abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Belege online über Kanzlei in Unternehmen Online umwandeln?

9
letzte Antwort am 12.05.2025 11:42:34 von _wn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
_wn
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
297 Mal angesehen

Was passiert wenn Belege online über die Kanzlei angelegt ist und in der FiBU verwendet wird, der Mandant dann aber einen eigenen Unternehmen Online Vertrag bekommt, um Zugriff per SmartLogin zu erhalten?

Wird der Vertrag zuerst angelegt? Gibt es einen Mandantenübertrag? Ich konnte absolut nichts dazu finden, aber vielleicht habe ich auch nur nach den falschen Begriffen gesucht.

Kann mich jemand in die richtige Richtung schubsen?

Vielen Dank.

0 Kudos
Tags (1)
mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 10
294 Mal angesehen

-Unterberaternummer bestellen

-Bestand lokal "Speichern unter" neuem Ordnungsbegriff.

-Umstellung in Duo auf neuen Odnungsbegriff.

Die Beleg-IDs sind unabhängig vom Ordnungsbegriff und Speichermedium (DUO,DMS)

_wn
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 10
285 Mal angesehen

-Bestand lokal "Speichern unter" neuem Ordnungsbegriff.

@mkinzler Also alle Belege markieren, runterladen und neu hochladen?

So wie in dieser Datev-Lösung?
Belege aus DATEV Belege online nach Dokumentenablage oder DATEV DMS holen - DATEV Hilfe-Center
Belege aus Dokumentenablage oder DATEV DMS nach DATEV Belege online übertragen - DATEV Hilfe-Center

Ohne deinen Hinweis hätte ich die nicht gefunden.

0 Kudos
mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 10
266 Mal angesehen

Nein, in den Bestandsdiensten Rechnungswesen den Bestand umspeichern.

0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 10
249 Mal angesehen

Das Umspeichern des Bestandes ist übrigens nicht unbedingt notwendig. Es genügen die folgenden Schritte (sofern Sie die Daten nicht zwingend auf der Unterberaternummer haben möchten):

 

1. Beraternummer bestellen

2. Unternehmen Online-Vertrag auf die Beraternummer bestellen

3. Sicherheitsmedium für den Mandanten bestellen (SmartLogin)

4. Aktuelle Ordnungsbegriffe auf dem Sicherheitsmedium freischalten

Live long and prosper!
quantenjoe
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 10
222 Mal angesehen

@andrereissig  hat den Vorgang kurz beschrieben.

 

Sie können Belege Online auf der Kanzleiberaternummer lassen. Ist eh besser, weil sie dann nicht in Rewe die Ordnungsbegriffe (also die Beraternummer) anpassen müssen.

 

Der Vertrag macht schon Sinn - für Mandant und Kanzlei.

Für die Kanzlei, weil nun der Mandant von Datev die Rechnung bekommt.

Für den Mandanten, weil er die revisionssichere Speicherung damit festschreibt (solange er die Gebühren zahlt.

 

Bei einem STB-Wechsel geht Belege Online mit rüber (es sei denn der neue STB lehnt es ab). Sonst muss der abgebende STB die  Daten auf die Mandantenberaternummer übertragen. Da der Mandant einen Vertrag mit der Datev hat, bleiben die Daten dann auch erhalten.

 

Das ist etwas Hintergrund dazu. Aber wie gesagt, wer @andrereissig folgt, macht hier alles richtig.

 

QJ

_wn
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 10
148 Mal angesehen

(sofern Sie die Daten nicht zwingend auf der Unterberaternummer haben möchten):

@andrereissig Das ist leider genau das, was erreicht werden soll, weil der Mandant Selbstbucher ist und nicht unter zwei Ordnungsbegriffen Belege suchen soll. Weil es sonst auch ggf. Probleme gibt, wo LuG die Personalauswertungen ablegt, und die Zusammenführung der Ordnungsbegriffe im Nachhinein ja auch eher nicht leichter bzw. unmöglich wird.

Ich hätte die also schon gern alle unter dem gleichen Ordnungsbegriff gehabt, damit nicht im Nachhinein was verloren geht, weil in 3 Jahren keiner mehr dran gedacht hat. Ist mir erst nach 7 Jahren untergekommen, weil der Mandant sich beschwert hat, dass Belege fehlen und Auswertungen nicht einsehbar sind.


Mich verblüfft, dass der Fall nicht oft genug auftritt, dass es damit Erfahrungen gibt. Ich hatte dafür mal einen Servicekontakt offen, aber nach Jobwechsel hab ich nie mitbekommen, ob es dazu eine Lösung gibt. Es schien jedenfalls nicht trivial zu sein.

0 Kudos
mkinzler
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 10
132 Mal angesehen

Es gibt hier halt 2 entgegengesetzte Ansichten/Strategien. Viele Kanzleien führen alle Bestände auf ihrer (Haupt-)Beraternummer und geben dem Mandanten dann die Rechte auf diese Ordnungsbegriffe.

Ich bevorzuge den anderen Weg alle Programme auf die Unterberaternummer desMandanten umzustellen und ihm nur Zugriff auf Bestände seiner eigene (Unter-)Beraternummer zu geben (Sicherheit!). Beim Beraterwechsel reicht es dann auch die Beraternummer zu übertragen.

Aber wer schon länger in der Community ist, hat ja schon die hitzigen Diskussionen zwischen den beiden Fraktionen mitbekommen.

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 9 von 10
123 Mal angesehen

@_wn  schrieb:

(sofern Sie die Daten nicht zwingend auf der Unterberaternummer haben möchten):

@andrereissig Das ist leider genau das, was erreicht werden soll,


Ja gut, das ist dann ja auch kein Problem. Das kann man mit den Service-Anwendungen und den Bestandsdiensten innerhalb der eigenen Mitgliedschaft ja machen:

 

Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen unter anderem Ordnungsbegriff speichern - DATEV Hilfe-Center

 

Mandantendaten übertragen, im DATEV-Rechenzentrum mit der Mandantenverwaltung RZ - DATEV Hilfe-Center

 

Sollten davon Lohnleistungen betroffen sind, hier die Abhängigkeiten beachten, falls ANO im Einsatz ist.

 


@mkinzler  schrieb:

Aber wer schon länger in der Community ist, hat ja schon die hitzigen Diskussionen zwischen den beiden Fraktionen mitbekommen.


Unterberaternummer-Ultras gegen Kanzleiberaternummer-Hooligans! 😅

Live long and prosper!
_wn
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 10
70 Mal angesehen

Besten Dank an alle!

Sehr schön, dass ich nun zwei Optionen kenne. Die ganzen Programme umzuziehen, ist ja schon ein Abenteuer. Sollte man sich gut überlegen.

9
letzte Antwort am 12.05.2025 11:42:34 von _wn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage