Hallo zusammen,
seit einigen Wochen besteht in der Kanzlei das Problem, dass bestehende Vollmachten nachträglich mit dem Übermittlungsstatus "Übermittlung nicht möglich - Pflichtfelder nicht ausgefüllt" versehen werden und für uns somit kein Zugriff mehr auf das Steuerkonto besteht.
Dies ist insofern komisch, als dass die Vollmachten zT bereits seit Jahren bestanden haben und nun durch diesen Übermittlungsstatus für uns nicht mehr in Steuerkonto Online bearbeitet werden können.
Seit Oktober letzten Jahres ist der zuständige StB für die VAST aus der Kanzlei ausgeschieden. Kann es damit zusammenhängen? Oder evtl mit der Umstellung der zentralen Erfassung der VAST über die Vollmachtsdatenbank? Aber dann müsste es ja jede Kanzlei betreffen!?
Da es so viele Fälle betrifft (mittlerweile knapp die Hälfte!) würde mich interessieren woran das liegt, bevor wir manuell Ort und Datum für jeden Fall nacherfassen und diese uns im Endeffekt wieder "raus fliegen".
Leider kann mir seitens DATEV bzw. dem Finanzamt nicht weitergeholfen werden.
Hat jemand von euch schonmal Erfahrungen damit gemacht?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!
Welche Fehlermeldung erscheint denn, wenn Sie auf das gelbe Hinweisdreieck klicken (nachdem Sie eine der betreffenden Vollmachten geöffnet haben)?
Es wird mir angezeigt "Übermittlung nicht möglich - Pflichtfelder nicht gefüllt". Wenn ich eine der Vollmachten öffne müssen Ort, Datum eingetragen und die jeweilige Vollmacht ausgewählt werden.
Die Vollmachten waren allerdings vollständig erfasst und auch genehmigt.
Wieso tritt es jetzt nach zT nach Jahren bei so vielen Fällen auf?
Mir scheint es so, als steckt etwas grundlegendes dahinter.
Nur zum besseren Verständnis - steht dieser Hinweis in der Spalte "Übermittlungsstatus" und ist es tatsächlich so, dass die Pflichtfelder plötzlich leer sind?
In der Spalte Übermittlungsstatus steht "Übermittlung nicht möglich - Pflichtfelder nicht ausgefüllt". Wenn ich die entsprechende Vollmacht dann öffne, sind die Felder Ort/Datum/Haken der Vollmachtsangabe tatsächlich leer. Ich könnte sie für jeden Fall theoretisch neu eintragen und erneut übermitteln. Allerdings wäre damit die Ursache mE nicht behoben.
Da die Fälle größtenteils jahrelang bestehen und der Zugriff auf das Steuerkonto jahrelang bestanden hat, erschließt sich mir nicht, weshalb jetzt so viele Fälle mit dieser Fehlermeldung versehen sind.
Hat es evtl mit der Umstellung von der damaligen Erfassung in Steuerkonto Online mit der jetzigen zentralen Erfassung über die Vollmachtsdatenbank zutun?
Tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Das ist in jedem Fall sehr seltsam und hier hatten wir diese Meldung noch nie.
Das nächste Problem wäre, falls Sie jetzt alle Felder füllen und die Vollmachten neu übermitteln möchten, dass die Datierungen der Vollmachten zu lange zurück liegen und sie sich dementsprechend auch nicht übermitteln lassen.
Gibt es irgendwelche Gemeinsamkeiten bei den betreffenden Vollmachten, z.B. das selbe Finanzamt, ein ähnlicher Zeitraum in dem übermittelt wurde etc...? Da evtl. ansetzen und versuchen das Problem weiter einzugrenzen und sich dann an die betreffende StBK oder das Finanzamt wenden.
Edit: Klicken Sie dennoch mal auf das gelbe Hinweisdreieck bei einer geöffneten Vollmacht, ob da dann evtl. noch eine weitere/abweichende Hinweismeldung auftaucht.
Hallo Community,
die Meldung "Übermittlung nicht möglich - Pflichtfelder nicht gefüllt" ist in sofern eindeutig, da die Pflichtfelder einer Vollmacht nur von den Zugriffsberechtigten einer Kanzlei und nicht von außerhalb geändert werden können.
Die betroffenen Vollmachten wurden wohl angelegt, aber bisher noch nicht für eine Übermittlung bearbeitet.
Zur genauen Begutachtung und Lösung Ihres Problems wenden Sie sich bitte deshalb an den Service der Vollmachtsdatenbank.
Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG
Wenn ich @xxx richtig verstanden habe, wurden die betreffenden Vollmachten sowohl für eine Übermittlung komplett bearbeitet, als auch übermittelt und die Abfrage der Steuerkonten hat funktioniert, bis es eben plötzlich zu diesen "Lücken" kam.