Schönen guten Morgen zusammen! Da jetzt der November des Jahres 2025 eingeläutet wurde, wollte ich gerne die LSt-Ermäßigungsanträge für das Jahr 2026 vorbereiten. Jetzt konnte ich leider im DATEV-Programm "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" das Jahr 2026 nicht auswählen und bin bei der Recherche auf folgende Information gestoßen. "Die Anträge zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren stehen Ihnen seit 01.12.2024 nicht mehr zur Verfügung, da die Finanzverwaltung die elektronische Übermittlung der Anträge nicht mehr unterstützt. Ein Zugang zu Ihren vorhandenen Entwürfen ist seit dem 01.12.2024 nicht mehr möglich. Neue Anträge sind im Programm Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in der Anlage Steuerklassenwechsel möglich. Ihre bereits übermittelten Anträge finden Sie in der DATEV Kommunikation Finanzverwaltung." Wie habe ich diese Meldung zu verstehen? Wie ist die DATEV-Idee für zukünftige Anträge auf Lohnsteuerermäßigung. Ich fand die Programmlösung über "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" sehr sinnvoll und hoffe, dass ich die Meldung nur missverstehe. Wann wird hier ggf. das Jahr 2026 hinzugefügt? Viele Grüße F. Brill Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von Personalwirtschaft nach Steuern und Expertisen verschoben.
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