Das ist doch mal eine Aussage. Es ist zwar keine gute Botschaft, aber wenigsten eine Botschaft.
Noch mal was zur Bepreisung - Wenn ich Lexinform nicht nutzen kann und das Problem nicht bei mir liegt, so kann es nicht sein, dass ich keine Erstattung bekommen.
Früher war es so, also früher ist bis zum Jahr 2001 - Ich habe bei Datev angerufen, dass Lexinform-RZ bei Störungen nicht funktioniert und da gab es immer eine Erstattung. Das war früher. War früher alles besser? In diesem Fall sicherlich ein "Ja"!
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn Sie sich bei unserem Service LEXinform unter Angabe Ihrer Beraternummer melden. Nur auf diesem Wege kann eine korrekte Zuordnung der Gutschrift zur Beraternummer stattfinden.
Vielen Dank.
Also über Servicekontakte/ Wissensvermittlung und dann Beschwerde?
Dann werde ich mich mal in Höhle des Löwen wagen.
Ja genau:)
Wie viel Zeit und damit Stundensatz sind aufzuwenden, für welche Gutschrift.
Wenn´s um´s Prinzip geht, o.k.
Gibt es mittlerweile eine Lösung ?
Bei meinem Kollegen ist das gleiche Problem aufgetreten.