Hallo Leute,
ich habe seit längerem das Problem, dass mir eine fremde Beraternummer in SteuerKonto Online angezeigt wird.
Diese Beraternummer ist uns nicht bekannt und taucht bei mehreren Mandanten auf. In der Vollmachtsdatenbank findet man nichts dergleichen.
Weiß jemand, was da los ist und was das soll?
Die Leistung ständig neu zuzordnen frisst ernorm viel Zeit und sollte auch nicht passieren.
VG
Was haben Sie denn in der RVO geschlüsselt?
Es kommt doch dazu diese Meldung, wenn das nicht freigegeben ist, oder?
In der RVO ist nur unsere eigene Beraternummer geschlüsselt.
Genau, die Meldung anbei kommt auch bei mir.
@beyonce schrieb:In der RVO ist nur unsere eigene Beraternummer geschlüsselt.
Genau, die Meldung anbei kommt auch bei mir.
Dann vielleicht mal die betreffenden "anderen" Beraternummern freischalten ("alle"). Dann sollte es klappen, oder?
@beyonce schrieb:Hallo Leute,
ich habe seit längerem das Problem, dass mir eine fremde Beraternummer in SteuerKonto Online angezeigt wird.
Sowas kommt immer mal wieder vor, wenn MA bei der Anlage von Leistungen Tippfehler machen oder wider besseren Wissens einfach Daten eingespielt werden, die von fremden Beratern kommen, die einfach eine Datensicherung mit ihren Ordnungsbegriffen per Mail gesendet haben.
Da kommt man ums Umspeichern leider nicht herum.
Datensauberkeit ist da das Problem. Wenn hier jemand eine Statusaktualisierung der Offenlegung macht, fliegen einem auch erstmal zig Beraternummern der letzten 50 Jahre um die Ohren, die irgendwo falsch angelegt wurden.
Da müsste ich halt irgendwann mal durchfegen... irgendwann...
Das Thema "Ordnungsbegriffe" ist erstaunlicherweise für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.
@andrereissig schrieb:...
Das Thema "Ordnungsbegriffe" ist erstaunlicherweise für viele immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.
In den Veranstaltungen zur "Vorbereitung auf die Cloud" wird genau das mittlerweile ´gebetsmühlenartig vorgetragen, dass im Hinblick auf die Cloud (u.a. und gerade "Basisdaten online") gepflegt sein müssen...
Da kommt der "Ordnungsbegriff" so richtig zur Geltung....