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Mitarbeiter nicht abrechenbar

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letzte Antwort am 04.11.2025 11:01:27 von dtx
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simsala10
Beginner
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Hallo Liebe Community, ich habe mehrere Probleme die wahrscheinlich in Zusammenhang stehen. 

 

Problem 1 - Ich kann Oktober nicht abrechnen, weil oben nur steht  "09/Abgerechnet" in Lohn und Gehalt, wenn ich auf die Mitarbeiter gehe. Kann man das Manuell ändern?

 

da ich jetzt nur nochmal September abrechnen kann und mir Oktober nicht angezeigt wird. 

 

Problem 2 - Es wurde kein Monatsabschluss für September erstellt. Lösung für problem 1 vermutlich.

 

Problem 3 - Ich kann keinen Monatsabschluss erstellen, weil folgender Text angezeigt wird

 

Fehler #LN17074
Für Mitarbeiter 00001 wurde das Austrittsdatum 31.08.2025 nach der letzten Lohnabrechnung 09/2025 erfasst.
» Der Monatsabschluss kann erst durchgeführt werden, wenn der Mitarbeiter erneut abgerechnet wurde.

 

 

Wenn man jetzt den Mitarbeiter öffnet wird gesagt man könne ihn nicht abrechnen, weil ausgetreten. 

 

Der Mitarbeiter wurde zu August gekündigt. 

 

Was genau muss man da jetzt machen?! Eventuell so verständlich wie möglich erklären..sind doch leicht überfordert mit der Thematik 

 

Liebe Grüße

 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 8
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Ich arbeite nicht mit LuG sondern mit Lodas

 

Ich würde in den August zurückgehen, dann den ausgetretenen Mitarbeiter nochmals abrechnen ( Einzelwiederholung ist das bei Lodas) 

 

Dann den Monatsabschluss September erstellen 

 

Dann den Oktober abrechnen. 

 

Aber wie gesagt ich Lodasianer und daher sind meine Auskünfte mit Vorsicht zu geniesen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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simsala10
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Die Probleme konnten gelöst werden, ich musste den Austritt des Mitarbeiters auf September setzen und eine 0 Abrechnung machen, danach ging der Rest ohne Fehlermeldung 

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

da der Mitarbeiter zum 31.08.2025 ausgetreten ist, könnnen Sie ja nicht so einfach das Austrittsdatum auf dem Folgemonat verschieben. Das kann - muss nicht - zu Problemen führen.

 

Unabhängig, ob Sie es noch ändern können oder wollen, bräuchten Sie beim nächsten Mal das Austrittsdatum richtig erfasst lassen und den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Monat ändern.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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bodensee
Allwissender
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siehe Antwort von Herrn Reich. 

 

Einfach - selbstherrlich- das Austrittsdatum abändern, ich nehme an in der Kündigung steht etwas anderes nämlich der 31.8. - geht nicht und führt dann sofort zu Problemen wenn Sie eine Arbeitsbescheinigung erstellen müssen bzw. lassen müssen. 

 

Es gibt Dinge die darf man nicht einfach ändern,hier sind Sie auf die arbeitsrechtlichen Vorgaben zwingend angewiesen.  

 

Und vor allem wenn man etwas falsch ändert - nur damit es erstmal richtig gerechnet wird- bekommt den Fehler oft nachträglich nicht mehr wirklich richtig gestellt - Erfahrung eines leid geprüften Menschen der weil er Mensch ist fehleranfällig ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
dtx
Fortgeschrittener
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@t_r_  schrieb:

Hallo,

 

da der Mitarbeiter zum 31.08.2025 ausgetreten ist, könnnen Sie ja nicht so einfach das Austrittsdatum auf dem Folgemonat verschieben. Das kann - muss nicht - zu Problemen führen.

 

...

Die Umstände, unter denen das nicht zu Problemen führt, dürften selten vorkommen. Was macht der Ex-AN nach dem Austritt? Nächster Arbeitgeber - welche Lohnsteuerklasse? Bezug von Sozialleistungen - ab wann arbeitslos? Einzig beim Übertritt in die Rente wird das, weil der Hinzuverdienst Null ist, niemandem auf die Füße fallen (sicher bin ich mir da aber auch nicht)  

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t_r_
Allwissender
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Das "muss nicht" sollte nicht als Empfehlung verstanden werden. 

 

Bei einem Arbeitgeberwechsel wird es in der Regel auch keine Auswirkungen haben. Der neue Arbeitgeber meldet mit Beginn als Hauptarbeitgeber an und bekommt die richtige Steuerklasse. Man selbst kriegt Steuerklasse 6 zurückgemeldet, ohne Auswirkungen.

 

Probleme sind vor allen bei Sozialleistungsbezug, insbesondere Arbeitslosengeld, gegeben.

 

Aber noch einmal, es gibt immer:

 

Richtig ist es nicht und sollte auch so nicht gemacht werden.

dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
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Erfahrungsgemäß nutzt die Arbeitslosenverwaltung jede Steilvorlage. Nachdem sich die politische Elite wieder auf Hetze gegen das knappe Zehntel Hilfsempfänger unter der deutschen Bevölkerung verlegt hat, wohl erst Recht. Heißt also, der MA würde womöglich einen Anwalt brauchen, weil die Papiere und Datensätze zum Austritt nicht zueinanderpassen. Und der Anwalt will auch Geld für seine Arbeit. Daß man also dem MA nicht schadet, nur weil der Mandant sparsam mit seinen Anweisungen ist und es dauert, bis ein Austritt endlich ins Steuerbüro durchsickert ...

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letzte Antwort am 04.11.2025 11:01:27 von dtx
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