Guten Tag,
kann man eigentlich sein eigenes Steuerkonto auch über Steuerkonto online abrufen? Wer weiß Rat?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kommt drauf an wer Sie sind. Mandant? Kanzleimitarbeiter? Bitte mehr Infos..
Du bist also Mitarbeiter in einer Kanzlei und möchtest deine eigene ESt auch mit DATEV machen? Dürfte gehen. Dazu braucht es aber meine ich wieder eine Vollmacht in der Datenbank und den ganzen administrativen Aufwand dahinter.
meineSteuern ist aktuell ja nur ein Belegportal mit ein paar Zusatzinformationen.
Ich bin der Kanzleiinhaber!
Okay, dann wie Daniel schon sagt, Vollmachten ausfüllen, in der Vollmachtsdatenbank hinterlegen und dann warten bis das FA das freigegeben hat. Dann sollte der Abruf funktionieren.
Vielen Dank! Ich mache das mal so!
Hallo,
ich muss das Thema aus 2022 noch einmal aufmachen.
Ich bin Kanzleiinhaber einer Einzelkanzlei.
Bisher hatte ich für mich selbst und meine Frau in der Vollmachtsdatenbank eine identische Vollmacht hochgeladen.
Damit konnte ich meine VaSt Daten und auch das Steuerkontoonline abrufen. Seit kurzem wurde meine Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank vom Finanzamt "storniert" und es geht keinerlei Abruf mehr.
Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass ich mich nicht selbst bevollmächtigen kann (stimmt!) und meine Frau bei Zusammenveranlagung das selbst Schicksal wie ich erleidet (steht auch so in de FAQ zur Vollmachtsdatenbank). Das leuchtet mir alles ein.
Das Ergebnis ist nun, dass ich meine eigenen Daten nicht mehr abrufen kann. Das kann es doch nicht sein!
Hier muss es doch auch eine Lösung für die Kanzleiinhaber und Ehegatten geben, wie man beanstandungsfrei sich selbst bei der Vollmachtsdatenbank registrieren kann und an seine eigenen Daten herankommt.
Wenn ich die Vollmacht nochmals hochlade geht diese zwei Tage, dann schaltet die Finanzverwaltung diese wieder ab.
Ist das Problem bei DATEV bekannt? Welche Lösung schlagen Sie vor? Es kann jetzt nicht ernsthaft sein, dass ich mir einen privaten Elsteraccount zusätzlich zulegen muss und dann zwar die Daten abrufen kann, diese aber nicht in die DATEV-Erklärungsformulare und die entsprechenden Zeilen eingespielt bekomme.
Bitte nehmen Sie das Problem mit in die nächste Besprechungsrunde, damit Sie dies mit der Finanzverwaltung klären können.
Danke!
Ich bin auch eine Einzelkanzlei.
Sie haben bestimmt ein persönliches Elster-Zertifikat, dort geht es problemlos - VaSt und Steuerkonto
Das finde ich auch sehr ärgerlich und hat bestimmt damit zu tun, dass wir als StB auch keine automatische "StB Fristverlängerung" erhalten. Vermutlich hängt das in der VDB miteinander zusammen, so dass, wenn kein Anspruch auf Fristverlängerung besteht, auch keine Einsicht verwaltet werden kann.
Warum man als Steuerberater einen anderen Steuerberater mit seiner eigenen Erklärung beauftragen muss, um eine Fristverlängerung "gewährt" zu bekommen, verstehe ich schon länger nicht. Kommt mir sehr akademisch vor und nicht praxisorientiert. Schon der Effekt, dass die Ehepartner - wegen der Sippenhaft 🙂 - auch keine Fristverlängerung erhalten, müsste bei der FV Anlass zum Nachdenken geben.
Bis vor ein oder zwei Jahren hat der Abruf über VDB und Steuerkonto online auch für uns Berufsträger super funktioniert. Ich habe das viele Jahre genutzt. Aber was einfach ist und funktioniert muss abgeschafft werden.
Jetzt dürfen sich die Berufsträger mit dem Programm für Laien, nämlich "Elster", rumschlagen.
Zur Einrichtung: siehe Deaktivierung der Legitimationsdatenbank durch Finanzverwaltung im April 2023: ... - DATEV Hilfe-Center unter Punkt 5.
Das ist schon mit einigem Aufwand verbunden. Ich habe mich persönlich für Elster registriert, wurde dann überrascht, da ich plötzlich mehrere Hundert Bescheide im Elster-Postfach hatte, die eigentlich die Steuerberatungsgesellschaft betreffen. Auf den Schock hin habe ich Elster zur Seite gelegt und seitdem nicht mehr angefasst.
Können Kollegen berichten, wie es dann weiter gegangen wäre? Abruf über Elster und Anbindung an VaSt-Daten und Steuerkonto online?
Moin,
das Problem ist damit ja noch nicht zu Ende: auch der Empfang eines elektronischen Bescheides hängt an der Vollmachtsdatenbank. Des Weiteren habe ich immer ein schlechtes Gefühl dabei, wenn ich für meinen Ehemann einen Einspruch einlege, denn die dazugehörige Vollmacht wurde ja storniert.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit