abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mehrere Einkommensteuersteuernummer bei Ehegatten

10
letzte Antwort am 26.04.2024 13:34:08 von Stephan_Hirsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
marlenewetzel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 11
4023 Mal angesehen

Hallo zusammen,

gibt es eine Möglichkeit in den Stammdaten eines Ehepaares sowohl die beiden Steuernummern der Einzelveranlagung, als auch die der Zusammenveranlagung zu erfassen?

Noch besser wäre natürlich, wenn das EST-Programm bei Umstellung von "Zusammenveranlagung" auf "Einzelveranlagung Ehegatten" die richtigen Steuernummern auswählt.

In den Fälle, in denen in einem Jahr die Einzelveranlagung günstiger ist als die Zusammenveranlagung muss ich immer manuell die Steuernummern anpassen, was sehr fehlerbehaftet sein kann.

Danke im Voraus für eure Erfahrungen.

Marlene Wetzel

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 11
3471 Mal angesehen

Moin,

meines Wissens nach gibt es diese Möglichkeit in den Stammdaten nicht.

Im Einkommensteuer-Programm kann man für die Ehefrau unter Zusätzliche Angaben in der Registerkarte "Allgemeine Angaben zur Ehefrau" eine gesonderte Steuernummer hinterlegen, die das Programm dann bei getrennter Veranlagung verwendet.

Ich habe hier jedoch den Fall, dass das Finanzamt den Eheleuten drei Steuernummern zugeordnet hat, eine für die Zusammenveranlagung und bei getrennter Veranlagung jeweils eine gesonderte für den Ehemann und die Ehefrau. Da hilft die Möglichkeit im Einkommensteuer-Programm dann auch nur bedingt weiter.

Viele Grüße,

B. Fitschen

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 11
3471 Mal angesehen

Hallo Frau Wetzel,

im Programm DATEV Einkommensteuer gibt es seit VZ 2017 im Erfassungsformular ESt 1A am Ende der Zeile 3 das zusätzliche Eingabefeld Für Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern: abweichende Steuernummer des Ehemanns / der Person A.

Tragen Sie an dieser Stelle einmalig die „Einzelveranlagungs-Steuernummer“ des Stpfl. ein.

Wenn Sie auch die „Einzelveranlagungs-Steuernummer“ der Ehefrau (Erfassungsformular Zusätzliche Angaben, Registerkarte Allg. Anfragen zur Ehefrau, Eingabefeld Steuernummer) und die „Zusammenveranlagungs-Steuernummer“ (Erfassungsformular ESt 1A, (vordere) Zeile 3) erfasst haben, verwendet das Programm DATEV Einkommensteuer die 3 Steuernummern abhängig von der gewählten Veranlagungsform: Bei Zusammenveranlagung also die erfasste „Zusammenveranlagungs-Steuernummer“ und bei Einzelveranlagung von Ehegatten die beiden „Einzelveranlagungs-Steuernummern“.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

0 Kudos
einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 11
3471 Mal angesehen

Und wie erklären Sie das Ganze den Kollegen vom Stammdatenabgleich?

Entweder Alles in den ZMSD oder gar nicht!

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 11
3471 Mal angesehen

Hallo einmalnoch,

das mit VZ 2017 eingeführte zusätzliche Feld Für Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern: abweichende Steuernummer des Ehemanns / der Person A wird nicht im Rahmen des Stammdaten-Abgleichs mit den Zentralen Stammdaten abgeglichen.

383605_pastedImage_10.png

Ein Stammdaten-Abgleich erfolgt nur mit den bereits bis VZ 2016 vorhandenen Steuernummern-Feldern (Erfassungsformular ESt 1A, (vordere) Zeile 3 und Erfassungsformular Zusätzliche Angaben, Registerkarte Allg. Anfragen zur Ehefrau).

In das neue Feld kann aber bei Bedarf über die Schaltfläche 383606_pastedImage_11.png jede in den Zentralen Stammdaten erfasste (weitere) Steuernummer des Stpfl. eingelesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 11
3471 Mal angesehen

Bleibt nur noch das Problem der Vollmachtsdatenbank, da die Vollmacht auf die Steuernummer bzw. STeuer ID z.Bsp. Zusammenveranlagung 2016 zugreift in 2017 getrennt Veranlagung funktioniert die VAST nicht.

Liegt das dann an der Fin.verwaltung oder an Datev oder an der Datenbank oder einer Mixtur aus allem ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 11
3471 Mal angesehen

Hallo bodensee,

das Programm DATEV Einkommensteuer führt beim Abruf der E-Daten (VaSt) bei Ehegatten bis zu 5 Abfragen bei der Finanzverwaltung durch. Jeweils eine Abfrage für die erfasste

  • ID-Nr. des Steuerpflichtigen,
  • ID-Nr. der Ehefrau,
  • Steuernummer Stpfl. (Zusammenveranlagung),
  • Steuernummer Stpfl. für Einzelveranlagung von Ehegatten,
  • Steuernummer Ehefrau.

Sind alle drei Steuernummern im Programm DATEV Einkommensteuer erfasst, werden zu allen drei Steuernummern die geleisteten Vorauszahlungen von der Finanzverwaltung geholt. In die ESt-Erklärung übernommen werden allerdings nur die Vorauszahlungen zu den Steuernummern, die zur gerade gewählten Veranlagungsform „passen“:

Bei einer Zusammenveranlagung sind dies die Vorauszahlungen zu:

  • Steuernummer Stpfl. (Zusammenveranlagung)
  • Steuernummer Ehefrau

Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten sind dies die Vorauszahlungen zu:

  • Steuernummer Stpfl für Einzelveranlagung von Ehegatten
  • Steuernummer Ehefrau

Wenn Vorauszahlungen zu einer Steuernummer bei der Finanzverwaltung abgerufen, aber wegen der abweichenden Veranlagungsform nicht in die ESt-Erklärung übernommen werden, erhalten Sie folgenden Hinweis:

383791_pastedImage_10.png

Die abgerufenen und nicht übernommenen Vorauszahlungen sehen Sie – wie auch alle anderen bei der Finanzverwaltung abgerufenen Daten – im Programm DATEV Steuerkonto online.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

monikaboeg
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 11
165 Mal angesehen

Hallo Herr Hirsch,

 

und wie löse ich das in den Zentralen Stammdaten?

DATEV-Mitarbeiter
Margarita_Ludwig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 11
103 Mal angesehen

Hallo @monikaboeg,

 

Sie können in den Stammdaten mehrere Steuernummern hinterlegen und mit einer Notiz versehen. In der Einkommensteuer können diese Steuernummern ausgewählt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie im folgenden Dokument:

https://apps.datev.de/help-center/documents/1023552

 

Schöne Grüße aus Nürnberg,

Margarita Ludwig

monikaboeg
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 11
92 Mal angesehen

Hallo Frau Ludwig,

 

vielen Dank.

 

Wie geht man dann bei der VASt-Übermittlung vor?

 

L. G. Monika Bög

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 11
72 Mal angesehen

Hallo Frau Bög,

 

beim „reinen“ Abruf der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) spielen die Steuernummern keine Rolle. Die Abfrage der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung wird ausschließlich über die ID-Nr. gesteuert.

 

Beim Abruf der E-Steuerdaten aus dem Programm DATEV Einkommensteuer werden neben den Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung auch die geleisteten Steuervorauszahlungen abgefragt. Für den Abruf der Steuervorauszahlungen ist die Steuernummer erforderlich.

 

Im Programm DATEV Einkommensteuer können Sie die folgenden 3 Steuernummern erfassen bzw. - wie von Frau Ludwig geschrieben - aus den Zentralen Stammdaten auswählen:

  • Steuernummer für Zusammenveranlagung (Erfassungsformular ESt 1 A, Zeile 4 "links")
  • Steuernummer Ehemann/Person A für Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (Erfassungsformular ESt 1 A, Zeile 4 "rechts")
  • Steuernummer Ehefrau/Person B (Erfassungsformular „Zusätzliche Angaben“, Registerkarte "Allg. Angaben zur Ehefrau/Person B")

Wenn alle 3 Steuernummern im Programm DATEV Einkommensteuer hinterlegt sind, werden zu allen 3 Steuernummern die geleisteten Vorauszahlungen von der Finanzverwaltung abgefragt. In die ESt-Erklärung übernommen werden allerdings nur die Vorauszahlungen zu den Steuernummern, die zur gerade gewählten Veranlagungsform „passen“:

 

Bei einer Zusammenveranlagung sind dies die Vorauszahlungen zu:

  • Steuernummer Ehemann/Person A (Zusammenveranlagung)
  • Steuernummer Ehefrau/Person B

Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern sind dies die Vorauszahlungen zu:

  • Steuernummer Ehemann/Person A für Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern
  • Steuernummer Ehefrau/Person B

Wenn Vorauszahlungen zu einer Steuernummer bei der Finanzverwaltung abgerufen, aber wegen der abweichenden Veranlagungsform nicht in die ESt-Erklärung übernommen werden, erhalten Sie den der Antwort vom 28.06.2019 abgebildeten Hinweis.

 

Die abgerufenen und nicht übernommenen Vorauszahlungen sehen Sie – wie auch alle anderen bei der Finanzverwaltung abgerufenen Daten – im Programm DATEV Steuerkonto online.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

10
letzte Antwort am 26.04.2024 13:34:08 von Stephan_Hirsch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage