Hallo zusammen, seit einigen Wochen besteht in der Kanzlei das Problem, dass bestehende Vollmachten nachträglich mit dem Übermittlungsstatus "Übermittlung nicht möglich - Pflichtfelder nicht ausgefüllt" versehen werden und für uns somit kein Zugriff mehr auf das Steuerkonto besteht. Dies ist insofern komisch, als dass die Vollmachten zT bereits seit Jahren bestanden haben und nun durch diesen Übermittlungsstatus für uns nicht mehr in Steuerkonto Online bearbeitet werden können. Seit Oktober letzten Jahres ist der zuständige StB für die VAST aus der Kanzlei ausgeschieden. Kann es damit zusammenhängen? Oder evtl mit der Umstellung der zentralen Erfassung der VAST über die Vollmachtsdatenbank? Aber dann müsste es ja jede Kanzlei betreffen!? Da es so viele Fälle betrifft (mittlerweile knapp die Hälfte!) würde mich interessieren woran das liegt, bevor wir manuell Ort und Datum für jeden Fall nacherfassen und diese uns im Endeffekt wieder "raus fliegen". Leider kann mir seitens DATEV bzw. dem Finanzamt nicht weitergeholfen werden. Hat jemand von euch schonmal Erfahrungen damit gemacht? Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!
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