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tantieme trotz coronahilfen

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letzte Antwort am 06.12.2021 10:28:34 von jh
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Becker1981
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Liebe Mitglieder,

 

ich bearbeite derzeit einen Jahresabschluss einer GmbH für 2020 und stehe vor der Frage ob die im Gesellschafter-Geschäftsführer-Vertrag vereinbarten Tantiemen trotz der erhaltenen November- und Dezemberhilfen für 2020 ausgezahlt werden dürfen. Kann mir dazu jemand etwas mitteilen?

 

Vielen Dank.

renek
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Ja, das Thema wurde bereits angerissen im Zuge der Aussagen von Olaf Scholz, der zur ÜH3Plus sagte dass keine Dividenden und dergleichen gezahlt werden dürfen. Es wurde aber schnell klar dass diese nur bei Unternehmen mit über 12 Mio Beihilfe greift.

 

Zuvor hatte ich eh noch nichts gelesen, sollte somit also nur eine Rolle spielen, wenn das UN unter die o.g. Grenze fällt. Und dann wohl auch nur für 2021.

[EDIT]

So, jetzt mal schnell gesucht:

https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe-III-Plus-Anpassung-der-Neustarthilfe/td-p/223705

 

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deusex
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Nun, ich war mit dem Sachverhalt noch nicht konfrontiert, aber zwischen Dividende und Tantieme besteht wohl eine eklatanter Unterschied und Überentnahmen sind schlichtweg nicht existent, wenn Tantiemen zur Debatte stehen.

 

M.E. haben die Gf. rechtlichen Anspruch auf diese Gehaltsbestandteile und ein Verzicht würde eine vGA zur Folge haben.

 

Erschlagt mich nicht, aber eine Tantieme darf sich m.E. nicht negativ auf die ÜHIII niederschlagen.

 

Lasse mich gerne belehren, aber "Entnahmen" und "Tantieme" schließen sich aus.

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bodensee
Allwissender
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Ich würde mich den Ausführungen von @deusex  anschließen. 

 

Allerdings gilt es zu bedenken wenn Sie den Abschluss 2020 fertigen und Corona Hilfen geflossen sind ob diese evtl. zurückbezahlt werden müssen ? Das werden Sie im Vorfeld prüfen müssen. WEnn Rückzahlung ja => Rückstellung und damit wird auch die Bem.grundlage für die Tantieme verschwinden - je nach Definition- oder geringer werden. 

 

Aber hier bitte die hier angerissenen Begriffe nicht durcheinander bringen: 

 

Dividende = Gewinnausschüttung

 

Tantieme = erfolgsabh. Vergütung in aller Regel der Geschäftsführer

 

Unternehmensgröße = Abhängig von Gewinn und Umsatz und ggf. Voraussetzung um Ühilfe zu beantragen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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jh
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Hallo in die Runde,

 

kann eine GmbH, die im Jahr 2021 Neustarthilfe erhalten hat, für das Jahr 2020 eine Tantieme auszahlen, die vertraglich vereinbart ist (Liquidität ist vorhanden). Im konkreten Fall handelt es sich um einen GmbH Gesellschafter - Geschäftsführer mit 50% Anteil.

 

Besten Dank

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letzte Antwort am 06.12.2021 10:28:34 von jh
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