Hallo liebe Community,
ich habe heute Anfrage vom Mandat bekommen, ob er eine bestimmte Bankverbindung nur für sich selbst sichtbar machen kann.
Es ist geplant ein extra Konto anzulegen von wo die Lohnzahlen laufen werden.
Das Problem ist, dass eine oder andere Mitarbeiter den Smart Log In Zugang haben, um die Kasse zu führen oder die Belege hochzuladen und die Belege entsprechend zu den Bankumsätzen zu zuordnen.
Ich habe leider in den Einstellungen nichts passendes gefunden.
Hat es evtl. was mit Rechteverwaltung zu tun?
Da kann ja quasi nur der Administrator was ändern ?
LG Maria
Liebe Maria,
das ist leider nicht möglich. Guckst Du auch: Bankumsätze im DATEV UO nur an bestimmte Mitarbeit... - DATEV-Community - 507765
Und die Belege den Umsätzen zuweisen: Das macht man heute nicht mehr. Die Zeit kann der Unternehmer in sinnvollere Dinge stecken. Zeit ist kostbar.
happy Grüüüße
Das ist nicht möglich, entweder komplett oder gar keine Verbindungen.
Ich würde den Mitarbeitern einfach die Berechtigung für das Modul Bank nicht mehr geben. Wenn sie "nur" die Belege zuordnen und das Bankprogramm sonst nicht nutzen.
Na gut . Diese Belegzuordnung in sich dient als Checkliste, um alle nötigste zusammen zu stellen .
Und die bestimmte Ausgaben darf die Mitarbeiterin schon übernehmen.
(Überweisungen)
Es geht ja nur um exakt eine extra Bankverbindung, was nur für den Gesellschafter sichtbar sein darf.
Damit die andere nicht sehen, wer was für Gehalt kriegt …
Weil im Lodas habe ich schon die neue Bankverbindung angegeben.
Aber damit diese auch im Datev UO sichtbar ist, muss ich voll noch die Bank über RZ Banking Info senden …
Lg Maria
Moin Moin,
eine mögliche Rechteeinstellung pro Bank ist mir auch nicht bekannt. In Bank online kann man nur nach Beratern und Mandantennummern Rechte vergeben. Insofern ... she ich nirgends eine Möglichkeit nach Banken Rechte zu vergeben.
Würde ich auch nicht unbedingt erwarten, dass dies notwendig sein würde.
Ähnliches wird sich die Datev gedacht haben bisher.
Obwohl:
Ja, ich kann mir einige Szenarien vorstellen, in denen Aufsplitten der Rechte nach Banken Sinn machen. Vor allem dann, wenn pro Bank unterschiedliche Vorgänge (die von unterschiedlichen Personen oder Abteilungen bearbeitet werden) abgebildet werden.
Ich kann mir gut vorstellen, dass dies bei größeren Mandanten der Fall sein wird. Für diese wäre Bank Online damit unattraktiv, weil BO die Abschottung der Prozesse nicht erlaubt.
Insofern: Datev, nehmt es als Entwicklungsvorschlag auf.
Und bitte nicht "kann mal machen, wenn Zeit ist", sondern als wichtige Entwicklung. Denn Mandanten, die groß genug für solche Anforderungen sind, sind für die Kanzleien wichtig, weil sie einen erheblichen Teil des Umsatzes einer Kanzlei ausmachen.
QJ
Hallo MR1985,
dann kann man das Recht "Lohn" in Bank online wegnehmen und im Lohn mit Sammlern arbeiten. Dann kann man bei 26k nicht mehr auf einzelne Gehälter zurück verfolgen.
Schade, dass diese Arbeit des Belegzuordnens eine Checkliste ist. Man kann sich auch ganz anders organisieren und effizienter arbeiten.
Greets from Germany