Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage in die Runde zur Erfassung einer NV-Bescheinigung bei der KapESt-Anmeldung.
Einer der Gesellschafter (Kommunaler Träger), die an der Ausschüttung und damit an der KapESt-Anmeldung beteiligt ist, hat eine NV-Bescheinigung vorgelegt. Wo ist im Programm die NV-Bescheinigung zu erfassen, damit es die Auszahlung der Ausschüttung und auch die abzuführende KapESt ordnungsgemäß berechnet?
Vielen Dank schon mal vorab.
Hallo,
die Erfassung einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) bei einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer-Anmeldung erfolgt direkt in den Stammdaten des Gesellschafters innerhalb der Kapitalertragsteuer- bzw. Ausschüttungsmaske.
So gehst du vor:
Im Programm „Kapitalertragsteuer-Anmeldung“ (z. B. über Kanzlei-Rechnungswesen / Beteiligungsverwaltung) den entsprechenden Gesellschafter öffnen.
In den Gesellschafter-Stammdaten gibt es den Bereich
👉 „Steuerabzugsmerkmale“ bzw. „Kapitalertragsteuerpflicht“.
Dort kannst du angeben:
„NV-Bescheinigung liegt vor“ (entsprechendes Kontrollkästchen aktivieren),
sowie das Gültigkeitsdatum der NV-Bescheinigung eintragen.
Nach dem Speichern wird der Gesellschafter bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer automatisch mit 0 % KapESt berücksichtigt.
Die Auszahlung erfolgt dann brutto = netto,
und der Betrag wird nicht in die abzuführende KapESt übernommen.
Hinweis:
Wenn du den Punkt im Erfassungsdialog nicht findest, prüfe bitte, ob du die Erfassung in der aktuellen DATEV-Version (KapESt ab V.14.x) vornimmst – in älteren Versionen war der Eintrag noch unter „Freistellungsauftrag / NV-Bescheinigung“ zu finden.
Die NV-Bescheinigung selbst sollte digital hinterlegt oder in der Kanzleiakte abgelegt werden, wird aber nicht elektronisch mit übermittelt – sie dient nur als Nachweis bei einer eventuellen Prüfung.
Viele Grüße
Hallo Steuersuse,
wie Sie für einen Empfänger einer Gewinnausschüttung einen abweichenden Steuersatz (ggf. 0) für die Kapitalertragsteuer erfassen, ist In folgendem Dokument beschrieben:
Erfassen eines ermäßigten Prozentsatzes für die Kapitalertragsteuer
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG