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elektronische Bescheidbekanntgabe E-Mail Adresse

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letzte Antwort am 26.09.2025 11:33:58 von gnoll
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Alina2
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

wir wollen nun auf elektronische Bescheidbekanntgabe umstellen. Laut Datev muss in der Vollmachtsdatenbank eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an welche dann immer eine E-Mail geschickt wird, wenn ein Bescheid zum abrufen bereit ist. Wir sind nun am überlegen, welche E-Mail Adresse man nutzt. Von der Sekretärinist ist vielleicht unglücklich, weil es ja schon nervt. Sie ruft sowieso grundsätzlich jeden Tag ab. Jetzt haben wir überlegt, eine neue E-Mail-Adresse anzulegen, nur für die elektronische Bescheidbekanntgabe. Macht das Sinn? Wie wird es vielleicht schon bei euch gehandhabt? Über ein Feedback wäre ich sehr dankbar.

 

Vielen dank und liebe Grüße

 

Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von freie Themen nach Steuern und Expertisen verschoben.

VerenaWied
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Moin,

 

wir haben die Adresse des Sekretariats angegeben. Die Ladies gleichen auch immer schön ab, ob die Anzahl der Mails zu den Bescheiden passt.

 

Unsere Sekretariatspostfach wird aber rein intern verwendet. Da kommt nichts von Mandanten rein.

 

Liebe Grüße

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mjsapxrwswxöa
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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>> Die Ladies gleichen auch immer schön ab, ob die Anzahl der Mails zu den Bescheiden passt.

 

Dann kann man sich gar nicht auf die deutsche Digitalisierung und IT verlassen? Huch, das wäre aber krass. Den Aufwand sparen wir uns. IT muss laufen. 24/7 nach Mustern und so, wie man es erwartet. 

 

sonnige Grüüüße

 

TEXT
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VerenaWied
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
244 Mal angesehen

@mjsapxrwswxöa  schrieb:

>> Die Ladies gleichen auch immer schön ab, ob die Anzahl der Mails zu den Bescheiden passt.

 

Dann kann man sich gar nicht auf die deutsche Digitalisierung und IT verlassen? Huch, das wäre aber krass. Den Aufwand sparen wir uns. IT muss laufen. 24/7 nach Mustern und so, wie man es erwartet. 

 

sonnige Grüüüße

 

TEXT

Nein kann man leider nicht. Uns fehlten schon Bescheide trotz Mail. Das ist selten, kommt aber vor. Und Kontrolle ist nun Mal besser als Nachsicht 😉.

 

Windige Grüüüße

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gnoll
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
217 Mal angesehen

Jetzt haben wir überlegt, eine neue E-Mail-Adresse anzulegen, nur für die elektronische Bescheidbekanntgabe. Macht das Sinn? 

 

Hallo @Alina2 ,

 

wir haben das so gemacht und eine separate E-Mail-Adresse (diva@...) angelegt. Das fand ich auch im Hinblick auf die Archivierung (bei uns in Mailstore) besser.

 

Schöne Grüße + ein schönes Wochenende!

 

G.

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letzte Antwort am 26.09.2025 11:33:58 von gnoll
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