Sehr geehrte Damen und Herren,
habe eine Frage. Ein Mandant transportiert Vorschulkinder in der Früh in eine Betreuungsstätte und fährt diese am Abend wieder in ihre Familien.
Welcher Steuersatz wird da fakturiert? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Einen schönen Faschingsausklang wünscht mit freundlichen Grüßen
Erika Eisele
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Grundsätzlich Regelsteuersatz 19% wenn es keine Ausnahme gibt.
Ausahme bei Persoenbeförderung wenn die Wegstrecke < 50km dann kommen die 7% zum Ansatz.
Andere Befreiung sehe ich nicht, höchstens wenn Nebenleistung zur Betreuung , die Betreuung Vorschule wird steuerfrei sein, dann wäre auch die nebenleistung steuerfrei.
Aber das kenne ich nur von den caritativen Organsiationen wie DRK , Caritats, MHD usw.
Tausend Dank für die schnelle Antwort.
Bei dem Thema empfiehlt es sich UStAE 12.13 zu lesen, welche Fahrten mit 7% USt abgerechnet werden können und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Tausend Dank Herr Wenzel. Sehr guter Tipp. Haben Sie einen schönen Aschermittwoch.