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Steuererklärungen: Fehlerhafter Übermittlungstatus

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letzte Antwort am 28.02.2024 15:49:25 von f_mayer
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f_mayer
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Liebe DATEV,

 

am 19.02.2024 reichte ich Jahresabschluss, Feststellungserklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung 2022 einer GmbH & Co. KG beim Finanzamt ein. Für Jahresabschluss und Feststellungserklärung habe ich am Arbeitsplatz unter Steuern->Elektronische Übermittelung auch den Übermittlungsstatus "bei Finanzverwaltung eingegangen" bei gewerbe- und Umsatzsteuererklärung aber "noch nicht bei Finanzverwaltung eingegangen". Eine telefonische Anfrage beim Finanzamt ergab, dass alle Erklärungen am 19.02. eingingen.

 

Wie kann ich die den fehlerhaften Übermittlungsstatus beheben? "Übermittlungsinformationen aktualisieren" führt leider nicht zu einer Lösung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

cro
Experte
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Folgeverarbeitung in der RZ-Komm. (dort Warnungen, etc. prüfen) manuell anstoßen?

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DATEV-Mitarbeiter
Florian_Preis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag @f_mayer,

 

um die Situation beurteilen zu können, wenden Sie sich bitte direkt an den DATEV Service. 

 

Entweder per Servicekontakt an: einkommensteuer@service.datev.de

oder

buchen Sie einen Rückruf über: www.terminland.de/steuern

 

Freundliche Grüße

 

Florian Preis

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Wuppergirl
Fortgeschrittener
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Am besten unter Unsere Kanzlei, Steuern, Elektronische Übermittlung, dort auf Übermittelte ELSTER, betreffende Erklärung unter Übermittlungsstatus prüfen, wenn dort noch nicht bei Finanzverwaltung eingegangen, dann rechts unter Kontextbezogene Links im Feld Übermittlungsinformationen Finanzverwaltung auf auf Übermittlungsinformation aktualisieren klicken. Kann ein paar Minuten dauern, sollte dann aber als übermittelt angezeigt werden. 

f_mayer
Meister
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Nachricht 5 von 5
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Ich war mir eigentlich sicher die Übermittlungsinformationen aktualisiert zu haben und im Protokoll in  der Erklärung stand auch "noch nicht bei Finanzverwaltung eingegangen". Nun aber ist in der Übersicht der Elektronischen Übermittlungen alles in Ordnung selbst die Erklärung wo vor ein paar Stunden noch "Storno abgelehnt" stand (ich hatte die Erklärungen neu übermittelt und dann nach meinem Anruf wieder abgewürgt) steht jetzt ganz normal "bei Finanzverwaltung eingegangen".

 

Schätze meine Eltern haben bei meiner Geburt doch die 13. Fee eingeladen. 😅

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letzte Antwort am 28.02.2024 15:49:25 von f_mayer
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