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Auftragsbestätigung ohne Auftragsnummer - Anzahlung erstellen, wie?

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letzte Antwort am 23.07.2025 20:36:46 von unternehmer_online
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TMUC
Beginner
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Ich habe in DATEV Auftragswesen NEXT - ein Angebot erstellt und daraus eine Auftragsbestätigung generiert. Nun möchte ich diese Auftragsbestätigung in eine Anzahlung weiterführen. Allerdings wurde keine Auftragsnummer vergeben, sodass die Funktion zur Anzahlungserstellung aktuell nicht möglich ist.

Gibt es eine Möglichkeit, die Auftragsnummer nachträglich in die bestehende Auftragsbestätigung einzufügen?
Alternativ: Wie kann ich die Anzahlung auf anderem Weg korrekt erfassen?

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Nadja_Meiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Hallo @TMUC,

 

 

Sie können die Auftragsnummer nicht nachträglich noch erfassen, diese muss von Anfang an mit eingegeben werden.  Weitere Informationen finden Sie hier: Anzahlung und Schlussrechnung erstellen - DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1038221

 

Die Auftragsbestätigung muss Abgelehnt werden -> Weitere Aktionen -> Ablehnen, danach können Sie eine neue Auftragsbestätigung mit Auftragsnummer erstellen. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Nadja Meiner - DATEV eG
chrisocki
Experte
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Nachricht 3 von 10
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Hallo @Nadja_Meiner,

 

das ist einer der grusseligen Workflows, warum ich keinem Mandanten Auftragswesen Next nicht ohne Bauchschmerzen, etc. empfehlen kann.

 

Wer kommt auf solche Ideen?

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

Willinger
Einsteiger
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Nachricht 4 von 10
149 Mal angesehen

Vermutlich hat sich die DATEV dabei etwas gedacht, denn Anzahlungen buchen im Rechnungswesen geht nur mit einer vorhandenen Auftragsnummer, da über diese die Identifizierung der Anzahlungen zur Schlussrechnungen gemacht wird.

Was für mich persönlich in diesem Kontext noch wünschenswert ist, wäre beim Erstellen einer neuen Anzahlung in Bezug auf die Auftragsnummer eine Erleichterung bei der Eintragung eines bereits vorhandenen Auftrags.

#gerneperDu
TMUC
Beginner
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Nachricht 5 von 10
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Ich habe – wie beschrieben – die Auftragsbestätigung über "Weitere Aktionen" → "Ablehnen" storniert, sie wurde daraufhin gelöscht.
Das zugehörige Angebot finde ich unter "Angebot"- "Erledigt" mit dem Status "Angenommen". In diesem Status sind jedoch keine weiteren Aktionen mehr möglich.

Frage:
Wie kann ich den Status auf "Fertiggestellt" ändern, um eine neue Auftragsbestätigung mit Auftragsnummer erstellen zu können??????????

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TMUC
Beginner
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Nachricht 6 von 10
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Wenn ich ein bestehendes Angebot mit dem Status „angenommen“ kopiere, um eine bearbeitbare Version zu erstellen, wird automatisch eine neue Angebotsnummer vergeben. Das stellt ein Problem dar, da das ursprüngliche Angebot bereits an den Kunden versendet und durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Für die Erstellung einer Anzahlung oder Teilrechnung kann die Angebotsnummer jedoch nicht nachträglich geändert werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristina_Bluhm
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @TMUC,

 

 

Sie müssen den Vorgang komplett neu erstellen, also ein neues Angebot oder Auftragsbestätigung, da Anzahlungen nur aus Angeboten oder Auftragsbestätigungen mit dem Belegstatus Offen heraus erstellt werden können.

Freundliche Grüße Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen | DATEV eG
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TMUC
Beginner
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Nachricht 8 von 10
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Durch das Kopieren eines bestehenden Angebots wird leider automatisch eine neue Angebotsnummer erstellt. Das ursprüngliche Angebot wurde jedoch bereits an den Kunden übermittelt, und die Bestellung erfolgte unter genau dieser Angebotsnummer.

Wenn ich die Angebotsnummer lediglich zur Erstellung einer Teilzahlung ändere, betrifft das auch den Kunden und führt womöglich zu Verwirrung oder Missverständnissen.

Schade, dass DATEV in dieser Hinsicht nicht flexibler ist.

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TMUC
Beginner
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unternehmer_online
Beginner
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Das ist leider eine von gefühlt hunderten "unzulänglichkeiten" und Zwangsvorgaben im UO. Es gibt z.B.

keine Pflicht bzw. rechtliche Vorgabe da auf eine Anzahlungsrechnung zwingend eine Auftragnummer vergeben werden muss!

 

DATEV ist für solche Sachen einfach extrem unflexibel bzw. setzt falsche Priotäten. Nach einen anfänglichen "Neuerungsfeuerwerk" ist seit Monaten Schicht im Schacht. Allenfalls gibt es nutzlose und sinnfreie "Neuerungen". Z.B. soll die Belegerstellung ein neues Design erhalten haben... Ich sehe nichts davon usw.

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letzte Antwort am 23.07.2025 20:36:46 von unternehmer_online
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