Zu 7.5 Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO schnellstmöglich wieder eingehalten werden. Welcher "Unternehmer" ...? Der Hotelbetrieb, die Firma, welche das Hotelprogramm geschrieben hat, oder der Hersteller der Technischen Sicherungs Einheit (Epson)? Der Hotelprogrammhersteller verwies nach unserer Anfrage >(inkl Fehleranalyse und belegenden Screen-Shots) auf Epson als Hersteller von Drucker und TSE und der Technische Support von Epson verwies uns an sogenannte Fachbetriebe ... Wir als durch den Staat zur Nutzung einer TSE verpflichteter "Anwender" sassen als "IT-Experten" zwischen beiden Stühlen ... Coole Situation! Zudem: Epson garantiert jeweils auf die TSE (und deren Zertifikat) eine Dauer von 5 Jahren, oder 20Mio Buchungen. Die 20Mio zu schaffen, ist für ein kleines Unternehemen eine Herausforderung. Die 5 Jahre zu schaffen, hingegen nicht. Und dann ...? Man ist gegenüber dem Gesetzgeber verpflichtet, alles (alo auch die TSE) für mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Der Hersteller garantiert aber bloss 5 Jahre. Wir hatten diesen Fall bereits einmal, wo das Finanzamt unsere alte Kasse, die wir natürlich vorschriftsgemäss im Keller im Original-Zustand aufbewahrt und konserviert hatten, sich aber nach 8 Jahren auf keine Weise mehr in Betrieb nehmen liess. Die Firma, welche damals die Lizenzen vergeben hatte, gab es nicht mehr und der in der Kasse gespeicherte Lizenzschlüssel konnte den Validierungs-Server des Herstellers auch nicht mehr erreich im Internet. Alles richtig gemacht (Inkl Datensicherung der gesammten Kasse zum Zeitpunkt der Einlagerung ...) und dennoch: das Finanzamt bestand darauf, alle Daten in für sie lesbarer Form zu bekommen (obwohl wir alle Unterlagen auch sauber in Papierform hatten und jedes Jahr unserer Steuerkanzlei für die Steuererklärung abgeliefert hatten ... )!
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