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Rückschreibung Adresse Kinder in Stammdaten

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letzte Antwort am 24.01.2024 07:36:14 von Alexander_Worch
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f_mayer
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Liebe DATEV, liebe Community,

 

in der Einkommensteuer 2022 ändere ich die Anschrift der Kinder der Mandanten ab und schreibe dies zurück in die Stammdaten.

 

Problem: Die neue Adresse wird mit Gültigkeitsadresse des Tages gesetzt, an dem ich die Daten in die Stammdaten zurückschreibe, während die alte am Vortag endet. Wenn ich das richtig sehe ist das Problem, dass im Einkommensteuerprogramm zu der Adresse kein Datum erfasst wird und daher auch nicht zurückgeschrieben werden kann. Wenn ich nun aber den Einkommensteuerfall erneut öffne, will das Programm immer die alten Daten wieder einsetzen.

 

Könnte man nicht hier eine bessere Lösung finden? Vor allem, dass die alten Daten zurückgeschrieben werden stört mich, Haken alle schon gesetzt, einmal aus Versehen auf OK gedrückt und man hat den Salat.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Florian Mayer

cro
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Wenn man bei der Namensänderung "nur Schreibfehler korrigieren" ankreuzt, bildet sich kein Datum.

rschoepe
Experte
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Ist natürlich nicht die ideale Lösung, aber was ist, wenn du in die Stammdaten gehst und dort das Gültigkeitsdatum änderst?

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f_mayer
Meister
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Hab ich gemacht, löst das Problem auch, mir gefällt nur nicht, dass man etwas im Programm macht, dies in die Stammdaten zurückschreibt, das Programm das dann aber beim nächsten mal öffnen wieder überschreiben will. Da sehe ich einfach die Gefahr dass man (oder jemand) das aus Versehen macht, die Haken werden ja schon gesetzt, wehe wenn man OK statt Abbrechen erwischt.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Worch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @f_mayer

 

wie von @rschoepe beschrieben, muss die Gültigkeit der Adresse des Kindes in den Zentralen Stammdaten korrigiert werden.

Beim Rückschreiben der neuen Anschrift des Kindes aus dem Programm Einkommensteuer in die Zentralen Stammdaten wird als Umzugsdatum immer das aktuelle Tagesdatum unterstellt.

Leider gibt es keine Möglichkeit bereits im Abgleichdialog ein Umzugsdatum anzugeben.

 

In der Anlage Kind wird immer die letzte im Veranlagungszeitraum gültige Adresse benötigt. Dadurch kommt es ohne Korrektur der Gültigkeitsangaben der Adresse in den Zentralen Stammdaten zu dem von Ihnen beschriebenen Verhalten.

Mit freundlichem Gruß Alexander Worch
Product Owner im Bereich ESt & Feststellungen | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.01.2024 07:36:14 von Alexander_Worch
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