Wir Steuerberater sind im Versorgungswerk, wie auch Architekten, Rechtsanwälte oder Pflichtmitglieder bei der DRV als bestimmte Handwerksgruppen, Hebammen etc.
Alle haben eines gemein:
Ihre Rentenbeitragszahlungen, ob Pflicht oder freiwillig, werden nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.
Krankenversicherungsbeiträge werden nur noch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn diese elektronisch von den Kassen bzw. Krankenversicherern an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Gerade bei Rentenversicherungsbeiträgen, die faktisch voll steuerwirksam sind, unterbleibt offenbar eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Beiträge.
Bei den "Sonstigen" ist dies zumeist nicht relevant, aber die "Versorgungssäulen" sollten m.E., auch in Betracht der Betragshöhen, verpflichtet gemeldet werden und per Abruf VASt übernommen werden können.
Was soll das eigentlich ? Arbeitet hier man mit der "Vergessensquote"? Scheint so.
Hat hier irgendjemand schon Infos, ob sich hier in absehbarer Zeit etwas tut ?
Ärgert mich im Moment, weil grade bei der Steuererklärung des Inhabers eines Malergeschäftes vom vorigen Ersteller der Erklärungen vergessen wurde, die Beiträge über das Privatkonto bezahlt wurden (und nicht wenig) und ich bei der Prüfung bemerkt habe, dass hier die Beiträge fehlen.