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Restwert-AfA nach 7b-Abschreibung Anlage V

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letzte Antwort am 23.10.2025 17:01:00 von GTS60
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MichaHidd
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Hallo Forum,

 

ich versuche gerade in der Anlage V eine Restwert-AfA ab 2024 nach abgeschlossener Sonder-Afa 7b zu erfassen.

 

Bisher habe ich nur den Punkt Nachträgliche Wertänderung --> sonstige Wertminderung gefundne.

Aber anstatt dann ordnungsemäß eine Restwert-AfA (Buchwert / Restnutzungsdauer) zu ermiteln, wird eine AfA auf Basis der geminderten AHK x 2 % ermittelt, welche natürlich zu hoch ist.

 

Hat einer eine Idee, oder muss ich bis 2024 warten und dann die AfA einfach manuell eintragen?

 

Gruß

MichaHidd

JörgW
Einsteiger
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Jetzt sind ja beinahe 2 Jahre rum. Ich habe dasselbe Problem. Haben Sie zwischenzeitlich etwas herausgefunden?

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
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GTS60
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Hallo, gibt es denn nun AfA-Verlaufs-Listen, die die 7b-AfA berücksichtigen ?

MfG

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Interceptor
Fortgeschrittener
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DATEV schlägt folgende Vorgehensweise vor  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9307165 

 

mfg

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JörgW
Einsteiger
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Wenn ich das richtig verstehe, stellt der Hilfetext die Lösung ab dem ersten Jahr nach Ablauf des Förderzeitraums dar. Die Ursprungsfrage zielte aber m. E. auf die Erfassung während des Förderzeitraums ab, um bereits dort eine korrekte Simulation inkl. des Übergangs zur Restwert-AfA zu erhalten. Das geringe Echo in diesem Thread scheint aber dafür zu sprechen, dass das selten gewünscht wird.
Ich würde vielleicht Mietobjekte grundsätzlich über die Branchenlösung buchen. Anlag ist m. E. generell besser und übersichtlicher als die AfA-Darstellung im ESt-Programm.

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
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GTS60
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Hallo, Danke für diesen Vorschlag.

Das Datev-Hilfe-Dokument gibt zwar einen Tipp, der aber m.E. rückblickend in einigen Jahren wenig Erhellung ergeben dürfte.

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letzte Antwort am 23.10.2025 17:01:00 von GTS60
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