag der Kanzlei abbilden?
Andere Fälle sind so gelagert, dass zusätzlich zum o. g. folgendes erfolgt:
Ist auch das ohne eigenen Unternehmen-online-Vertrag des Mandanten erledigen?
Alle Möglichkeiten die es theoretisch gibt und Sie gerade in Betracht ziehen verstoßen gegen DATEV AGBs. Zumindest wenn ich ihre Frage richtig verstehe.
Danke für den Hinweis auf den rechtlichen Aspekt. Ich habe mir gedacht, dass es eine solche Hürde geben muss, finde aber gerade die Stelle in den AGBs nicht. Können Sie mir da helfen?
Einfach eine Bestellung simulieren. ".... dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden..." Dort müsste der Link zur AGB Passage sein. Können Sie aber auch so glauben. Habe mich damals hinlänglich damit beschäftigt.
Ergänzung: wenn Sie eine Muttergesellschaft haben und die Eigentumsverhältnisse bei der Tochter sind zu mehr als 50(?) Prozent identisch reicht ein DUO Vertrag.