Hallo,
bei Unternehmen online, Bereich Belege ist es bei einem eingescannten Beleg nicht möglich, diesen zu entheften:
#BEO30015
Sie haben kein Recht, diese Aktion durchzuführen. Wenden Sie sich an Ihren Administrator, um die benötigten Rechte in der Rechteverwaltung einzurichten.
Kann dies über die Rechteverwaltung geändert werden?
MfG
Sabine Orth
Kann dies über die Rechteverwaltung geändert werden?
Nicht, dass ich wüsste. Dort gibt es nur den Punkt Belege. Wenn der freigeschaltet ist, haben Sie alle Rechte bzgl. der Belege inkl. heften, entheften, Belegtypen anlegen, ...
Haben Sie den Beleg vorher via Unternehmen online geheftet oder an welcher Stelle?
Wenn der Scanner schon heftet, also aus 20 eingelegten Seiten nur 1 Datei macht, können Sie das im Nachhinein nicht mehr entheften. Das geht nur, wenn Sie auch innerhalb der DATEV Anwendungen heften.
Die Dokumente wurde in Upload online geheftet und danach hochgeladen. Das Entheften wollte ich in Unternehmen online, Bereich Belege durchführen!
In Rechteverwaltung sind die Bereiche Belege und Belegwesen freigeschaltet
Okay, gerade 1:1 nachgestellt. Das ist technisch wohl nicht möglich, da das Heften in upload online die Dateien so verändert, als wäre es 1 Datei mit mehreren Seiten.
Andernfalls würde UO das geheftete Paket ja erkennen und die Büroklammer am Beleg zeigen.
Interessant und danke für den Hinweis. Das wusste ich auch noch nicht.
Auch das Heften im ScanModul, der Upload und das Entheften in UO funktionieren leider nicht. Das ist also auch keine Option.
Wir befinden uns derzeit in der gleichen Situation...
Ihre Erklärung ist nachvollziehbar. Davon abgesehen ist die technische Idee dahinter in meinen Augen jedoch zu überdenken. Zur nachträglichen Bearbeitung eines gescannten Belegstapels ist das nicht sehr nutzerfreundlich, bzw. führt dann doch eher zu Verwirrung.
Hallo,
die Meldung #BEO30015 erscheint, wenn man einen mit mehreren Seiten hochgeladenen Beleg in DATEV Unternehmen entheften möchte. Die Fehlermeldung ist hier irreführend, bitte entschuldigen Sie - eine Änderung ist bereits geplant.
Die Funktion "Entheften" steht Ihnen zur Verfügung, wenn es sich um mehrere einzelne Belege handelt, die erst in Unternehmen online geheftet wurden. Wir empfehlen, die falsch geheftete Belegdatei zu löschen, dann die einzelnen Seiten nochmals nach Unternehmen online hochzuladen und dort in der Belegübersicht zu heften. Die Sortierung der zu heftenden Belege bezieht sich auf die Klickreihenfolge beim Auswählen der zu heftenden Belege in der Belegübersicht. Beim Heftvorgang wird somit der 1. angeklickte Beleg zu Seite 1, der 2. angeklickte Beleg zu Seite 2, der 3. angeklickte Beleg Seite 3, usw.
Mehr Informationen zum Thema Heften / Entheften finden Sie unter Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1003178
Viele Grüße
Silvija Radicek
Wir empfehlen, die falsch geheftete Belegdatei zu löschen, dann die einzelnen Seiten nochmals nach Unternehmen online hochzuladen und dort in der Belegübersicht zu heften.
Wenn es keine rechtlichen (GoBD) Gründe hat, warum man diese Funktion nicht nutzen kann, bitten wir alle aus der Community wohl um Änderung und Bereitstellen der Entheften Funktion für Belege, die via upload online oder ScanModul hochgeladen wurden.
Nichts ist nervernder, aufwändiger und zeitraubender als die schon gescannten und ggf. mit dessen Stempel versehenen Belege nochmals zu scannen.
Es gibt Verfahren, wie die "Scannerbox", die mittels Trennstempel neue Belege erkennen, und so trotz Scannens des Gesamtstapels die Belege ordentlich aufteilen.
In der Praxis passiert es jedoch, daß gelegentlich die Trennung nicht erkannt wird und dann beim Buchen festgestellt wird, daß zwei Belege in einer TIF- Datei zusammengefasst wurden. Der "Belegtransfer" hat diese Belege sofort nach UO geschoben und der Workflow läßt natürlich eine Vorab- Kontrolle der Belegstapel nicht zu, so daß Scanfehler erst beim Buchen auffallen.
Jetzt (beim Buchen) bräuchten wir aus der Rewe- Umgebung heraus ein einfach zu bedienendes das Werkzeug zum "Trennen" und Bearbeiten der Scans, ohne die Buchungserfassung verlassen zu müssen.
Ein nochmaliges Scannen ist nicht möglich, da die Belege nicht mehr greifbar sind bzw. diese Einzelbelege erst mühevoll herausgesucht bzw. reproduziert werden müßten.
PS: es geht nicht um ersetzendes Scannen und alle UO- Möglichkeiten, sondern lediglich darum, das digitale Buchen mit Lerndatei zur Optimierung der Kanzlei- Abläufe zu nutzen.
Die Scannerbox ist m.E. zwar sehr praktisch, allerdings sehe ich Schwierigkeiten, Mandanten zusätzlich die Scannerbox zu empfehlen, nur um eine geringere Fehlerquote beim Heften von Belegen in UN Online zu erreichen. Das hier empfohlene Vorgehen, die benötigten Belege erneut einzuscannen, halte ich ebenfalls für nicht sehr praktikabel.
Klar, die Digitalisierung etc. steckt streng genommen noch in den Kinderschuhen - insofern sind Ablaufschwierigkeiten normal - , aber UN Online existiert ja auch nicht erst seit gestern.
Hallo Frau Radicek,
beim Versuch, einen Belegtyp zu ändern kommt derselbe Fehler. Ist denn jetzt nach zwei Jahren in etwa abzusehen, wann der Fehler behoben werden wird?
Dann sollten Sie @Silvija_Döbereiner auch so erwähnen, damit sie eine Benachrichtigung dazu erhält und direkt antworten kann. Andernfalls muss man hoffen, dass @Silvija_Döbereiner den Thread aktiv mitliest / anklickt.
Hallo Herr Lemler,
Belegtypen können innerhalb des Belegkreises (also von Rechnungseingang 1 auf Rechnungseingang 2) auch bei bearbeiteten Belegen geändert werden.
Allerdings kann der Belegtyp nur bei noch nicht bearbeiteten Belegen auf einen anderen Belegkreis (also von Rechnungseingang auf Rechnungsausgang) geändert werden.
Hallo Frau @Silvija_Döbereiner ,
der Sinn erschließt sich mir nicht, weshalb ein Typ "sonstiger Beleg" nicht auf "Rechnungseingang" geändert werden kann. Weiter ist unverständlich, weshalb dann der Administrator kontaktiert werden soll.
In der Fehlermeldung könnte auch stehen: Laden Sie den Beleg herunter und mit einem anderen Belegtyp wieder herauf und löschen Sie danach den falschen Beleg. DATEV entwickelt eine komfortablere Lösung, einen genauen Zeitpunkt der Realisierung können wir Ihnen jedoch derzeit nicht nennen.
So wüsste jeder, was zu tun ist und käme auch nicht auf die Idee, Verbesserungsvorschläge einzureichen.
Hallo Herr Lemler,
danke für das Feedback 🙂
Die Meldung
"#BEO30015 -Sie haben kein Recht, diese Aktion durchzuführen. Wenden Sie sich an Ihren Administrator, um die benötigten Rechte in der Rechteverwaltung einzurichten."
konnten wir in diesem Zusammenhang nicht reproduzieren.
Stattdessen kommt entweder BEO30033 (Beleg wurde vor dem Hochladen geheftet) oder BEO30022 (Belegtyp ändern nach Bearbeiten).
Hallo Frau Radicek,
der Fehler tritt beispielsweise auf, wenn Sie den Beleg als sonstigen Belegtyp hochladen, dann ein Datum am Beleg erfassen und speichern und danach den Typ auf Rechnungseingang ändern möchten.
Hallo Herr Lemler,
danke für die Info
Ich habe es an die Kollegen weitergeleitet.
Schönen Feierabend und
Hallo Herr Lemler,
wir haben versucht, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nachzustellen:
Beleg wird in Belege online Erweitert mit Belegtyp "Sonstiges" hochgeladen, Beleg wird mit Datum versehen und gespeichert. Belegtyp soll auf "Rechnungseingang" geändert werden.
Hierbei erhalten wir folgende Meldung, die auch so vorgesehen ist:
War unser Test so korrekt? Erscheint bei Ihnen eine andere Meldung, bspw. #BEO30015?
Wenden Sie sich doch bitte an den Service zu DATEV Unternehmen online - idealerweise haben Sie auch einen Beleg, an dem wir das Verhalten nachstellen können oder Screenshots. Vielen Dank!
Hallo Frau Hübl,
bei uns kam #BEO30015 und dies wurde schon an pilot-stabipase weitergeleitet.
Aber warum ist in den von Ihnen nachgestellten Fall die Meldung so vorgesehen? Ein sonstiger Beleg kann nicht kontiert werden, ein Rechnungseingang schon. Weshalb sollen wir in diesen Fällen den umständlichen Weg über herunterladen, löschen und erneut heraufladen gehen?
Hallo Herr Lemler,
die Änderung eines sonstigen Belegs (oder auch eines Kassenbelegs) in einen Rechnungsein- oder ausgangsbeleg bedeutet ein Ändern des Belegkreises. Da aber bereits mit dem Speichern einer Erfassung zu einem Beleg wichtige Programmverknüpfungen hergestellt werden, kann der Belegkreis anschließend nicht mehr geändert werden kann.
Gerade die Bearbeitungsform Erweitert arbeitet sehr stark belegkreisbezogen, weil es sich dabei um Datensätze handelt, die in Belege online vorerfasst und in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen als Buchungsvorschläge weiterverarbeitet werden. Da es sich hierbei um einen abgestimmten Prozess handelt, sollte die Änderung eines sonstigen Beleges in Rechnungseingang oder -ausgang eher eine Ausnahme darstellen und muss vor dem Speichern des Beleges erfolgen. Im Nachgang bleibt nur noch der umständliche Weg.
Hallo Frau Hübl,
dann wäre es schön, wenn es noch mehr "abgestimmte Prozesse" gäbe.
Beispielsweise lädt der Mandant monatlich seine Inventur des Warenbestands als Beleg hoch und erfasst den Gesamtbetrag. Die Bestandsveränderung zum Vormonat sollte automatisch verbucht werden. Aktuell können wir nur den Beleg als "Rechnungseingang" mit fiktivem Geschäftspartner erfassen und mit Bestandsveränderung kontieren. Der fünfstellige Geschäftspartner wird dann zum vierstelligen Warenkonto geändert und die Buchung des Vormonats umgedreht. Alternativ muss die Bestandsveränderung manuell ermittelt und gebucht werden.
Der häufiger vorkommende Fall sind Barbelege, die aus dem privaten Geldbeutel gezahlt wurden und Aufwand an Privateinlage gebucht werden sollen. Aktuelle Lösung ist der fiktive Geschäftspartner 92180 und anschließendes Ändern auf 2180, da keine vierstelligen "Geschäftspartner" zulässig sind.