Liebe DATEV, liebe Community,
kann man Belege direkt an Bankbuchungen hängen? Der Gedanke wäre, dass man bei Zahlung einer Rechnung den Beleg in Rechnungswesen direkt mit der Bankbewegung verknüpft hat.
Oder ist der Gedanke mit der Belegverknüpfung über Unternehmen Online streng auf Verbuchung über OPOS ausgelegt? Bei manchen Mandanten bietet sich das nicht unbedingt an.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@f_mayer schrieb:
Der Gedanke wäre, dass man bei Zahlung einer Rechnung den Beleg in Rechnungswesen direkt mit der Bankbewegung verknüpft hat.
Sollte exakt so laufen. Wird ein Beleg über DUO gezahlt, wird der Umsatz in Bank online mit dem Beleg verknüpft und das kann man sich 1:1 ins Rechnungswesen holen.
Vielleicht zur Verdeutlichung, am Ende soll es beispielsweise so sein, dass ich eine Buchung Bank an Telefonkosten habe und mit dieser Buchung dann direkt das Belegbild von Telekom/Vodafone/Comstar/Blake's Word verknüpft ist, ist das dann so?
Und wie läuft das, wenn nicht über UO gezahlt wird, sondern die Rechnung beispielsweise per Lastschrift eingezogen wird?
Vielleicht hilft folgendes Hilfedokument:
Dok.-Nr.: 1036216
Viele Grüße
Doro
Dann müsste der Beleg händisch angehängt werden.
Die Variante hat m.E. aber einen erheblichen Nachteil. Man hat später keinen eindeutigen Geschäftspartner, nach dem man in der Suche suchen könnte.
@f_mayer schrieb: kann man Belege direkt an Bankbuchungen hängen? Der Gedanke wäre, dass man bei Zahlung einer Rechnung den Beleg in Rechnungswesen direkt mit der Bankbewegung verknüpft hat.
Kann man manuell...
Mitunter versucht DUO auch einen Beleg automatisch zuzuordnen (Bsp. Rechnung die per Lastschrift eingezogen wurde). Das ist aber aus meiner Sicht nicht immer von Erfolg gekrönt...
Wie die Buchungen ins Rewe kommen, hat @doro bereits geschrieben. Ich verlinke es nochmal:
Bankbuchungen in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen digitale Belege zuordnen
Bei manchen Mandanten bietet sich das nicht unbedingt an.
Warum? OPOS "frisst" kein Brot... und so kann ein einheitlicher Buchungsstandard in der Kanzlei gelebt werden.
Aber jeder wie er mag.
Beste Grüße
Christian Ockenfels