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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
323 Mal angesehen

Sind nun gerade das erste Mal dran das Zertifikat eines mIDentity mittels Nachladen statt Folgekarte durchzuführen. Das Anschreiben dazu ist im Grunde klar und deutet darauf hin, dass man - im Gegensatz zur Folgekarte - im Zusammenhang mit dem Nachladevorgang eigentlich nichts weiter unternehmen muss, wenn man nicht bei anderen Anbietern (z.B. ElsterOnline) das Medium registriert hat oder die E-Mail-Verschlüsselung mittels dieses Mediums nutzt. Auch die berühmte Empfangsbekenntnis ist wohl nicht notwendig (Abruf Finanzverwaltung und Zugang Vollmachtsdatenbank).

 

Hier - zur Vergewisserung - dennoch einige Fragen, welche das Anschreiben nicht konkret aufgreift, an jene, die diesen Nachladeprozess bereits praktizieren durften:

  1. Muss für den Abruf bei der Finanzverwaltung bzw. Zugang zur Vollmachtsdatenbank noch irgendeine separate Meldung/Bestätigung erfolgen?
  2. Wird der Kartenzähler (die letzten 3 Stellen) beim Nachladeprozess wie bei einer Folgekarte hochgezählt?

 

Bei all denen, die den mIDentity für den Zugang zu Elster Online oder auch anderen Portalen registriert haben, ist hier wohl auch ein großes Ausrufezeichen zur Vorsicht gegeben, weil man sich häufig mit dem alten Zertifikat Authentifizieren muss um den Wechsel (hier auf das nachgeladene Zertifikat) auf ein Neues anzustoßen. Wer vorschnell nachgeladen hat, könnte hier ggf. auf Schwierigkeiten stoßen (Umwege oder schlimmstenfalls gar erneute Registrierungen nötig). Bei einer Folgekarte hatte man ja beide parallel in der Hand und eine Phase mit Funktionalität beider Karten....

 

PS: einige Fragen dazu wurden schon in Threads, an die ich mich erinnere, thematisiert - aber leider kann ich diese mit der Suche nicht zügig finden ...

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