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KSt nicht gemeinnütziger Verein

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letzte Antwort am 25.09.2023 08:57:19 von Lena_Huber
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Lena_Huber
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Liebe alle, 

 

ich stehe leider auf dem Schlauch: 

 

Ich habe einen nicht gemeinnützigen Verein für den ich die Körperschaftsteuererklärung mache. Der Verein ist ein Vereinsring und unterstützt die darunter hängenden Vereine durch Terminabsprachen und Stellen des Vereinsheims (d.h. diese sind u.a. auch Mitglied in meinem Verein). Daneben betreibt der Verein noch eine Vereinsgaststätte. 

 

So: Aufteilung in den ideelen Bereich (z.B. durch Zuschüsse der Stadt zum Betreiben der Halle und dagegen aufgerechnet die anteiligen Kosten) und in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind erfolgt. 

 

Problem: Muss ich die Einnahmen/Ausgaben aus dem ideelen Bereich irgendwo angeben? Die Anlage Gem ist ja nur für gemeinnützige Vereine -> ich habe ja keinen. Ich habe absolut nichts gefunden, alle Angaben betreffen immer nur die gemeinnützigen Vereine. Oder fällt die Angabe aus der Steuererklärung heraus, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann. 

 

Ich sehe vielleicht vor lauter Bäumen auch den Wald nicht mehr. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG 

m_brunzendorf
Meister
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Hallo.

 

Ich hatte vor vielen, vielen Jahren mal mit einem "nicht gemeinnützigen Verein" zu tun.

 

Soweit ich mich erinnere, war der "nicht gemeinnützige Verein" dann dadurch "ein gewerblicher Verein" mit normaler Körperschaftsteuer.

 

Damals wurde wegen des "gewerblich seins" auch keinerlei Trennung zwischen ideellem und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gemacht aber es gab für die Körperschaftsteuer einen Freibetrag von 5.000 Euro.

 

Vielleicht hilft Ihnen das ansatzweise.

 

Viel Glück

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Lena_Huber
Beginner
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Das hilft mir tatsächlich weiter! Vielen lieben Dank. 

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StB_che
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Achtung: Spenden sind mangels Einkunftsart i.d.R. allerdings keine Einkünfte, die zu berücksichtigen sind. Gleiches gilt für (echte) Mitgliedsbeiträge, die dann allerdings keinerlei Gegenleistung an die Mitglieder begründen dürfen - siehe auch § 8 Abs. 5 KStG und R 8.11 KStR. 

Im Ergebnis gibt es also auch bei den nicht gemeinnützigen Vereinen eine Unterteilung zumindest in ideell und wirtschaftlich. Der Hauptunterschied zu den gemeinnützigen ist, dass es hier keine weitere Unterscheidung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Zweckbetrieb und stpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gibt.

JosefB
Aufsteiger
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@Lena_Huber 

 

Hier ein Link zu einem etwas älteren Artikel im DATEV-Magazin.

Im großen und ganzen müsste noch alles stimmen; die Kleinunternehmergrenze hat sich halt verändert.

 

https://www.datev-magazin.de/praxis/steuerberatung/anders-geht-auch-1638

 

 

Lena_Huber
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Super, vielen lieben Dank für die Info. 

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letzte Antwort am 25.09.2023 08:57:19 von Lena_Huber
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