Hallo Forum,
ich versuche gerade in der Anlage V eine Restwert-AfA ab 2024 nach abgeschlossener Sonder-Afa 7b zu erfassen.
Bisher habe ich nur den Punkt Nachträgliche Wertänderung --> sonstige Wertminderung gefundne.
Aber anstatt dann ordnungsemäß eine Restwert-AfA (Buchwert / Restnutzungsdauer) zu ermiteln, wird eine AfA auf Basis der geminderten AHK x 2 % ermittelt, welche natürlich zu hoch ist.
Hat einer eine Idee, oder muss ich bis 2024 warten und dann die AfA einfach manuell eintragen?
Gruß
MichaHidd
Jetzt sind ja beinahe 2 Jahre rum. Ich habe dasselbe Problem. Haben Sie zwischenzeitlich etwas herausgefunden?
Hallo, gibt es denn nun AfA-Verlaufs-Listen, die die 7b-AfA berücksichtigen ?
MfG
Wenn ich das richtig verstehe, stellt der Hilfetext die Lösung ab dem ersten Jahr nach Ablauf des Förderzeitraums dar. Die Ursprungsfrage zielte aber m. E. auf die Erfassung während des Förderzeitraums ab, um bereits dort eine korrekte Simulation inkl. des Übergangs zur Restwert-AfA zu erhalten. Das geringe Echo in diesem Thread scheint aber dafür zu sprechen, dass das selten gewünscht wird.
Ich würde vielleicht Mietobjekte grundsätzlich über die Branchenlösung buchen. Anlag ist m. E. generell besser und übersichtlicher als die AfA-Darstellung im ESt-Programm.
Hallo, Danke für diesen Vorschlag.
Das Datev-Hilfe-Dokument gibt zwar einen Tipp, der aber m.E. rückblickend in einigen Jahren wenig Erhellung ergeben dürfte.