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Zwei Smartcards

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letzte Antwort am 18.10.2016 11:19:02 von chrisocki
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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 17
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Ich bearbeite in einer Firma mehrere Mandanten, die mit verschiedenen Steuerberatern arbeiten, mit Mittelstand pro und habe nun die zweite Smartcard bekommen. Ich war der Meinung das ein zweiter Stick nicht erforderlich ist.

Kann ich nun einen Hub anschließen, in dem permanent der Stick mit Datevkarte, ein Kartenleser für die zweite Datevkarte und ein Kartenleser für die Bank stecken? Oder weiss der Rechner dann nicht mehr was ich will??

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 2 von 17
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Anderer Ansatz:

Warum lassen Sie sich die SC nicht im Rahmen (Dok. 1036368) der "Mitgliedsübergreifende Nutzung Service-Anwendungen aktivieren" ?

Damit wäre das Problem doch erledigt, oder?

Gruss,

A. Hofmeister

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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 17
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Weil uns gesagt wurde das für jeden Steuerberater der die Daten abrufen kann eine eine Smartcard erforderlich ist. Wir bekommen von jedem eine eigene Unterberaternummer.

Kann dann nicht jeder Steuerberater die Daten des anderen einsehen??

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mkinzler
Meister
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Man kann auch der Karte von Berater X Rechte auf Mandanten Berater Y gewähren.

monika_v
Aufsteiger
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Dann gibt es eine Rechteverwaltung und ich kann die Rechte einschränken? Denn genau das soll ja nicht sein.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 6 von 17
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Nach der Freischaltung der Karte kann Y die Karte wie eine eigene verwalten.

willimüller
Fachmann
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Bei zwei oder mehr Smartcards in verschiedenen Lesegeräten müssen Sie im Sicherheitspaket die Smartcard jeweils manuell auswählen

Das ist ein bisschen lästig, geht aber. Ob dann der manuelle Wechsel der Smartcards einfacher ist, ist vermutlich Geschmackssache (abhängig von der Ordnung auf Ihrem Schreibtisch 😉

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monika_v
Aufsteiger
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dann ist mir die Rechteverwaltung lieber und werde das dann mal einrichten lassen.

Vielen Dank

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andreashofmeister
Überflieger
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Eben dafür ist die Rechteverwaltung da.

monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 17
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Warum lassen Sie sich die SC nicht im Rahmen (Dok. 1036368) der "Mitgliedsübergreifende Nutzung Service-Anwendungen aktivieren" ?

Geht leider nicht. Dürfen nur Steuerberater und keine Endverbraucher. Dann muss ich eben mit zwei Karten leben

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andreashofmeister
Überflieger
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Blöde Lösung.

Muss man nicht verstehen.

Haben Sie das auch aus fundierter Quelle bekommen?

monika_v
Aufsteiger
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Dok. 1036368

Steht in dem Dokument

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andreashofmeister
Überflieger
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Potzblitz...sorry. Da war ich kanzleiblind. Trotzdem doof. DATEV-Formalismus eben....

monika_v
Aufsteiger
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SIE dürfen ja auch

ICH nur nicht

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Villani,

sind Sie sicher, dass Sie nicht dürfen?

In dem von Ihnen genannten Dokument geht es "nur" um die Service-Anwendungen (DATEV-Shop, Rechnungsdaten, Vertragsübersichten, Mandantenverwaltung RZ usw).

Diese sind im Regelfall für Mandanten ohnehin gesperrt.

Ob diese Einschränkung auch für die normale Bearbeitung der Buchführung und/oder anderen Daten gilt, für die die SmartCard erforderlich ist, sollten Sie ggf. noch mal mit der DATEV klären.


Viele Grüße

Uwe Lutz

andreashofmeister
Überflieger
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Ich bin irgendwie der gleichen Meinung...

chrisocki
Experte
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Die Lösung dürfte das Dokument 0908710 sein...

Mitgliedsübergreifender Zugriff auf Daten im Rechenzentrum über SmartCard/DATEV mIdentity

Demnach dürften die Dienste DATEV-DFÜ und/oder Unternehmen online kein Problem sein.

Chr.Ockenfels

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letzte Antwort am 18.10.2016 11:19:02 von chrisocki
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