ja, passt 'wie die Faust auf's Auge'
Ich erhielt von einer Mieterin bei der letzten Betriebskostenabrechnung die WhatsApp-Nachricht, dass sie den E-Mail-Empfang der Betriebskosten besser nicht bestätigt hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die zusätzlich versandte Briefpost verspätet eintrifft
Ich musste vor kurzem in einer ähnlichen Sache leider auch den steinigen Weg der telefonischen und schriftlichen Kommunikation mit dem von der Gegenseite beauftragten Anwalt gehen.
Das hat zwar funktioniert und war erfolgreich, hat aber viel zu viel Zeit gekostet für das Bisschen an Streitwert
@hapet schrieb:Dieser Zufallsfund passt so gut zu diesem Thema, dass ich ihn Mitlesenden nicht vorenthalten möchte. Das erwähnte Urteil ist hier nachlesbar.
Kein Mitleid mit der Fluggesellschaft. Wenn ich Leute haben will und verständlicherweise ausbilden muß, weil Verkehrsflugzeuge nicht bei der durchschnittlichen Fahrsschule in X-Dorf zur Verfügung stehen, könnte man das anders regeln. Hier hat man bis zur letzten Sekunde gewartet, dann "ups, hier gehen uns 60 Mille flöten" kurz vor dem Wochenende noch irgendwas hingebastelt, was ein paar Monate zuvor gar kein Problem gewesen wäre. Und dann kam noch Corona dazwischen, wo der "Jungspund" wohl als einer der ersten "übrig" war und die Ausbildung von sonstwas hätte zahlen sollen - womöglich von seinem ALG1 oder bestenfalls von einem Gehalt als Triebfahrzeugführer, welches die DB geschaßten Piloten damals angeboten hatte.
Die Diskussion über Postzugänge spielt, das zeigt das Beispiel, eben nur dann eine erste Geige, wenn man sich zuvor übermäßig Zeit gelassen hat.
Abgesehen davon wäre es selbst dann sachgerecht gewesen, auf die Tilgungen zu verzichten, wenn man die Leute zwar noch fristgerecht einstellen, dann aber nicht bis zum Darlehensende beschäftigen wollte. Da muß man auch als Passagier zufrieden sein, daß die Piloten hin und wieder streiken. Wer sich schon bei der Vertragsabwicklung alles gefallen ließe, könnte auch in anderen Dingen das nötige Durchsetzungsvermögen vermissen lassen.
@vogtsburger schrieb:
Ich erhielt von einer Mieterin bei der letzten Betriebskostenabrechnung die WhatsApp-Nachricht, dass sie den E-Mail-Empfang der Betriebskosten besser nicht bestätigt hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die zusätzlich versandte Briefpost verspätet eintrifft
Wenn aus Bequemlichkeit keine ausreichende Distanz gewahrt wird… 😉
Das haben Sie alles aus dem Urteil herauslesen können? Sie müssen Pilot sein oder einen vollständigen Einblick in die Gerichtsakten haben. 😉
Spricht etwas gegen diese Version der Geschichte? Der Pilot (mit einer Erstausbildung zum Triebwerkführer .-) hat im Wissen um die formale Verfehlung der Fluggesellschaft nach einem lukrativen Jobangebot mit der Klage am 27.08.2020 die Bombe platzen lassen und bis Dezember 2020 (letzte Darlehensrate) krankgefeiert. Seit Januar 2021 befindet er sich bei deutlich besserer Bezahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und ist in spöttischer Freude darüber, sich des Ausbildungsdarlehens entledigt zu haben.
@hapet schrieb:Das haben Sie alles aus dem Urteil herauslesen können? Sie müssen Pilot sein ...
Wäre eine Variante. Aber gut, das Timing stimmte vielleicht nicht so ganz (der verkürzte Weg zum Tf hatte mal 10 Monate gedauert, die reguläre Berufsausbildung drei Jahre):
https://www.dw.com/de/vom-jet-in-den-ice/a-56582414
https://www.zeit.de/arbeit/2021-09/pilot-lokfuehrer-corona-jobwechsel-beruf-aehnlichkeiten-fliegen
Die Gehälter auf dem Führerstand liegen je nach Region und EVU irgendwo zwischen 2.500 und 4.000 brutto p.m. Wer sich daran erinnerte, was bei der betreffenden Airline auf den Lohnsteuerbescheinigungen des Cockpit-Personals stand, wird sich über die überschaubare Resonanz auf die damalige Aktion Seilers nicht gewundert haben.