Hi,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Denkanstöße.
Der einzige Kommanditist unserer GmbH & Co. KG ist ab 30.6. auch zur Geschäftsführung berechtigt, damit wird die bisher rein gewerblich geprägte KG entprägt und ist fortan nur noch vermögensverwaltend (hier Vermietung & Verpachtung) tätig.
Mein Problem, wie bilde ich das ab?
Ist das so möglich und sinnvoll? Oder gibt es da einen besseren Weg?
Vielen Dank vorab!
Gibt es hierzu eine Lösung?
Ja, steht im Schmidt 2024 zu §15 Rz. 200-234. Alles weitere der Steuerberater klären!
vielen Dank