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KSt/GewSt 17 elektronische Übermittlung nicht möglich

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letzte Antwort am 27.04.2018 12:47:21 von irisla
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irisla
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 6
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Hallo, ich habe wohl einen riesen Denkfehler. Wer kann mir helfen?

wir können keine KSt/GewSt-Erklärungen 2017 drucken. Es erscheint der Hinweis: Die elektronische Datenübermittlung ist nicht möglich, da zum Redaktionsschluss dieser Programmversion noch kein freigegebenes ELSTER-Modul der Finanzverwaltung vorlag.

Wir haben die aktuelle Version 13.1. und 14.0 (KSt) aber installiert. Beim öffnen der Programme erscheint die Version: KSt 2017 comfort V.21.1 und GewSt classic 2017 V.21.0.

Ist eine Übermittlung von authentifizierten KSt- und GewSt-erklärungen 2017 tatsächlich noch nicht möglich? Ist ebenso der Druck der Steuererklärungen bzw. des Freizeichnungsdokuments zur Unterschrift für unsere Mandanten zum Verbleib in unseren Akten noch nicht möglich?

Oder habe ich hier einen Denk- und Installationsfehler? Kann mir hier jemand helfen?

Besten DANK vorab.

Viele liebe Grüße aus Südbaden

peter
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

Sie haben keinen Denkfehler - eine Übermittlung ist derzeit nicht möglich.

Hier wurde auch schon darüber diskutiert: Körperschaftsteuererklärung 2017

Gruß
Peter
hansch
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Frau Schäfer,

heute erscheint für das GewSt-Programm das Service-Release, dass die elektronische Übermittlung möglich macht.

Aus dem KSt-Programm ist die Übermittlung noch nicht möglich. Die Übermittlung per Elster wird erst im August möglich, deshalb hat das BMF bis zum 31.08. die Abgabe der KStE 2017 auf Papier zugelassen und die Abgabefrist ebenfalls bis zum 31.08. verlängert.

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Schäfer,

als Ergänzung zu den Ausführungen meiner Vorschreiber:

ELSTER: Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2017

Aktuelle Version von Körperschaftsteuer 2017

Auslieferungstermine der Steuerprogramme

DATEV muss wie alle anderen Anbieter für die Übermittlung der Steuererklärungen das ESLTER-Modul der Finanzverwaltung einsetzen und ist somit von der Bereitstellung und der Funktionalität dieses Moduls abhängig.

Die Thematik Druck müssen Sie separat klären, denn eigentlich sollte der Druck möglich sein. Auszug aus Dokument 1000417:

1 Körperschaftsteuer 2017 13.1 (Vollversion, 23.02.2018)

Körperschaftsteuer 2017 13.1 enthält gesetzliche Änderungen.

1.1 Gesetzliche Änderungen1.1.1 Teilprogramm Körperschaftsteuer V. 21.1
  • Formulardruck 2017

Mit dieser Version ist der Formulardruck der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung für den VZ 2017 möglich.

Für Fälle mit Spartentrennung (Anlage ÖHK und Anlage ÖHG) ist mit dieser Programmversion nur die Erfassung möglich. Berechnung und Formulardruck werden mit einer Folgeversion zur Verfügung stehen. Den geplanten Auslieferungstermin finden Sie hier: Auslieferungstermine der Steuerprogramme (Dok.-Nr. 1010488).

Viele Grüße

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
swenzel
Aufsteiger
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irisla
Fortgeschrittener
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Dankeschön für die Infos. LG I. Schäfer

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letzte Antwort am 27.04.2018 12:47:21 von irisla
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