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E-Rechnungsplattform - reverse charge- Rechnungen

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letzte Antwort am 29.12.2025 15:36:36 von KontenrahmenX4
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KontenrahmenX4
Beginner
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Ich bin nicht sicher, ob ich unter dieser Kategorie richtig bin.


Mandant möchte mit der DATEV E-Rechnungsplattform eine reverse-charge-Rechnung für das EU-Ausland schreiben. 

 

Angeblich wäre das nicht möglich, da die Umsatzsteuer in der Plattform vorgegeben sei. Stimmt das? Gibt es einen Work-Around? Alternativen? 

RAHagena
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Die Rechnungsschreibung der eRechnungs-Plattform soll nur die einfachsten Fälle abbilden, insofern würde es mich wundern, wenn reverse charge funktionieren würde. Das dürfte ein Fall für Auftragswesen sein. 

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 3 von 7
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Da sich bei der Entwicklung der neuen Cloud Anwendungen niemand bei der DATEV mehr mit komplizierten steuerlichen Sachverhalten wie revers-charge auskennt wurde die Funktion nicht als wichtig erachtet und auch nicht programmiert.

MVP 
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KontenrahmenX4
Beginner
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Nachricht 4 von 7
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Problem ist, dass der Mandant nur sehr wenige Rechnungen im Monat schreibt. Auftragswesen wäre der absolute Overkill. 

 

Aber jetzt unter Kollegen: reverse charge ist im Binnenmarkt ein einfacher, oder anders gesagt, ein Normalfall.

Ein Taschenrechner kann auch mehr als Plus und Minus. Zumindest noch Mal und Geteilt. 

Wenn DATEV reverse charge nicht kann, das wäre sehr peinlich. Dann die Plattform besser nicht anbieten als so rudimentär. Das ist Mandanten nicht zu kommunizieren.

 

Ich habe für den Mandanten ein anderes kostenloses Tool gefunden. Da es vor den Feiertagen, wie immer, pressiert hat, habe ich das Thema mal mit ChatGTP diskutiert. Es werden einige Tools angeboten. Z.T. auch kostenlos. 

 

Ich verstehe nicht, wer solche strategischen Entscheidungen trifft. In der Form ist das nichts halbes und nichts ganzes. Ich verstehe, dass aktuell an den Cloud-Programmen gearbeitet wird und alles andere hinten an steht. Ob das in der Form sinnvoll ist, sei dahin gestellt. 

 

Ich hatte vor den Feiertagen ein langes Gespräch mit einer Krankenkasse, die sich wegen den übermittelten Werten aus Lohn & Gehalt beschwert hat. Ich kann dann nur sagen, "Die DATEV macht es so. Wenn im Gesetz etwas anderes steht, dann müssen wir beide das so zur Kenntnis nehmen. Ich glaube Ihnen das. Aber die anderen Krankenkassen können die Daten auch interpretieren. Am Programm wird sich definitiv nichts mehr ändern. Sie müssen nehmen, was sie übermittelt bekommen."

 

Es wäre besser mit dem Produkt nicht in den Markt zu gehen. Die kostenlose Phase einfach verlängern, ist nicht die Lösung für das Problem Imageschaden bei den Mandanten.

 

Ich bin es so leid, dass ich mich immer wieder bei Mandanten entschuldigen muß. Weil DATEV wieder groß ankündigt und nicht liefert.

 

Ich bin inzwischen so lange dabei, dass ich weiß, was ich von großen Ankündigungen zu erwarten habe. Aber nach draußen zu den Mandanten! Das geht einfach nicht.

 

Guter Vorsatz fürs neue Jahr 2026: das muss aufhören!

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RAHagena
Meister
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Wow, alle hier keine Geschenke bekommen? 

 

Es gibt von der DATEV ein Programm, mit dem man die allermeisten steuerlichen Sachverhalte abbilden kann, es nennt sich Auftragswesen. 

Die eRechnungsplattform ist nicht angetreten, um Auftragswesen zu ersetzen. Netterweise gibt es dort aber die kostenlose Funktion "eRechnungen schreiben". Wem das reicht, kann es ja gern nutzen, aber hier über mangelnden Funktionsumfang eines kostenlosen Angebotes zu philosophieren ist mal vollkommen sinnlos. 

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 6 von 7
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@KontenrahmenX4 Le...re office XL kann man tagesweise dazubuchen. Basisvertrag abschließen einen Tag im Monat XL Variante auf den monatlichen Preis bezahlen und gut ist.

MVP 
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KontenrahmenX4
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Nur der Ordnung halber:

 

Mein Mandant nutzt das Programm seit Anfang 2025. Damals wurde es als kostenlos bis Sommer 2025 angeboten, weil noch nicht vollumfänglich nutzbar. 

 

Als mich mein Mandant vor Weihnachten 2025 wegen reverse charge angesprochen hat, habe ich gelesen - Support oder Auskunft gibt es zu dem Programm nicht- dass die Nutzung weiterhin bis Sommer 2026 kostenfrei sei.

 

Wenn ich gewusst hätte, dass das Programm nach 1 Jahr noch nicht vollständig lauffähig ist, hätte ich es meinem Mandanten nicht empfohlen.

 

Dann hätte er gleich ein vernünftiges- kostenpflichtiges- Tool gekauft.

 

Wegen Schnittstelle zu DUO haben wir uns damals für die DATEV Lösung entschieden. 

 

Das war, da der Fertigstellungstermin sich offenbar um mindestens ein Jahr verschiebt,  ein Fehler. 

Darüber darf man als Kunde doch mal frustriert sein.

 

Denn für DUO zahlt der Mandant brav jeden Monat seine Rechnung. 

 

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letzte Antwort am 29.12.2025 15:36:36 von KontenrahmenX4
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