Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Es kommt ja vor, dass Mandanten an einem Unternehmen oder an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt sind. Die Gewinn- bzw. Verlustanteile aus diesen Beteiligungen müssen in der ESt-Erklärung der Mandanten angegeben werden. Sehr oft ist es aber so, dass die Mandanten nicht wissen, wie hoch ihr Gewinn- bzw. Verlustanteil ist, und sie können keine Auskunft darüber geben. Eventuell erfährt man durch einen Anruf beim Finanzamt etwas dazu. Gibt es bereits heute die Möglichkeit, Gewinn- bzw. Verlustanteile elektronisch beim Finanzamt abzufragen, also beispielsweise so, wie es auch schon über die Vollmachtsdatenbank bzw. die Steuerkonto-Abruffunktion möglich ist? Falls nicht, dann wäre dies (meiner Ansicht nach) eine weitere Information, die man künftig zum automatischen Abruf beim Finanzamt zur Verfügung stellen sollte, so dass diese Information dann auch gleich automatisch an die richtige Stelle und mit dem richtigen Wert in das Steuerformular von DATEV übernommen werden könnte. (Und wenn eben noch keine Werte für den Gewinn- bzw. Verlustanteil beim Finanzamt vorliegen, lässt man das entsprechende Feld halt einfach leer, aber durch den Abruf wüsste man wenigstens, dass noch keine Werte vorliegen.) Dann verbraucht man nicht mehr so viel Zeit mit Herumtelefonieren.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo Herr Kuhlmey,
der elektronische Abruf von Beteiligungsergebnissen (aus steuerlichen Veranlagungen) ist nicht möglich. Soweit ich weiß, plant die Finanzverwaltung hier auch keine Änderungen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Da gebe ich Ihnen Recht, allerdings wäre es wenn ich es mir Recht überlege doch einfaches für die Veranlagungsfinanzämter die anteiligen Ergebnisse zur Verfügung zu stellen, da diese doch sowieso schon elektronisch vorliegen.
Bei Publlikumsgesellschaften > 1000 Beteiligte kann es sein , dass es Hindernisse gibt.
Wäre sicherlich hilfreich.
Guten Abend,
Sie sind gar nicht verpflichtet sich darum zu kümmern. Es ist ausreichend, wenn Sie im Formular die Bezeichnung der Gesellschaft und die Steuernummer angeben und einen Vermerk "von Amts wegen". Beträge müssen Sie nicht eintragen.
Kontrollieren müssen Sie erst, wenn das Finanzamt die Grundlagenbescheide auswertet. Dann liegen dem Mandanten aber ebenfalls die Gewinnmitteilungen der Gesellschaften vor und er kann sie Ihnen einreichen.
Hallo,
ich vermute Herrn Kuhlmeys Anliegen bezog sich vor allem auf eine annähernd vollständige Steuerberechnung.
Wie bereits geschrieben, werden diese Daten von der Finanzverwaltung nicht zum Abruf im Rahmen der VaSt bereitgestellt. Hier landen ja nur die Daten von dritter Seite und einige Angaben aus dem Grundinformationsdienst der Steuerverwaltung (z. B. Adresse, Konfession, Bankverbindung).
Bezüglich der Beteiligungseinkünfte ist es selbst bei den Finanzämtern keineswegs immer so, dass die Beteiligungsergebnisse in elektronischer Form vorliegen. Es gibt weiterhin genügend Fälle, besonders bei Festellungsergebnissen früherer Jahre, bei denen in den Veranlagungsakten die klassische KM in Papierform mit den Beteiligungswerten auf Auswertung wartend schlummert.
Hier in Niedersachsen akzeptieren viele Finanzämter allerdings auch selbst geschätzte (in der ESt eingetragene) Beteiligungs-Werte, bis endgültige Ergebnisse vorliegen....
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Es geht sicherlich nicht darum wozu der Stpfl. verpflichtet ist und wozu nicht.
Ich betrachte es als STB sehr wohl als meine Aufgabe ein möglichst stimmende Vorabberechnung der Steuererkl. zu fertigen, damit der Mandant auch weiss was auf ihn zukommt.
Daher wäre eine Datenbank diesbzgl. durchaus wünschenswert- gerade in Zeiten der Digitalisierung - und ebenso weil ja nun immer mehr Verpflichtungen von der Fin.verwaltung auf die Stpfl ausgelagert werden, wäre es aus meiner Sicht sehr hilfreich wenn die Fin.verwaltung selbst ein Schritt zur Vereinfachung für die Stpfl. tut.