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Lohnsteuer-Ermäßigung Antrag 2026

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letzte Antwort am 17.11.2025 07:51:22 von Brill463XX
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Brill463XX
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Schönen guten Morgen zusammen!

 

Da jetzt der November des Jahres 2025 eingeläutet wurde, wollte ich gerne die LSt-Ermäßigungsanträge für das Jahr 2026 vorbereiten. Jetzt konnte ich leider im DATEV-Programm "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" das Jahr 2026 nicht auswählen und bin bei der Recherche auf folgende Information gestoßen. 

 

"Die Anträge zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren stehen Ihnen seit 01.12.2024 nicht mehr zur Verfügung, da die Finanzverwaltung die elektronische Übermittlung der Anträge nicht mehr unterstützt. Ein Zugang zu Ihren vorhandenen Entwürfen ist seit dem 01.12.2024 nicht mehr möglich.

Neue Anträge sind im Programm Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in der Anlage Steuerklassenwechsel möglich.

Ihre bereits übermittelten Anträge finden Sie in der DATEV Kommunikation Finanzverwaltung."

 

Wie habe ich diese Meldung zu verstehen? Wie ist die DATEV-Idee für zukünftige Anträge auf Lohnsteuerermäßigung. Ich fand die Programmlösung über "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" sehr sinnvoll und hoffe, dass ich die Meldung nur missverstehe. Wann wird hier ggf. das Jahr 2026 hinzugefügt?

 

Viele Grüße

 

F. Brill

 

Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von Personalwirtschaft nach Steuern und Expertisen verschoben.

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Brill463XX,

 

der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2026 steht seit 30.10.2025 für Sie bereit. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist Bestandteil Ihres Programmpakets "ESt 2024 (…) V. 21.45".

 

Rufen Sie im Installations-Manager über Menü: "Software | Vom RZ holen..." das Zugriffsrecht für "ESt 2024 (…) V. 21.45" ab und installieren Sie das Programm "ESt 2024 (…) V.21.45".

 

Nach der Installation kann der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2026 erfasst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

 

P.S.:
Die von Ihnen zitierte Meldung bezieht sich auf den „Antrag auf Steuerklassenwechsel“, der bis 2023 eigenständiger Bestandteil des „elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahrens“ (ELEV) der Finanzverwaltung war. Seit 01.01.2024 hat die Finanzverwaltung den Antrag auf Steuerklassenwechsel in den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung integriert.

Brill463XX
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Vielen Dank für die Lösung. Durch das Software-Update konnte ich das Programm dann auch für 2026 belegen. 
Guten Start in die Woche

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letzte Antwort am 17.11.2025 07:51:22 von Brill463XX
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