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KapESt-Anmeldung / NV Bescheinigung

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letzte Antwort am 10.10.2025 12:25:47 von Johannes_Maier
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Steuersuse
Beginner
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Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage in die Runde zur Erfassung einer NV-Bescheinigung bei der KapESt-Anmeldung.
Einer der Gesellschafter (Kommunaler Träger), die an der Ausschüttung und damit an der KapESt-Anmeldung beteiligt ist, hat eine NV-Bescheinigung vorgelegt. Wo ist im Programm die NV-Bescheinigung zu erfassen, damit es die Auszahlung der Ausschüttung und auch die abzuführende KapESt ordnungsgemäß berechnet?

Vielen Dank schon mal vorab.

XYZ1
Einsteiger
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Hallo,

die Erfassung einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) bei einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer-Anmeldung erfolgt direkt in den Stammdaten des Gesellschafters innerhalb der Kapitalertragsteuer- bzw. Ausschüttungsmaske.

So gehst du vor:

  1. Im Programm „Kapitalertragsteuer-Anmeldung“ (z. B. über Kanzlei-Rechnungswesen / Beteiligungsverwaltung) den entsprechenden Gesellschafter öffnen.

  2. In den Gesellschafter-Stammdaten gibt es den Bereich
    👉 „Steuerabzugsmerkmale“ bzw. „Kapitalertragsteuerpflicht“.

  3. Dort kannst du angeben:

    • „NV-Bescheinigung liegt vor“ (entsprechendes Kontrollkästchen aktivieren),

    • sowie das Gültigkeitsdatum der NV-Bescheinigung eintragen.

  4. Nach dem Speichern wird der Gesellschafter bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer automatisch mit 0 % KapESt berücksichtigt.

    • Die Auszahlung erfolgt dann brutto = netto,

    • und der Betrag wird nicht in die abzuführende KapESt übernommen.

Hinweis:
Wenn du den Punkt im Erfassungsdialog nicht findest, prüfe bitte, ob du die Erfassung in der aktuellen DATEV-Version (KapESt ab V.14.x) vornimmst – in älteren Versionen war der Eintrag noch unter „Freistellungsauftrag / NV-Bescheinigung“ zu finden.

Die NV-Bescheinigung selbst sollte digital hinterlegt oder in der Kanzleiakte abgelegt werden, wird aber nicht elektronisch mit übermittelt – sie dient nur als Nachweis bei einer eventuellen Prüfung.


Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo Steuersuse,

 

wie Sie für einen Empfänger einer Gewinnausschüttung einen abweichenden Steuersatz (ggf. 0) für die Kapitalertragsteuer erfassen, ist In folgendem Dokument beschrieben: 

 

Erfassen eines ermäßigten Prozentsatzes für die Kapitalertragsteuer

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Johannes Maier

DATEV eG

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letzte Antwort am 10.10.2025 12:25:47 von Johannes_Maier
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