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mIDentity - Verlängerung Zertifikat durch Nachladen

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letzte Antwort am 04.05.2022 10:30:55 von Nutzer_8888
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Nutzer_8888
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Sind nun gerade das erste Mal dran das Zertifikat eines mIDentity mittels Nachladen statt Folgekarte durchzuführen. Das Anschreiben dazu ist im Grunde klar und deutet darauf hin, dass man - im Gegensatz zur Folgekarte - im Zusammenhang mit dem Nachladevorgang eigentlich nichts weiter unternehmen muss, wenn man nicht bei anderen Anbietern (z.B. ElsterOnline) das Medium registriert hat oder die E-Mail-Verschlüsselung mittels dieses Mediums nutzt. Auch die berühmte Empfangsbekenntnis ist wohl nicht notwendig (Abruf Finanzverwaltung und Zugang Vollmachtsdatenbank).

 

Hier - zur Vergewisserung - dennoch einige Fragen, welche das Anschreiben nicht konkret aufgreift, an jene, die diesen Nachladeprozess bereits praktizieren durften:

  1. Muss für den Abruf bei der Finanzverwaltung bzw. Zugang zur Vollmachtsdatenbank noch irgendeine separate Meldung/Bestätigung erfolgen?
  2. Wird der Kartenzähler (die letzten 3 Stellen) beim Nachladeprozess wie bei einer Folgekarte hochgezählt?

 

Bei all denen, die den mIDentity für den Zugang zu Elster Online oder auch anderen Portalen registriert haben, ist hier wohl auch ein großes Ausrufezeichen zur Vorsicht gegeben, weil man sich häufig mit dem alten Zertifikat Authentifizieren muss um den Wechsel (hier auf das nachgeladene Zertifikat) auf ein Neues anzustoßen. Wer vorschnell nachgeladen hat, könnte hier ggf. auf Schwierigkeiten stoßen (Umwege oder schlimmstenfalls gar erneute Registrierungen nötig). Bei einer Folgekarte hatte man ja beide parallel in der Hand und eine Phase mit Funktionalität beider Karten....

 

PS: einige Fragen dazu wurden schon in Threads, an die ich mich erinnere, thematisiert - aber leider kann ich diese mit der Suche nicht zügig finden ...

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Neumeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Nutzer_8888 ,

 

das Rücksenden einer Empfangsbestätigung ist nur bei Erhalt einer Folgekarte notwendig, nicht bei der Laufzeitverlängerung.

 

Wenn Sie Mein Elster nutzen müssen vor dem Nachladen neue Aktivierungsdaten von Elster angefordert werden.

Details dazu finden Sie im Kapitel 2.1 im Dokument www.datev.de/hilfe/1070476 .

 

Für Abruf bei der Finanzverwaltung bzw. Zugang zur Vollmachtsdatenbank ist nichts weiter zu beachten.

 

Die laufende Nummer der Karte (die letzten 3 Stellen) wird durch das Nachladen um eins nach oben gezählt.

 

mit besten Grüßen Thomas Neumeier
SmartCard/Sicherheitspaket | DATEV eG
Nutzer_8888
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Großes Dankeschön für die schnellen und ausführlichen Antworten!

 

PS: Habe die Vorsicht bei z.B. ElsterOnline-Registrierung in meinem Initial-Thread hervorgehoben, weil - falls zutreffend - sehr wichtig.

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letzte Antwort am 04.05.2022 10:30:55 von Nutzer_8888
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