Hallo,
folgender Sachverhalt taucht jetzt vermehrt in der VDB auf: Steuernummern gelten auf einmal als erloschen. VaSt aber weiterhin möglich (vermutlich weil diese ja nur die ID brauchen). Ändert jetzt das FA einfach Steuernummer oder vergibt neue? Mitteilungen liegen nicht vor. Die Steuernummern die jetzt als erloschen gelten stehen aber teilweise noch auf den aktuellen Bescheiden.
Manche FA hinterlegen dann selbst die neue Steuernummer. Und man kann die alte löschen.
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Verschoben in "Steuern und Expertisen" und Kategorie entfernt von @Kristina_Nering
Hi,
wir haben solche Vorgänge in den letzten Monaten bei GmbH's beobachten können. Für die VDB bleibt die ID gleich, das Steuerkonto ändert sich.
Der Abruf des Steuerkontos hingegen hängt an der Steuernummer. Und genau der ging dann in die Binsen..
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Hallo,
ok.
Kann das FA nicht die neue Steuernummer einfach mitteilen oder selbst hinterlegen 😡. Wer hat denn jetzt Zeit dem FA hinterher zu telefonieren um an die neue aktuelle Steuernummer zu kommen. Könnt ich doch schon wieder platzen. Naja nicht aufregen. Bringt ja nix.
Das machen die Kollegen aus Berlin und Starnberg. Hängt wohl am dort zuständigen Sachbearbeiter. Unsere VDB beinhaltetet zum Teil Steuernummern die komplett neu für uns sind.
Aber sie wissen dann wenigstens davon und können dies auch dementsprechend in den Stammdaten ändern 😉
Hallo @StBTH!
Tja, die Klärung mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt führt meistens nur dazu, dass dieser dann sagt, wir mögen doch bitte noch einmal neu übermitteln.
Aber: das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, insbesondere nicht in den Fällen, in denen aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen aktive Steuernummern als erloschen erscheinen.
Vielleicht kann die DATEV hier ja mal einen Workflow für die erneute Übermittlung am Folgetag bereitstellen (dann bitte die Mehrfachauswahl zulassen). Das betrifft bei uns leider einige Vollmachten und wir haben anderes zu tun, als von irgendwem (nicht von uns) gelöschte Steuerkontoabfragen wieder zu aktivieren; insbesondere dann, wenn man gerade die Abfrage braucht und erst dann auffällt, dass das Recht erloschen sein soll.
Nochmal kurz zur Info: ich habe das Finanzamt diesbezüglich kontaktiert. Rückmeldung: hier ist das Abfragerecht gespeichert, das muss dann also an der DATEV liegen.
Also habe ich mal eine Abfrage durchgeführt: Kontoabfrage schlug fehl, keine Berechtigung. Da es sich hier ja um eine Rückmeldung der Finanzverwaltung mit Transferticket-ID handelt habe ich die Sache nochmal an das Finanzamt zur Klärung zurückgegeben und warte von dort auf eine Rückmeldung.
Moin zusammen!
Heute Morgen kam die Rückmeldung des Finanzamtes: in unserem Fall war die Vollmacht noch manuell/personell aufgrund einer damals eingereichten Papiervollmacht bei der Finanzverwaltung erfasst, auch wenn die Vollmacht später elektronisch übermittelt wurde. Bei der Finanzverwaltung waren die Vollmachtsdaten also aufgrund einer manuellen Eingabe erfasst und genau hier ist nun das Recht aus der Legitimationsdatenbank erloschen. Mangels Verknüpfung mit der elektronischen Vollmacht war das Recht zur Steuerkontoabfrage also nun erloschen.
Der Sachbearbeiter hat nun die Verknüpfung zur elektronisch übermittelten Vollmacht hergestellt, so dass auch die Steuerkonto-Abfrage hier wieder möglich sein sollte. Er bat mich, dass ich mir das morgen noch einmal anschaue und mich bei ihm noch einmal melde, wenn es noch nicht klappen sollte. Ich schaue mir das also morgen noch einmal an.
Genau das sollte aber das Problem bei vielen Vollmachten dann beheben, klingt für mich jedenfalls logisch und nachvollziehbar.
Freundliche Grüße,
Thorsten Müller