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KSt bei Liquidation

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letzte Antwort am 24.11.2020 17:31:26 von Johannes_Maier
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karenlauenstein
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Hallo zusammen,

 

folgende Situation:

 

GmbH hat Liquidationszeitraum 01.01.2019-30.06.2020

Welches Formular für die KSt muss ich nun verwenden? Bei 2019 lässt er mich denn Zeitraum bis 2020 nicht eingeben und das Formular 2020 ist ja noch nicht einsatzbereit, aber soll man wirklich solange warten, bis dieses nächstes Jahr zur Verfügung steht? Gibt es hier etwas, dass ich übersehe?

 

Danke für Eure Hilfe!

oschmitt
Erfahrener
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Ja, einfach 2019 ausdrucken, dicken Edding nehmen und 2020 drüber schreiben. Danach ganz altmodisch per Post ans FA nach Unterschrift durch Mandant.

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo karenlauenstein,

 

zur elektronischen Übermittlung ist das Formular (und damit das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung) des Veranlagungszeitraums (VZ) zu verwenden, in dem die Liquidation endet. In Ihrem Fall das Formular für VZ 2020.

 

Neben dem Liquidationszeitraum ist auch das Datum der Auflösung (in Ihrem Fall 30.06.2020) anzugeben. Das ist im VZ 2019 nicht möglich.

 

Zum Zeitpunkt der Auflösung ist die kapitalertagsteuerpflichtige Leistung zu ermitteln. Dazu muss das gesamte Eigenkapital zum Ende der Liquidation feststehen, einschließlich des Ergebnisses des Liquidationszeitraums. Das liegt erst vor, wenn - so die Finanzverwaltung - der Zeitraum (deklaratorisch) beendet ist. 

 

Und das DATEV Körperschaftsteuerprogramm ermittelt dann alles für Sie.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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das ganze ist eine unendliche Geschichte .... ich warte nur für die Steuererklärung und das Ok des FA zur Löschung bis die Formulare im nächsten Jahr da sind .. das hat mit Abschluss der Liquidation dann nicht mehr viel zu tun

karenlauenstein
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Danke für die Antwort!

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Korte
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Wir haben jetzt den Fall, daß das Finanzamt die Erklärungen für beide Jahre (2019 + 2020) bis zum 1. Dezember (!) haben will. Da kommt dann wohl die Edding-Lösung zum Einsatz...

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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RKlebb
Einsteiger
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Hallo Herr Meier, ich bin bei jeder Liquidation auf das Neue entsetzt, dass der Gesetzgeber, die Verbände und Kammern und auch die Softwarehersteller wie die Datev sich dem Problem nicht annehmen. Es ist einfach eine Zumutung, dass die Erklärungen im Körperschaftsteuerprogramm nicht zur Verfügung stehen und man diese per Hand bearbeiten muss, um eine Liquidation endgültig abzuschließen zu können. Die Erklärungen sollten doch als Ausnahme bei einer Liquidation auch in Folgejahr übernommen werden können und dann an das Finanzamt übermittelt werden können. Es kann auch keine Lösung sein, diese Erklärung dann in Elster bearbeiten zu müssen. Da sollte sich die Datev mit der Finanzverwaltung in Verbindung setzen um endlich eine Lösung zu finden. Ich denke es gibt in Deutschland genug Liquidationen, um das Thema einmal anzugehen. Vielen Dank im Voraus für eine hoffentlich bald zur Verfügung stehenden Lösung. Regina Klebb
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kari2
Einsteiger
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Hallo Herr Maier,

ich verstehe Ihre Antwort nicht. Auch kann ich nicht erkennen, ob die DATEV-Steuerprogramme KöSt mit GewSt 2020 überhaupt irgendwann werden gesendet werden können, oder ob alles über ELSTER  passieren muss.

Ich bereite einen Fall vor, in dem der Liquidationszeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 läuft.

Ich verwende KSt 2020 Vorab classic V.24.0

Im Dokument 9274493 dazu steht nicht, dass die KSt-Erklärung für 2020 nicht (irgendwann) wird übermittelt werden können.

Wenn sie aber dann übermittelt wird, dann ist doch sicher auch die GewSt-erklärung für 2020 dabei. Darin steht jedoch das zusammengefasste Ergebnis der Jahre 2019 und 2020. Wegen § 16 GewStDV muss für 2019 eine separate GewSt-Erklärung gemacht werden. In diese kommt die Hälfte des Gewerbeertrags von 2019-2020 (R7.1 Abs. 8 GewStR). Dann wäre aber der Gewerbeertrag in Summe über zwei Jahre zu hoch erklärt (1/2 in 2019 und 2/2 in 2020).

Bitte helfen Sie mir auf die Sprünge.

ODER: Müssen etwa alle drei Steuererklärungen manuell gemachht werden: KöSt 2020 separat, GewSt 2020 separat und GewSt 2019 separat?

Danke vorab

Karin

Gelöschter Nutzer
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@olaf Scholz

 

Reformieren Sie den Bereich!!!

 

 

 

 

 

 

...liest er ja eh nicht😥

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Kari2,

 

in meiner Antwort an Karenlauenstein ging es darum, welcher VZ zu verwenden ist.

 

In der Programmhilfe zur mehrjährigen Liquidation (Dokument 9274493) ist zur Gewerbesteuer folgendes beschrieben:

 

„Die elektronische Übermittlung der Gewerbesteuererklärung ist nur gemeinsam mit der Körperschaftsteuererklärung möglich.
Die Verteilung des Gewerbeertrages nach § 16 GewStDV bzw. R 7.1 Abs. 8 GewStR 2009 wird vom Programm nicht berücksichtigt.
Für eine separate Übermittlung können Sie die Gewerbesteuererklärung im Tool Ergänzende Steuerformulare im Rahmen der Toolbox erstellen und per ELSTER übertragen.“

 

Ja, die KSt-Erklärung 2020 und die GewSt-Erklärungen für 2019 und 2020 sind jeweils separat zu erstellen und zu übermitteln.


Für die Übermittlung der KSt-Erklärung aktivieren Sie im Kopfbereich des Erfassungsformulars GewSt 1 A das Kontrollkästchen „Das Unternehmen ist nicht gewerbesteuerpflichtig.“ Da damit die GewSt "ausgeschaltet" wird, ist für die korrekte Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Steuerbilanzgewinn um den gebuchten GewSt-Aufwand zu erhöhen. In den Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung (Zeile 13 KSt 1) können Sie das dem Finanzamt mitteilen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

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letzte Antwort am 24.11.2020 17:31:26 von Johannes_Maier
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