Ich nutze TabInf Steuer gerne und habe auch die App TabInf mobil auf dem Smartphone installiert. Während der Arbeit oder eines Beratungsgesprächs finde ich es jedoch sehr unpraktisch am Smartphone zu gucken. Gibt es eine Möglichkeit, TabInf mobil auf dem PC freizuschalten? Oder kann TabInf mobil in LEXinform integriert werden?
Guten Tag s_seibold,
vielen Dank für Ihre wertvolle Anregung, aktuell bieten wir so eine Lösung nicht an.
Wir werden intern prüfen, ob dies technisch möglich ist.
@Oliver_Mideck schrieb:
Wir werden intern prüfen, ob dies technisch möglich ist.
Technisch ist alles möglich 😎. Die Frage stellt eher der Aufwand zur Umsetzung 😉. Und dann liebe DATEV, macht's gleich richtig, wie man es aus 2022 schon kennt: Smartphone App umbauen, Login einbauen, Lizenz in der Lizenzverwaltung online hinterlegen / verwalten und an den DATEV Benutzer koppeln, der das Recht hat, 1 Lizenz auf 5 Geräten zu nutzen.
Dann wird da ein aktueller, moderner Schuh 👞 draus.
Guten Tag metalposaunist,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemerkungen. Sie haben recht – technisch ist das alles möglich. Und der für die Umsetzung nötige Aufwand spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.
Noch wichtiger ist aber die Frage, ob das für alle unsere Mitglieder so richtig ist mit der von Ihnen vorgeschlagenen Login-Lösung. Denn damit würden wir den Mitgliedern die wichtige und gerne in Anspruch genommene Möglichkeit nehmen, die App auch weiterhin als Werbemittel bzw. Werbegeschenk an ihre Mandanten weiterreichen zu können. Das ist aber eindeutig nicht im Sinne der Mitglieder, deswegen bleiben wir bei der bewährten Freischaltcodelösung.
@Oliver_Mideck schrieb:Guten Tag metalposaunist,
Noch wichtiger ist aber die Frage, ob das für alle unsere Mitglieder so richtig ist mit der von Ihnen vorgeschlagenen Login-Lösung. Denn damit würden wir den Mitgliedern die wichtige und gerne in Anspruch genommene Möglichkeit nehmen, die App auch weiterhin als Werbemittel bzw. Werbegeschenk an ihre Mandanten weiterreichen zu können. Das ist aber eindeutig nicht im Sinne der Mitglieder, deswegen bleiben wir bei der bewährten Freischaltcodelösung.
Guten Morgen, @Oliver_Mideck ,
danke für diese Stellungnahme!
Zumindest wissen wir nun, dass die Umsetzung von Wünschen zur DATEV-Software (vielleicht nur aus dieser Community?) auch noch dem Anspruch gerecht werden sollte (oder vielleicht muß?), als "Werbemittel bzw. Werbegeschenk" verwendbar zu sein...
Ich dachte immer, die Zielsetzung zum Einsatz der DATEV-Software wäre anders.
Nun ja, jetzt wird einiges klarer....
Einen schönen Start in die Woche!
Danke @andreashofmeister! Ihre Antwort @Oliver_Mideck ist echt der Hammer 🔨! DATEV schafft und will es auch nicht eine DATEV DUO App zu bauen, weil man ja nicht immer alles doppelt programmieren will (oder noch andere Gründe: DATEV-DigiCamp März 2022 - Session "Mobile App - Ein Weg voller Entscheidungen") aber an der App wird festgehalten wie ein 1000t Stein, der als Werbemittel/Geschenk herhalten muss?!
Ganz ehrlich @Oliver_Mideck: Ich glaube, Mandanten wollen die unzuverlässige App gar nicht haben:
Ich gebe auf 🏳️. Mir wäre es peinlich, sowas zu verschenken.
@Oliver_Mideck schrieb:
Noch wichtiger ist aber die Frage, ob das für alle unsere Mitglieder so richtig ist mit der von Ihnen vorgeschlagenen Login-Lösung.
War es bei 30% der Genossen auch nicht: Abkündigung Telemodul DÜ Rechnungswesen in 2022 Hat DATEV auch nicht interessiert. Unglückliche Formulierung.
@metalposaunist schrieb:
Ganz ehrlich @Oliver_Mideck: Ich glaube, Mandanten wollen die unzuverlässige App gar nicht haben:
Ich gebe auf 🏳️. Mir wäre es peinlich, sowas zu verschenken.
Moin, @metalposaunist , Du irrst Dich anscheinend und gehst von falschen Annahmen aus. Neben Dir irren sich wahrscheinlich noch mehrere (hunderte oder gar tausende?) Anwender von DATEV-Software.
Mir war die Zielgruppe der "Empfänger von Werbegeschenken" irgendwie so gar nicht bewusst. Ich dachte immer, dafür gäbe es den DATEV-Fanshop.
Deswegen kommt das mit den IDEAs auch nicht voran. Man muss wohl erst prüfen, ob die werbemitteltauglich sind...
Gibt es dafür eigentlich eine eigene Abteilung, wahrscheinlich angesiedelt bei "UX"?
Machste nix, @metalposaunist
DATEV ist eben kein Wunschkonzert....
Potzblitz, was für ein Wochenstart!
@metalposaunist schrieb:
Ganz ehrlich @Oliver_Mideck: Ich glaube, Mandanten wollen die unzuverlässige App gar nicht haben:
Ich gebe auf 🏳️. Mir wäre es peinlich, sowas zu verschenken.
Zur Klarstellung: Meine Frage, ob TabInf Steuer 2022 mobil auf dem PC freigeschaltet oder in LEXinform integriert werden kann, zielte auf meine eigene Nutzung als Steuerberaterin ab; nicht auf die Mandantennutzung!
Wenn ich in einem (Erst-) Beratungsgespräch ganz schnell eine Info benötige, dann will ich nicht lange in den DATEV-Programmen Stammdaten erfassen. Z. Bsp. kann ich über die Rechner in TabInf-App schnell eine grobe Steuerschätzung abgeben. Und es muss doch möglich sein, diese Rechner auch auf dem PC abzurufen bzw. über LEXinform nutzen zu können.
früher gab es das auch für "PC und Laptop"
@Gelöschter Nutzer schrieb:früher gab es das auch für "PC und Laptop"
"Früher" gab es das als CD-Ausgabe. War letztendlicheine PDF-Datei, durch die man sich blättern konnte.
Hatte jeder Mitarbeiter auf dem Smartphone, Icon auf den "Home-Bildschirm" und gut wars...
Heute hat man ne APP. Als Werbegeschenk...
@andreashofmeister schrieb:
"Früher" gab es das als CD-Ausgabe.
Früher? Bist Du sicher 🤔? Kann ich mir heute auch gut vorstellen. Die Rohlingindustrie muss schließlich am Laufen gehalten werden 😄.
Hallo zusammen,
falls in diesem Zusammenhang noch Interesse an einer polemikfreien Antwort besteht, hätte ich da was:
Auch ich kann und möchte hier natürlich nur für die TabInf sprechen: Es wird tatsächlich ein ganz erheblicher Anteil der TabInf-App-Freischaltcodes von unseren Mitgliedern an die Mandanten weitergereicht - was kaum jemand weiß, aber so ist. Das müssen wir als die Product Owner natürlich in unsere Überlegungen einbeziehen.
Dass der Zugang technisch eleganter und besser geht, ist natürlich richtig - aber wir haben eben auch noch die Anforderung einer Weitergabemöglichkeit, der wir gerecht werden müssen. Einen Abruf via PC bzw. LEXinform prüfen wir und sind da auch recht zuversichtlich.
p.s.: Ja, die TabInf Steuer gab es früher tatsächlich als PDF mit Schnellberechnungstools auf CD – das Produkt wurde aber Ende 2017 mangels Nachfrage eingestellt.
Einen Abruf via PC bzw. LEXinform prüfen wir und sind da auch recht zuversichtlich.
👍
falls in diesem Zusammenhang noch Interesse an einer polemikfreien Antwort besteht, hätte ich da was:
🤓👍👍
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:falls in diesem Zusammenhang noch Interesse an einer polemikfreien Antwort besteht, hätte ich da was:
Sie sind aber auch nicht zimperlich im Umgang mit Ihren Kunden.
p.s.: Ja, die TabInf Steuer gab es früher tatsächlich als PDF mit Schnellberechnungstools auf CD – das Produkt wurde aber Ende 2017 mangels Nachfrage eingestellt.
Diese leider immer wieder zu hörende Behauptung der Datev (auch bei der Einstellung des Telemoduls) finde ich viel polemischer; auch vor dem Hintergrund, dass die Lohn ID nicht eingestellt wurde.
Und waren die Schnellberechnungen nicht auch in Lexinform enthalten? Den Verweis auf die uralte CD Technik empfinde ich deshalb auch als polemisch.
Hallo Hans1,
dass dieses Produkt Ende 2017 mangels Nachfrage eingestellt wurde, ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache - ich weiß das, denn ich habe das schließlich selbst genau aus diesem Grund veranlasst. Für andere Produkte will und kann ich nicht sprechen, gehe aber, weil ich das Procedere genau kenne, schwer davon aus, dass es ein stimmt, wenn "mangelnde Nachfrage" als Begründung angegeben wird.
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:
Das müssen wir als die Product Owner natürlich in unsere Überlegungen einbeziehen.
OK. Dann ab in den DATEV Shop, TabInf bestellen, mandantengenutzte Beraternummer auswählen, Mitarbeiter auswählen, dies ist ein Geschenk 🎁 anhaken, DATEV berechnet nichts und man kann im Anschluss via Lizenzverwaltung online die Lizenz zuweisen bzw. wenn man eh pro Person 1 bestellt, sollte das System von sich aus so schlau sein 💡.
Und dann kann man in der Lizenzverwaltung auch einsehen, wo das Produkt überall genutzt wird: iPhone, iPad, PC ... Und sagt auch: max. 5 Geräte erreicht. Bitte 1 Gerät deaktivieren oder zusätzlichen Schlüssel bestellen.
Ein bisschen amazon, DAZN, SkyGo und Co. - die können das auch.
Aber das geht ja für die 50% der Kanzleien ohne DUO nicht, wie krampfhaft an Papier 📜 festhalten müssen/wollen.
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:
Dass der Zugang technisch eleganter und besser geht, ist natürlich richtig - aber wir haben eben auch noch die Anforderung einer Weitergabemöglichkeit, der wir gerecht werden müssen.
Bitte schön. Wie oben beschrieben. Ist 1 Möglichkeit. Geht bestimmt noch schicker, noch digitaler, noch eleganter 🤓.
Das mit dem DATEVshop ist gar keine schlechte Idee ... nur umsonst ist schwierig. Obwohl wir bei den TabInf mit unseren sehr günstigen Preisen da ja nicht weit davon weg sind.
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:
nur umsonst ist schwierig
Wieso 🤔? Ist das Werbegeschenk an den Mandanten etwa nicht kostenlos? Kenne mich damit TabInf nicht aus 😄. Wir verschenken sowas nicht. Dachte immer, man bekommt den Code frei zugesandt und kann den weitergeben?
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:Hallo Hans1,
dass dieses Produkt Ende 2017 mangels Nachfrage eingestellt wurde, ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache - ich weiß das, denn ich habe das schließlich selbst genau aus diesem Grund veranlasst. Für andere Produkte will und kann ich nicht sprechen, gehe aber, weil ich das Procedere genau kenne, schwer davon aus, dass es ein stimmt, wenn "mangelnde Nachfrage" als Begründung angegeben wird.
Hallo Herr @Reinhard_Dr_Gabler , m.E. wurden die 5er Lizenzen immer auf einer postkartenähnlichen Karte ausgedruckt und an die Kanzleien verteilt.
Ist das immer noch so, oder kann man die Lizenzen "irgendwo" verwalten, damit man einen Überblick hat über die Benutzer.
Ich hoffe, meine Frage ist jetzt nicht polemisch.
Danke dann für eine Antwort.
Erwischt 🙂 ... und gut argumentiert! Das wäre der Idealzustand mit dem kostenlos ...
@metalposaunist schrieb:@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:
nur umsonst ist schwierig
Wieso 🤔? Ist das Werbegeschenk an den Mandanten etwa nicht kostenlos? Kenne mich damit TabInf nicht aus 😄. Wir verschenken sowas nicht. Dachte immer, man bekommt den Code frei zugesandt und kann den weitergeben?
Wie schon geschrieben, @metalposaunist . Code kommt auf einer Hardpappe im Format zwischen Scheck- und Postkarte...
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:Erwischt 🙂 ... und gut argumentiert! Das wäre der Idealzustand mit dem kostenlos ...
Es muss ja nicht umsonst sein. Wenn man früher die Hardcover-Hefte verschenkt hat, waren die ja auch nicht umsonst. Zumindest nicht für den, der sie verschenkt hat.
Eine Liste wurde natürlich angelegt, damit man wusste, an wen das Geschenk verteilt wurde. Das wünschte man sich nun natürlich auch für diejenigen, die nun in den Genuss einer Lizenz gekommen sind....
Ja, das war ein Code auf einem Kärtchen, der für drei eigene Geräte nutzbar war. Oder eben weitergegeben werden konnte. Jetzt ein Code für nur noch ein Gerät, aber dafür für die Hälfte (5 Euro). Und nein, nicht verwaltbar ...
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:
Das wäre der Idealzustand mit dem kostenlos ...
Gut. Dann habe ich das polemisch einfach mal überlesen 😉 und sage: DATEV , ran an die Arbeit 💪.
@andreashofmeister schrieb:
Code kommt auf einer Hardpappe im Format zwischen Scheck- und Postkarte...
Das ist mir bewusst 😬. Soweit habe ich den Fall hier schon gelesen aber muss man für die Hardpappe auch Geld an DATEV überweisen? Ich kann der Aussage von @Reinhard_Dr_Gabler damit noch nicht ganz so folgen.
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:
Ja, das war ein Code auf einem Kärtchen, der für drei eigene Geräte nutzbar war. Oder eben weitergegeben werden konnte. Jetzt ein Code für nur noch ein Gerät, aber dafür für die Hälfte (5 Euro)
Also damit 50% teurer, wenn ich richtig rechne 😉. Früher 3,33€ / Gerät. Heute: 5€. So muss man die Rechnung aufstellen meiner Meinung nach.
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:Ja, das war ein Code auf einem Kärtchen, der für drei eigene Geräte nutzbar war. Oder eben weitergegeben werden konnte. Jetzt ein Code für nur noch ein Gerät, aber dafür für die Hälfte (5 Euro). Und nein, nicht verwaltbar ...
Also Kärtchen, war mal, gibts nicht mehr, @Reinhard_Dr_Gabler ?
Nicht verwaltbar? Ok.
Wie kommt Mandant nun an die APP? Muss er dafür eine Beraternummer haben? Oder muss ich die dann für jeden gesondert bestellen? Was mache ich, wenn Mandant dafür ein Abo haben soll und die APP in 2023 automatisch erhalten soll?
In 2023 wieder bestellen, einzeln?
Doch Kärtchen - zum Weitergeben - gibt es natürlich weiterhin. Kostet 5 Euro - wie das Buch auch. Der Berater bestellt es und nutzt es selbst oder gibt es weiter.
@Reinhard_Dr_Gabler schrieb:Doch Kärtchen - zum Weitergeben - gibt es natürlich weiterhin. Kostet 5 Euro - wie das Buch auch. Der Berater bestellt es und nutzt es selbst oder gibt es weiter.
Das nenn ich mal 'nen digitalen Prozess. Man muss schon auf der Hut sein, dass die Kärtchen nicht im Papierkorb landen, dem analogen natürlich.
Gibt es also nicht "die eine" Karte pro Kanzlei "kostenlos" wie diese hier in 2021 einmal...:
Was ist ein Supervermächtnis? Ist das mein Status in der Community? 😂 made my day 👍
Könnte ich erklären, wenn gewünscht 🙂
Hoppla, jetzt geht es um Centbeträge ... ernsthaft: Der Gegenwert ist enorm, da sind wir uns doch einig, oder?