Guten Morgen,
wir haben einen Mandanten bei dem die (Software-) Kasse wegen eines internen Fehlers mit einem Update drei Buchungen ohne TSE erstellt hat.Das Problem ist bereits durch das nächste Update behoben, der Softwarekassenhersteller hat das auch per Mail bestätigt.
Wie werden diese drei Kassenvorgänge denn nun gehandhabt? Stornieren und mit funktionierender TSE nun neu erfassen? Ignorieren und dem Prüfer auf Nachfrage die Mail des Herstellers zeigen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Anwendungserlass der Abgabenordnung (zu § 146a AO) schreibt hierzu:
7.
Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
7.1
Ausfallzeiten und -grund einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sind zu dokumentieren (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 2.1.6). Diese Dokumentation kann auch automatisiert durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfolgen.
7.2Kann das elektronische Aufzeichnungssystem ohne die funktionsfähige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf dem Beleg ersichtlich sein. Dies kann durch die fehlende Transaktionsnummer oder durch eine sonstige eindeutige Kennzeichnung erfolgen.
7.3Soweit der Ausfall lediglich die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung betrifft, wird es nicht beanstandet, wenn das elektronische Aufzeichnungssystem bis zur Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt wird. Die grundsätzliche Belegausgabepflicht bleibt von dem Ausfall unberührt, auch wenn nicht alle für den Beleg erforderlichen Werte (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 5.8) durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Die Belegangaben zu Datum und Uhrzeit müssen in diesem Fall von dem elektronischen Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden.
7.4Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO entfällt lediglich bei einem vollumfänglichen Ausfall des Aufzeichnungssystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit. Bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit für den elektronischen Beleg muss das Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV weiterhin genutzt werden.
7.5Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO schnellstmöglich wieder eingehalten werden.
Bei uns it die TSE ebenfalls nach einem Software-Update ausgefallen, worauf natürlich keine Buchungen mehr signiert werden konnten. Es ging um eine Epson Micro-SD in einem Netzwerk-Drucker (TM-m30ii) ebenfalls von Epson. Man konnte den Drucker, wie auch die TSE per Netzwerk erreichen (Kommunikationscheck war jeweils erfolgreich, sowohl mit den Epson Tools, wie auch per Web-Interface), dennoch konnte das Hotelprogramm keine Buchungen mehr vornehmen. Bei Epson selber erhielt auch auf 2 malige Anfrage beim sogenannten Technischen Support, keine brauchbare Auskunft (ausser, dass ich ich an einen Fachmann wenden solle). Auch die Firma, welche die Hotelsoftware programmiert hatte, war ratlos. Das Programm konnte jeweils ebenfalls erfolgreich einen Kommunikationscheck machen, danach brach aber die weitere Kommunikation mit einen "unerwarteten" (deshalb auch nicht gerade hilfreichen) Fehler ab und die TSE funktionierte weiterhin nicht. Leider ist die im Netz verfügbare technische Dokumentation der Epson TSE ziemlich dürftig und Problemidentifikations-Tools überhaupt nicht verfügbar. Erst ein eigenes Test-Programm konnte die TSE ansteuern und das Setzen einer korrekten Zeit, sowie die Durchführung eines erfolgreichen Selbst-Test (der laut Doku spätestens alle 25h durchgeführt werden sollte...) brachte den gewünschten Erfolg. Seither läuft wieder alles einwandfrei! Man wollte uns schon eine neue TSE, sowie einen neuen Drucker verkaufen ...
Zu 7.5
Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO schnellstmöglich wieder eingehalten werden.
Welcher "Unternehmer" ...? Der Hotelbetrieb, die Firma, welche das Hotelprogramm geschrieben hat, oder der Hersteller der Technischen Sicherungs Einheit (Epson)?
Der Hotelprogrammhersteller verwies nach unserer Anfrage >(inkl Fehleranalyse und belegenden Screen-Shots) auf Epson als Hersteller von Drucker und TSE und der Technische Support von Epson verwies uns an sogenannte Fachbetriebe ... Wir als durch den Staat zur Nutzung einer TSE verpflichteter "Anwender" sassen als "IT-Experten" zwischen beiden Stühlen ... Coole Situation!
Zudem: Epson garantiert jeweils auf die TSE (und deren Zertifikat) eine Dauer von 5 Jahren, oder 20Mio Buchungen. Die 20Mio zu schaffen, ist für ein kleines Unternehemen eine Herausforderung. Die 5 Jahre zu schaffen, hingegen nicht. Und dann ...? Man ist gegenüber dem Gesetzgeber verpflichtet, alles (alo auch die TSE) für mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Der Hersteller garantiert aber bloss 5 Jahre.
Wir hatten diesen Fall bereits einmal, wo das Finanzamt unsere alte Kasse, die wir natürlich vorschriftsgemäss im Keller im Original-Zustand aufbewahrt und konserviert hatten, sich aber nach 8 Jahren auf keine Weise mehr in Betrieb nehmen liess. Die Firma, welche damals die Lizenzen vergeben hatte, gab es nicht mehr und der in der Kasse gespeicherte Lizenzschlüssel konnte den Validierungs-Server des Herstellers auch nicht mehr erreich im Internet. Alles richtig gemacht (Inkl Datensicherung der gesammten Kasse zum Zeitpunkt der Einlagerung ...) und dennoch: das Finanzamt bestand darauf, alle Daten in für sie lesbarer Form zu bekommen (obwohl wir alle Unterlagen auch sauber in Papierform hatten und jedes Jahr unserer Steuerkanzlei für die Steuererklärung abgeliefert hatten ... )!