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Auftragswesen next: Leistungszeitraum ist größer als das Belegdatum

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letzte Antwort am 05.05.2025 18:21:31 von Softwarehersteller
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maka
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
399 Mal angesehen

Liebe DATEV, 

 

warum hat DATEV Auftragswesen next ein Problem mit folgender Rechnungsstellung: 

 

Rechnungsdatum 01.10.2024 und Leistungszeitraum 01.07. bis 31.12.2024

 

 

maka_0-1733481518057.png

 

Bei anderen Anbieter ist das kein Problem: 

 

maka_1-1733481729399.png

 

maka_2-1733481884394.png

 

Freundliche Grüße

 

VerenaWied
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
384 Mal angesehen

Der Beitragslink möchte nicht so wie ich will:

 

Kollege der DATEV schreibt - siehe dick markiert. Vermute das ist das Problem. Rechnungserstellung vor vollendetem Leistungsdatum. Sieht die DATEV nicht vor.

 

Kommt auch, wenn man ein Datum anstatt einen Zeitraum angibt.

VerenaWied_0-1733484073387.png

 

 

@MeikeMG  schrieb:

Nun, OliverFrank hat es auf den Punkt gebracht. Es geht um die Möglichkeit Rechnungen vorbereiten zu können mit der Gewissheit, dass eine Rechnung datiert auf den 19. Dezember nicht schon am 02.12. (Beispiel) an den Kunden geschickt wird.

 

Bei der Auswahl Rechnung im PDF Format kann man ja den Termin zum Versand auch selbst auswählen.

 

Ein klein wenig kommt es mir wie eine Verschlimmbesserung vor, damit möchte ich aber niemandem zu Nahe treten.

 

Wenn es so ist wie Thorsten_Jedlitzke geschrieben hat, er müsste sich ja damit auskennen ":-)", dann muss man sich eben damit arrangieren und die Rechnung eben erst zum Datum der Rechnung fertigstellen.

 

Die praktische Umsetzung dessen habe ich mir gedanklich noch nicht final sortiert. 

 

Ich hatte ganz schlicht und einfach mal einen Probelauf mit einem Testkunden gemacht.

Der Kunde bekommt ja mit dem Versand der Rechnung einen unendlich langen Text mit der Rechnung von DATEV übermittelt.

 

Bekommen wir als Unternehmen eine Art Protokoll von DATEV welche Rechnungen übermittelt wurden?

Es kann ja auch einmal vorkommen, dass man sich in den Stammdaten bei der Erfassung der Email Adresse ganz banal vertippt hat und die Rechnung an diese Adresse nicht übermittelt werden kann.

 

Oder überhaupt ein Protokoll welche Belege übermittelt wurden?

DATEV Auftragswesen next wird perspektivisch an die DATEV E-Rechnungsplattform angebunden. Jedes Unternehmen erhält dann eine eigene Adresse im Peppol, Traffiqx Netzwerk und auch eine eigene E-Mail-Adresse. Der Versandprozess wird sich dann ändern. Dort wird es auch einen E-Rechnungs Postausgang geben. Das ist aktuell im Aufbau. Wenn das steht, wird DATEV Auftragswesen next sich dort anschließen. Die E-Rechnungsplattform bietet derzeit nur einen Posteingang. Work in Progress.

 

Aktuell finden Sie alle Informationen zum Postausgang im Rechnungsausgangsjournal. Dort fehlen noch Details, aber das werden wir auch erweitern.

 

Ein anderes Thema ist die Frage nach dem kontrollierten Versand. Die Idee im Programm ist immer, dass ein Beleg als Entwurf erstellt wird und erst mit der Fertigstellung auch eine Nummer und ein Belegdatum erhält. Beim Fertigstellen können Sie maximal das aktuelle Datum als Belegdatum auswählen. Eine Rechnung in der Zukunft ist nicht möglich. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Rechnungen erst nach der Leistungserbringung gestellt werden dürfen. Deshalb erlauben wir keine Rechnungstellung in der Zukunft. Bei den anderen Belegarten ist das identisch.

 

Konkret bedeutet das für Sie: Belege erstellen Sie als Entwurf - und die können Sie dann auch so "liegen lassen" bis der Beleg fertiggestellt wird. Was es nicht gibt, ist eine Wiedervorlage oder Fälligkeitsdatum.

 

 

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg

Thorsten Jedlitzke
DATEV Auftragswesen next | DATEV eG

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Ergänzend hier der Link zum Post:
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Neu_hier
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
360 Mal angesehen

Eine Rechnung vom 01.10.2024 kann - rechtlich - keinen zukünftigen (fiktiven) Leistungszeitpunkt haben (hier 31.12.2024). Ausnahme ist eine Vorabrechnung über eine noch nicht erbrachte Leistung (Anzahlungsrechnung / Vorkasserechnung).    

Das Ganze ist logisch, denn keiner weiß ob irgendwas in der Zukunft (genauer Zeitpunkt) tatsächlich geschehen sein wird. 

Der Leistungszeitpunkt (Umsatzsteuerrecht) kennzeichnet den Zeitpunkt, an dem eine Leistung tatsächlich vollständig erbracht wurde. Es darf kein Leistungszeitpunkt in einer Rechnung angegeben werden, der in der Zukunft liegt. Ausnahme Anzahlungsrechnung mit einem voraussichtlichen Leistungsdatum. 

Alternativ kann auch der Monat angegeben werden, in dem die Leistung tatsächlich erbracht wurde: Leistungszeitpunkt = Oktober 2024. Daher eventuell der Hinweis im DATEV-Programm, dass die Lieferung im Monat der Rechnungsschreibung abgeschlossen sein muss (Leistungsdatum/(auch alternativ) Leistungszeitraum 01.10.-31.10.2024). 

Insofern macht DATEV alles richtig und der andere Anbieter lässt meiner Meinung nach etwas falsches zu.

Abhilfe wäre eine Anzahlungsrechnung ohne oder voraussichtlichem Leistungszeitpunkt.

Danke
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Softwarehersteller
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Wir sind Softwarehersteller und erstellen u. a. Wartungsrechnungen und Mietrechnungen. Vertragsgemäß werden die Leistungen zu Beginn des Leistungszeitraums in Rechnung gestellt. Das machen wir schon ziemlich lange so, die anderen Unternehmen, die uns bekannt sind auch, und wir können uns das auch gar nicht anders erlauben.

Das einfache Schema der Rechnung (Beispiel ein halbes Jahr ab heute):
"Rechnung vom 01.05.2025 - 1x Halbjahreswartung - Pauschalbetrag x € - Leistungszeitraum 01.05.-31.10.2025"
Ganz normal finden wir.

Wir können weder die Rechnung ein halbes Jahr später schreiben noch ab sofort 6 Monatsrechnungen schreiben, nur weil ein Datev-Kollege schreibt, das sei eben der Prozess, wie er konzipiert wurde, und ein anderer schreibt, Leistungen aus zukünftigen Monaten dürften nicht abgerechnet werden.

Wir haben Auftragswesen next gerade neu eingeführt, wühlen uns durch Hilfeseiten und Communityforen, und jetzt bei der dritten Rechnung, die wir versuchen hängen wir schon fest. 

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Softwarehersteller
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Und eine Anzahlungsrechnung sind eine Wartungsrechnung oder eine Mietrechnung auch nicht, denke ich.

 

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letzte Antwort am 05.05.2025 18:21:31 von Softwarehersteller
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