Hallo zusammen,
ich habe mal eine praktische Frage, wie Ihr das am besten löst.
Ich habe einen Belege in DUO der betrifft die laufende Buha, muss aber auch in für den JA bzw. Nachbuchungen 2025 beachtet werden z.B. so ne Abrechnungen von Versicherungen.
Jetzt macht bei uns die laufende Buha, als auch den JA verschiedene Personen. Wie haben dann noch so bissl den Sonderfall, das der Mandant in 2025 noch selbst gebucht hatte etc.
Wir trennen das durch versch. Belegtypen.
Der unschönste Weg für mich wäre einen Beleg doppelt in DUO hochzualden, nur um diesen in versch. Belegtypen zu packen. Wie kann man sowas am charmantesten lösen?
Danke und Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@larissa schrieb:....
Der unschönste Weg für mich wäre einen Beleg doppelt in DUO hochzualden, nur um diesen in versch. Belegtypen zu packen. Wie kann man sowas am charmantesten lösen?
Danke und Liebe Grüße
Der Beleg ist doch mit der Verbuchung entsprechend dann verknüpft worden.
Was möchten Sie denn dann noch erreichen?
Der/die JA-Kollege/in wird den Beleg dann doch aufgrund dieser Buchung finden können.
Sie benötigen dann doch nicht noch verschiedene Belegtypen, der Beleg ist doch in der Belegablage entsprechend auffindbar....
Hallo @larissa ,
nur noch mal für mich zum Verständnis: Sie haben einen Beleg in DUO, der für den Jahresabschluss relevant, aber nicht zu einem laufenden Buchungssatz in der Buchhaltung gehört und somit nirgends "gebucht" wird. Ist das soweit richtig? Oder wird der Beleg tatsächlich gebucht? Dann verstehe ich nicht, wieso Sie den Beleg doppelt benötigen.
Sie könnten den Beleg zu Ihren Arbeitspapieren im DMS/DokOrg legen in dem Sie den Beleg herunterladen und lokal zum entsprechenden Vorgang sortieren. Wenn der Beleg lokal vorhanden ist, könnten Sie auch über eine Belegverknüpfung in die Kontennotiz für Klarheit sorgen.
Sie könnten, aber das wäre wirklich abenteuerlich und wird wahrscheinlich so nirgends gelebt, eine 1ct-Buchung mit Belegverknüpfung auf dem Konto (Konto=Gegenkonto) buchen. Nochmal: Wäre ich kein Fan von und führt eher zu Fragen als zu Klarheit.
Möglicherweise ist es hier eher ein Prozessproblem und weniger ein DUO-Problem.
Schildern Sie gerne nochmal den genauen prozessualen Ablauf.
Beste Grüße
Der Belege ist in 2026 mit der Buchung verknüpft, das ist korrekt, wird aber in 2025 auch nochmal benötigt.
Und wenn jmd. den JA 2025 macht, schaut die Person ja normalerweise nicht in die Buha 2026.
Also wie teile ich der Person für den JA mit, da dieser Beleg auch noch berücksichtigt werden muss?
Hallo Lukas,
ist nicht wirklich ein Prozess Problem, eher eine ungünstige Arbeitsteilung, die uns aber bewusst ist bzw. gewissen Umständen geschuldet ist.
Wie gesagt, Beleg hängt in 2026 an der Buchung dran, muss aber in 2025 auch nochmal berücksichtigt werden.
Aber ist ok, natürlich gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten, aber halt nicht so wie ich mir das vorstelle:)
Der Belege liegt ja bereits in DUO, hat eine Beleg-ID...jetzt wäre das Schönste, ich könnte diesen Belege mit 2 Buchungen aus 2 versch. Jahren verknüpfen - so mein Gedanke. Aber so flexibel ist DUO halt nun mal noch nicht...
Man könnte denselben digitalen Beleg mit 12 Buchungen im Jahr verknüpfen, z.B. bei einer Ratenzahlung jeden Monat. Das ist kein Problem. Sie müssen ihn dafür nicht mehrfach hochladen, nur nicht ablegen im Register wäre praktisch.
Oder sie geben die Beleg ID per Copy + Paste in der Suche ein.
Oder der Abschlusssachbearbeiter gibt einen logischen Suchbegriff in die Belegsuche ein, dann sollte der Beleg, der vom Fibu-Sachbearbeiter verarbeitet wurde, gefunden werden.
@larissa schrieb:Der Belege ist in 2026 mit der Buchung verknüpft, das ist korrekt, wird aber in 2025 auch nochmal benötigt.
Und wenn jmd. den JA 2025 macht, schaut die Person ja normalerweise nicht in die Buha 2026.
Also wie teile ich der Person für den JA mit, da dieser Beleg auch noch berücksichtigt werden muss?
Also ich "überfliege" die Buchhaltung 2026 immer, wenn ich einen Jahresabschluss 2025 mache - bzw. immer die Buchhaltung des Folgejahres. Es kann ja immer einmal etwas sein.
Und wenn man doch bei der Verbuchung bereits weiß, dass der Beleg für 2026 und 2025 relevant ist, warum kann das die Person, die 2026 Buchhaltung macht, nicht bereits für 2025 nachbuchen? Oder macht nur die Person Nachbuchungen des Vorjahres, die den Abschluss macht?
Kann ja immer sein, dass in dem laufenden Jahr noch ein Beleg aus oder für das Vorjahr auftaucht.