Hallo,
eine Praxisgemeinschaft aus Ärzten (A) bezieht Einkünfte von einer anderen Praxisgemeinschaft über eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung. Kann man diese Einkünfte in der GuE der A irgendwo als Beteiligungsertrag eintragen? Ich habe nur ein Feld auf der Anlage sonstige Einkünfte - private Veräußerungsgeschäfte Seite 2 in der Mitte gefunden, wo ich Einkünfte aus Beteiligungen eintragen könnte, aber es handelt sich ja nicht um private Veräußerungsgeschäfte sondern normale Betriebseinnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
M.E. sind die im Rahmen der Gewinnermittlung zu buchen und nicht separat in der Erklärung einzutragen.
Ich weiss nicht mit welchem Kontenrahmen sie buchen,
aber im SKR 04 gibt es das Konto 7208 Verulustanteile aus Mitunternehmerschaften. Die dort gebuchten Aufwendungen werden dann in der EÜR der Gesamthand als Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften ausgewiesen.
In meinem Fall war es immer eine doppelstöckige Personengesellschaft - auch im freiberuflichen Bereich wenn auch keine Ärzte und ich habe jahrelang nach dieser Einstellung gesucht.
Dokument 5361321 - Gewinnanteile aus gewerblichen... - LEXinform online (datev.de)
In der ges. Gewinnermittlung können Sie gesondert festgestellten Gewinn aus der Beteiliung nur als weitere Einkunftsart erfassen, was dem Grunde nach aber nicht nötig ist, da der Gewinnanteil ja finanzamtintern mitgeteilt wird und nun mit dem Ertrag auf dem 7208 übereinstimmen sollte.