Hallo MichaelHuberHSP-STEUER,
die Beschränkung auf 1.000 Zeichen bei der Belegnachreichung ist eine Vorgabe der Softwareschnittstelle der Finanzverwaltung. Mit der Finanzverwaltung stehen wir stets in Kontakt.
Die Belegnachreichung dient dazu, angeforderte Belege zu einer Steuererklärung nachzureichen. Wenn Sie zu den angeforderten Belegen umfangreiche Ausführungen machen möchten, dann können Sie wie Uwe_Lutz geschrieben hat, die Sonstige Nachricht verwenden.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG
@Susanne_Goetz schrieb:
Mit der Finanzverwaltung stehen wir stets in Kontakt.
Ich hoffe doch nicht über die Schnittstelle, die nur 1000 Zeichen erlaubt - dann dauert das immer etwas länger 😜.
Dann bestimmt die Länge des Textes also die Verwendung der Schnittstelle. Auch interessant 😄. Bisschen so, als wenn man ab Mitarbeiteranzahl > 500 nicht mehr den Lohnimportdatenservice nutzen kann, sondern den Lohnimportdatenservice comfort verwenden muss. Strange.
Hoffe sehr, dass DATEV im Jahr 2024 voll digital wird und auch im ESt Programm z.B. die Kilometer rechnen kann mit einen Routenplaner, wie es bei Wiso-Steuer/TAX von buhl.de seit sehr vielen Jahren Standard ist.
Zudem sollten MeineSteuern für alle Steuerarten mit den digitalen Belegen freigeschaltet werden etc...
2024 wird richtig spannend werden mit der Digitalisierung 🥳
@metalposaunist schrieb:
Bisschen so, als wenn man ab Mitarbeiteranzahl > 500 nicht mehr den Lohnimportdatenservice nutzen kann, sondern den Lohnimportdatenservice comfort verwenden muss. Strange.
OT, aber strange finde ich an der Stelle auch die Benamsung … Mein Hirn will da immer Lohndatenimportservice draus machen, weil es ein Service für den Import von Lohndaten ist. Bei DATEV denkt man offenbar anders. 🤕
Bist Du nicht alleine @rschoepe. Mittlerweile weiß ich auch nicht mehr genau, wie es offiziell heißt 😅. Hauptsachen wir wissen alle, was gemeint ist. Namen sind bei DATEV Schall und Rauch. Vielleicht wird aus Lohnimportdatenservice noch der Lohndatenimportservice und alle fragen sich, was nun anders ist.
Fakt ist: Du willst Stammdaten aus einem HR Tool nach DATEV schaufeln? Lohnimportgedöns. Fertig 😅.
und eine Belegnachreichung für die USt-VA wäre mal sinnvoll, denn die landet im FA meist im Nirvana und nicht beim Sachbearbeiter, da hilft nur die Email....
vg
Am besten direkt aus dem Kontoblatt raus...
Konto abziehbare Vorsteuer: Anzeige alle Beträge die > 100 € sind
--> Belege an Finanzamt senden
--> Ok
--> Senden erfolgreich
--> Kaffee machen
Wäre was tolles.
Grüße
AKW
Hallo Frau Götz,
ja, das ist zwar richtig, aber wenn man seine Nachricht in dieser Maske sieht,
kommt man nicht auf die Idee, dass das Finanzamt nicht weiß, zu welcher Steuerart ich eine Nachricht schreibt. Diese Programmierung hat umgekehrt die Folge, dass man eigentlich in seine Nachricht schreiben müsste, dass die Nachricht zur ESt erfolgt (obwohl ich die ESt Leistung extra angelegt habe, um eine Nachricht schreiben zu können und das ja auch in dem Fenster so steht). Dann sollte zumindest die Angabe "ESt" in der Kopfzeile und bei der Mandantenbezeichung wegfallen.
Es steht doch dabei und im FA intern wird dies der jeweiligen Steuerart in der eAkte zugeordnet.
Es geht auch den doppelten Speicher zu verschwenden, in dem man hier folgende Einstellungen vornimmt.
Das Thema Speicherort war bei einem ähnlichen Thema hier im Gespräch, evtl. kann DATEV dies zusammenführen.
@xyzmic Steuerart und Veranlagungszeitraum werden nicht übermittelt. Dazu wurde hier schon öfters Stellung genommen und auch wenn man sich das abgelegte Dokument im DMS anschaut, stellt man fest, dass die nicht übertragen werden.