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Vollmachtsdatenbank Inhaber kann nicht identifiziert werden

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letzte Antwort am 12.09.2020 18:14:25 von dprobst
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CS1
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe mehrere Vollmachten die nicht eingetragen werden können, "a der Vollmachtgeber nicht eindeutig als Inhaber dieses Steuerkontos identifiziert werden konnte. Der Grund hierfür ist eine Abweichung bei der Überprüfung der Firmennamen."

 

Hat jemand damit Erfahrung? Wie geht man vor? Kann man einfach den Namen anpassen oder muss man eine komplett neue Vollmacht erstellen?

 

Danke

Kanzlei-Organisationsbeauftragte/r
bergerberthold
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo CS1,

 

das Problem haben wir auch. Gerade bei GBR / KG / GmbH tritt dieses Problem häufig auf. Bei der Vollmacht muss genau der richtige Name stehen wie er beim Finanzamt erfasst ist (Kann vom Handelsregistereintrag abweichen). Sobald ein Buchstabe falsch ist, wird die Vollmacht abgelehnt. Sie können einfach den Namen ändern und neu übermitteln.

 

Grüße

Berthold Berger

JuliaB
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Wir hatten den Fall, dass der Nachname einen Schreibfehler enthielt. Allerdings seitens des Finanzamtes. Also wurde die Vollmacht abgelehnt.

 

Nach ein paar Telefonaten mit dem zuständigen Sachbearbeiter wurden die Daten beim Amt angepasst. Im Anschluss haben wir die Vollmacht erneut gesendet und alles passte.

 

Ich würde nur den Namen anpassen und die Vollmacht erneut senden.

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dprobst
Fortgeschrittener
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Wir hatten das Problem vor allem zu beginn der VDB. Mittlerweile tritt es nur noch selten auf.

 

Die Fehlerquelle liegt beim Finanzamt. Wir haben es anfangs mit der Schreibweise versucht, die im Adressfeld des Steuerbescheids angegeben war. Aber für die VDB werden wohl die Daten beim Finanzamt unabhängig von den gespeicherten Daten manuell erfasst. Ist die Unternehmensbezeichnung zu lang, verwendet der Sachbearbeiter Abkürzungen. Dabei werden oftmals eigene Abkürzungen "erfunden" Wir hatten schon Fälle, da hat unsere Mitarbeiterin sich den Namen Zeichen für Zeichen buchstabieren lassen, einschließlich der Anzahl der Leerzeichen zwischen den Wörtern.

 

Es hilft tatsächlich, beim Finanzamt anzurufen und die Schreibweise abzustimmen.

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letzte Antwort am 12.09.2020 18:14:25 von dprobst
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