Hallo,
grundsätzlich finde ich die neue Funktion in Einkommensteuer gut, dass einzelne Jahre geschützt werden können. Ich bin nur verwundert darüber, dass neben der Bearbeitung der geschützten Steuererklärung auch kein Ausdruck mehr möglich ist. Dies kommt aber in unserer Kanzlei häufiger schon mal vor (insbesondere Berechnungslisten!). M.E. kann der Ausdruck vom Schutz ausgenommen werden. Wie sehen das die Mitstreiter?
Viele Grüße aus Langenhagen
sehe ich genauso; der Schreibschutz ist eine Krücke, die dem Steuerberateranwender bei komplexen Steuerfällen nicht hilft. Für Lohnsteuerhilfevereine mag das ausreichend sein...
Schreibschutz = Leseschutz?
nöh, ... Schreibschutz = Druckschutz! 🙂
Ein "Schreibschutz" ist leider etwas, was völlig an der Praxis vorbeiprogrammiert wurde.
Was ist die Praxis?
Was sind nun die Wünsche?
Gelöst könnte das mit einer Versionierung werden, wo beim Versuch, einen gesendeten oder abgeschlossenen Fall erneut zu speichern (nicht schon beim öffnen!!!) einfach eine neue Version gespeichert wird, die, (analog BiBer) auch separat über den DAP zu öffnen ist.
Moin,
es fehlt noch eine Funktion um z. B. Feststellungsergebnisse zu aktualisieren damit bei Fällen mit vielen Beteiligungen nach Abgabe (=Übermittlung) die Auswirkungen im Griff zu haben. Natürlich auch um den Bescheideabgleich aktuell zu halten.
Die Schreibschutzfunktion ist vom Nutzen her eigentlich unnütz, die Erklärung ist abgeschlossen, dass reicht.
Gruß
KP
DATEV kann nicht mal ein einfaches deutsches Wort richtig interpretieren. Schreibschutz bedeutet Schutz vor versehentlichem überschreiben.
Es ist kein Druckschutz, Anschauschutz etc. etc.
Es muß also alles möglich sein außer dem überschreiben.
Scheinbar gibt es bei DATEV keine denkenden Menschen mehr sondern nur praxisfremde Programmierer und Entscheider. Diese Funktion ist komplett nutzlos.
Aber seit pro ist man das ja gewöhnt.
Ich denke mir auch oft, dass die Software anders aussehen würde, wenn die Entwickler und vor allem die, die diese Entscheidungen treffen mit ihrer Software arbeiten müssten.
Hallo Herr Kolberg,
Danke, Sie sprechen mir aus der Seele. Schön wäre ja auch eine Revisionierung, wie sie bei DMS wunderbar jeden Bearbeitungsstand protokolliert und ggf. auf den alten stand zurücksetzen lässt. Vielleicht liest ein aufmerksamer DATEV Programmierer diese Diskussion?
Hallo Herr Kleczka,
die Entwicklung der Steuerprogramme ist kein Ruhmesblatt für die Datev Die Prüfung dieses Wunsches wird schon mindestens sieben Jahre von den Programmierern bearbeitet:
Wenn dann noch sinnfrei von den Anforderungen der GoBD von einem "führendem" Softwarehaus gesprochen wird, kann man sich nur wundern.
Guten Morgen zusammen,
kleiner Behelf: Die Berechnungslisten etc. in einer geschützten ESt lassen sich noch als Word öffnen und dann auch drucken / in DMS archivieren / mailen. @Datev: Bitte nichtsdestotrotz fixen. Im JA kann man ja auch noch nach dem Schützen drucken & ausgeben.
@Datev #2: Herr Stolz sagte uns in einem anderen Thread, dass eine Versionierung kommt. Das freute mich sehr! Wenn das aber, wie Herr Müller zeigt, die Standardantwort seit sieben Jahren ist, ärgert mich das! Liebe Datev, dann bitte dieses Jahr angehen = noch ein guter Vorsatz fürs neue Jahr. Noch sind es 7 Jahre - 7 ist gut: 7 Zwerge, Windows 7, ... 8 wäre dann schlecht: Windows 8 Gründe gibt's ja genug:
Auf ein schönes baldiges WE.
Praxisfälle sehe ich in der derzeitigen Form nicht gelöst.
Praxisfälle sind u.a.:
- man möchte sich einen Überblick über einen Fall verschaffen. Dafür bräuchte ich mindestens die letzten 3 Jahre zusammengefasst
- klassischer Praxisfall bei der Erfassung: Der Mand. liefert 2 - 4 Jahre Antragsveranlagung auf einmal. Mandanten sortieren ihre Belege NICHT gem. § 2 EStG, sondern wie es ihnen logisch erscheint. D.h. Lohn zu Lohn, Versicherungen zu Versicherungen, usw. D.h. in der Praxis wäre es hilfreich, bspw. 4 LSt-Bescheinigungen zu 4 Jahren erfassen zu können, usw.
willimüller Ihre Unterscheidung bezügl. LSt-Hilfe u. Stb kann ich nicht nachvollziehen.
Praxis...
Der Sachbearbeiter hält den Vorjahresfall geöffnet am Monitor, während er das parallel geöffnete aktuelle Jahr erfaßt.
Natürlich kann es versehentliche Eingaben im Altjahr geben. Daher beim Speichern eine expizite Warnung, wenn ein abgeschlossener Fall gespeichert werden soll.
Wie wärs mit einer Undo-Funktion? Gibts in Lodas, Office u. überall sonst.
Bspw. sog. 'Individuelle Anlage':
- wir reden hier über Excel. Was 'Excel' bedeutet, möge man bitte nochmal googeln, wenn man es nicht weiss
- in diesem Programm sind komplexeste Berechnungen u. Verknüpfungen möglich
Datev-Anwender-Praxis:
- hochsetzen Vorjahr
- c&p der Vorjahreswerte in andere Spalten (als Gedächtnisstütze / zum Vergleich)
- befüllen der alten Spalten mit neuen Werten
- Vergleich zum Vorjahr erfolgt mit dem Auge
- ein Vergleich zu den Vorjahren ist nicht möglich, da das Programm hier eine Barriere setzt
willimüller Ihre Unterscheidung bezügl. LSt-Hilfe u. Stb kann ich nicht nachvollziehen.
Bei Antragsveranlagungen mag es so sein, dass tatsächlich ein Fall mit der Übermittlung an das FA "abgeschlossen" ist. Sobald Beteiligungsergebnisse, andere Einkunftsarten oder Betriebsprüfungsänderungen hinzukommen, ist ein nochmaliges Bearbeiten eines schon übermittelten Falles völlig normal und sollte von der Software durch eine "Versionierung" unterstützt werden. Was da sieben Jahre geprüft wird, verstehe ich nicht.
Soll für solche Fälle nicht das Programm Wirtschaftsberatung Betriebsprüfung pro genutzt werden?
Ich habe dieses Programm: "Wirtschaftsberatung Betriebsprüfung pro" noch nie genutzt....
Ist es möglich, die bestehenden Daten aus den Steuerprogrammen zu übernehmen, um damit die Differenz- Rechnungen durchzuführen?
Einmal am Einzelplatz angetestet...
Hallo Herr Paul,
danke für den Hinweis. Ich möchte die aktuellen Bescheiddaten im Steuerprogramm haben (ohne mir die bislang erfassten Daten zu verhuntzen) wegen u.a.:
- Mehrjahresvergleich im Steuerprogramm
- Vergleich der Veranlagungsformen, z.B. Änderung der Vorteilhaftigkeit der getrennten Veranlagung wg. Auswirkungen Progressionsvorbehalt, alternativer Berücksichtigung Vorsorgeaufwendungen, verschiedener Wahlrechte
- das muss auch möglich sein, wenn zwei Monate nach der BP noch anderer geänderter Feststellungsbescheid kommt. Da nützt es mir nichts, wenn ich in einem Wirtschaftsberatungsprogramm die aktuelle Steuerberechnung habe.
Einen schönen Sonntag
Schöne Grüße Willi Müller
Moin, moin,
ich habe zwar noch nicht mit dem neuen ESt-Programm gearbeitet, bin aber entsetzt über die hier getroffenen Aussagen.
Schon seit Pro eingeführt wurde, haben immer wieder DATEV-Mitarbeiter versprochen, daß es bald eine Absicherung der Steuerprogramme gibt, bei vielen Veranstaltungen habe ich dies angesprochen (und häufig wurde mir zugesagt, die Fragen, Bitten, Anregungen etc. nach Nürnberg weiterzuleiten). Es muß doch schlicht und einfach möglich sein (wenn man wie die DATEV schon viele steuerberaterfremde Gebiete angeht wie Ausland, RAe, Gemeinden...) eine Möglichkeit zu schaffen, die einmal eingegebenen Daten auf Dauer festzuschreiben. Zumindest die Daten der abgegebenen Erklärung, ggf. Änderungen nach Bescheiden oder zusätzlichen Angaben (z. B. Beteiligungen) sind apäter einzugeben und dies sollte als gesonderte Version abspeicherbar sein.
Diese Historisierung ist doch kein Hexenkram, evtl. sogar eine Verpflichtung der Steuerberater, wenn man z. B. die GoBD so auslegt, daß alles vom Beleg bis zur Steuererklärung nachweisbar sein muß. Ich bin kein Programmierer, aber wo sollte das Problem liegen, wenn man will kann man ja auch bei word Änderungen nachverfolgen.
Nach vielen Jahren und vielen Ankündigungen ist jetzt ein Schutz eingebaut worden, dabei wurde wohl über das Wort und Ziel hinaus gegangen, Dank an die Community, dann brauche ich mich ja in den nächsten Tagen nicht ärgern, bin ja vorbereitet.
Wir werden uns wohl weiter behelfen (müssen) und einzelne Stände der Erklärungsversionen als pdf aufzubewahren.
Schade, mir wäre es lieber gewesen, die DATEV mal zu loben
Schöne Grüße
Wolfgang Funck
Moin,
ein Festschreiben kann und darf es in den Steuerprogrammen nicht geben, ich fasse einmal kurz die hier genannten Argumente zusammen:
Alle diese Berechnungen müssen von uns durchgeführt werden, der ursprünglich übermittelte Bestand wird z. Zt. dadurch verändert. Schön wäre es, wenn der zuerst übermittelte Bestand erhalten bliebe.
Die Versionierung ist und bleibt die einzig sinnvolle Lösung, alles andere ist Flickschusterei, darin aber sind die Programm(un)verantwortlichen absolute Spitzenklasse (gut von dem vorauseilenden Gehorsam und dem Anbieten von Plattformen für die Verbreitung der Verwaltungsmeinungen - siehe DATEV Magazin 01/2017, S. 27, einmal abgesehen).
Wir werden uns wohl mit dem Mist abfinden müssen, genau so wie mit dem Stammdatenabgleich.
Gruß
KP
willimüller Ihre Unterscheidung bezügl. LSt-Hilfe u. Stb kann ich nicht nachvollziehen.
Bei Antragsveranlagungen mag es so sein, dass tatsächlich ein Fall mit der Übermittlung an das FA "abgeschlossen" ist.
Naja, ich denke es gibt auch bei Antragsveranlagungen genug Fälle, wo z.B. erstmal ein Bescheid erteilt wird, bevor Rücksprache gehalten wird oder wo ein Rechtsbehelf eingelegt wird.
Beim Versuch den Vergleich von Veranlagungsformen in einem gesperrten Jahr auszudrucken kommt die Meldung:
Ich fasse es nicht; Ist das die Entwicklungsarbeit von sieben Jahren???
Ein Öffnen und Drucken in word klappt .. würgaround...
P.S.: ...wenn man das neue Symbol entdeckt Ist nicht mehr ein großes W für word, sondern ein kleines w mit einem Dateisymbol - sehr schlank und dezent!
Hallo Herr Kleczka, hallo Community-Teilnehmer,
über den Link https://www.datev-community.de/message/19254?et=watches.email.thread#19254 finden Sie (im Beitrag vom 13.01.2017) einige Informationen zu den beiden Themenkomplexen - 1. Im Rahmen der GoBD…in den Steuerprogrammen…Jahre schützen/freigeben; 2. Druck aus einem geschützten Bestand
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Stolz
DATEV eG
Bei uns beschweren sich alle Mitarbeiter über die neue Funktion. Diese ist praxisfremd und untauglich. GoBD bei Steuerprogrammen ist die neueste DATEV Erfindung. Könnten Sie mir bitte den Gesetztestext (kein Wunschzettel oder Anweisung) schicken in dem das steht. Danke.
Schützen heißt: Keine weiteren Eingaben mögich. Jedoch jederzeit Druck und lesend ansehen.
...GoBD bei Steuerprogrammen ist die neueste DATEV Erfindung. Könnten Sie mir bitte den Gesetztestext (kein Wunschzettel oder Anweisung) schicken in dem das steht. Danke.
darauf warte ich auch schon lange..., die Datev "eiert" aber nur rum. Es gibt keine GoBD, die das Festschreiben meiner Erfassungsdaten in einem Steuerprogramm vorschreibt (dann müsste ich auch alle meine Exceldateien ständig festschreiben). Aber bei der Datev traut sich niemand einzugestehen, dass irgendein Mitarbeiter in offiziellen Verlautbarungen Unfug geschrieben hat und schreibt das lieber immer wieder ab...
P.S.: ...wenn man das neue Symbol entdeckt Ist nicht mehr ein großes W für Word, sondern ein kleines w mit einem Dateisymbol - sehr schlank und dezent!
Danke für den Hinweis...
ich dachte schon, die Verbindung zu Word wurde weg- programmiert.
Hallo,
ich hänge mich auch mal an den Wunsch dran, dass bei geschützten Jahren mindestens der Druck möglich sein müsste (von mir aus mit dem vorigen Hinweis, das der Fall ja bereits abgeschlossen ist und Nachfrage ob wirklich gedruckt werden soll) Aber die Möglichkeit muss bestehen.
Im Moment wird sonst zum Drucken der Schutz aufgehoben und dann wieder gesetzt... ABM???
@ DATEV: bitte Druck schnellst möglich wieder ermöglichen.
LG
Udo Kubatov
...(von mir aus mit dem vorigen Hinweis, das der Fall ja bereits abgeschlossen ist und Nachfrage ob wirklich gedruckt werden soll) ...
Hallo Herr Kubatov,
da haben Sie ja Hoffentlich "Ironie ein" vergessen, denn auf so eine Abfrage kommt ja sonst nur die Datev .. vor was soll der Anwender denn gewarnt werden???
Sonst müsste man ja am Kopierer auch ein Warnschild anbringen, "Wollen Sie wirklich kopieren?"
"Ironie ein" vergessen...
Hallo Herr Müller,
da sehen Sie mal, wie man sich der DATEV anpassen kann
Genauso sinnvoll sind die Hinweise auf diversen E-Mails nach dem Motto "Denken Sie vor dem Ausdruck darüber nach, ob Sie die Mail wirklich ausdrucken wollen". Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass mir die Bestätigung einer Meldung immer noch lieber wäre, als der derzeitige Zustand. Bevorzugt natürlich Druck ohne Meldung.