Wir Steuerberater sind im Versorgungswerk, wie auch Architekten, Rechtsanwälte oder Pflichtmitglieder bei der DRV als bestimmte Handwerksgruppen, Hebammen etc.
Alle haben eines gemein:
Ihre Rentenbeitragszahlungen, ob Pflicht oder freiwillig, werden nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.
Krankenversicherungsbeiträge werden nur noch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn diese elektronisch von den Kassen bzw. Krankenversicherern an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Gerade bei Rentenversicherungsbeiträgen, die faktisch voll steuerwirksam sind, unterbleibt offenbar eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Beiträge.
Bei den "Sonstigen" ist dies zumeist nicht relevant, aber die "Versorgungssäulen" sollten m.E., auch in Betracht der Betragshöhen, verpflichtet gemeldet werden und per Abruf VASt übernommen werden können.
Was soll das eigentlich ? Arbeitet hier man mit der "Vergessensquote"? Scheint so.
Hat hier irgendjemand schon Infos, ob sich hier in absehbarer Zeit etwas tut ?
Ärgert mich im Moment, weil grade bei der Steuererklärung des Inhabers eines Malergeschäftes vom vorigen Ersteller der Erklärungen vergessen wurde, die Beiträge über das Privatkonto bezahlt wurden (und nicht wenig) und ich bei der Prüfung bemerkt habe, dass hier die Beiträge fehlen.
Die Problematik ist wohl leider noch nicht behoben nach deinen Beschreibungen.
Gesetzlich sind aber alle mitteilungspflichte Stellen/Behörden gem. § 93c AO dazu verpflichtet bis Ende Februar des Folgejahres die Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Voraussetzung ist stets die Angabe der Steuer-ID und die jeweilige Genehmigung jeder Person zur Datenübertragung.
Die Änderungsvorschrift für nachträglich übertrage Daten ist § 175b AO.
Hast du schon direkt beim Versorgungswerk angefragt, warum sie nicht elektronisch die Beiträge übermitteln? (Bin auf die Antwort von denen gespannt)
Habe das aktuelle BMF Schreiben dazu gefunden:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1019262/
@xyzmic schrieb:
Hast du schon direkt beim Versorgungswerk angefragt, warum sie nicht elektronisch die Beiträge übermitteln? (Bin auf die Antwort von denen gespannt)
Das Versorgungswerk übermittelt keine Daten, weil es bisher keine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung der Beiträge von den Versorgungswerken an das Finanzamt und demnach auch keine technische Möglichkeit der Meldung durch das Versorgungswerk gibt, da hierfür das Finanzamt erst einmal einen "Eingangskanal" bereitstellen müsste. Das ist doch genau das, was @deusex bemängelt.
Das von Ihnen verlinkte BMF-Schreiben zur Mitteilungsverordnung betrifft die Mitteilungspflicht von Behörden, wenn diese bestimmte Honorare an Leistungsempfänger gezahlt haben. Mit den Beiträgen, die man an ein Versorgungswerk zahlt, hat das nichts zu tun.
Datenübermittlung an berufsständische Versorgungswerke - DATEV Hilfe-Center
Habe gerade Kollege gefragt, Versorgungswerk an DRV funktioniert, nur nicht an das Finanzamt... Das muss man jetzt auch nicht verstehen😂
Hat hier irgendjemand schon Infos, ob sich hier in absehbarer Zeit etwas tut ?
Danke Herr Lutz. Ich hatte vor geraumer Zeit aufgeschnappt, dass die Pflicht zur Datenübermittlung erweitert werden soll, kann hierzu jedoch keine Info mehr finden.
@xyzmic : Ist mir soweit alles bekannt und die Übermittlung VersWerk->DRV, aber nicht an FA, ist leicht nachvollziehbar.
Dennoch danke für die Bemühungen.
Mittlerweile wird in 90% der Fälle vom Finanzamt eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge an das Versorgungswerk angefordert. Das hat ja wohl nichts mehr mit Vereinfachung zu tun. Warum wird nicht endlich die Verpflichtung für Versorgungswerke zur Datenübermittlung umgesetzt? Irgendjemand mauert da doch.. oder gibt es doch Schwarzgeldempfänger mit einer Lobby, die die Versorgungswerke zur Reinwaschung nutzen und deshalb keine Information über die geleisteten Beiträge an die Finanzverwaltung wünschen?