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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

maloudie
Beginner
Offline Online
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Hi, 

 

ich habe folgendes Problem und hoffe auf Denkanstöße.

 

Der einzige Kommanditist unserer GmbH & Co. KG ist ab 30.6. auch zur Geschäftsführung berechtigt, damit wird die bisher rein gewerblich geprägte KG entprägt und ist fortan nur noch vermögensverwaltend (hier Vermietung & Verpachtung) tätig. 

 

Mein Problem, wie bilde ich das ab?

 

  • Die Entprägung gilt als Betriebsaufgabe und führt zur Aufdeckung der stillen Reserven. Buche ich die Entnahme des Grundstücks zum gemeinen Wert dann zum 30.6. (nur) in der Steuerbilanz?

 

  • In der Handelsbilanz buche ich das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12. dagegen komplett "normal" durch?

 

  • Steuerrechtlich erfolgt ab dem 1.7. dann nur eine Einkünfteermittlung nach § 21 EStG, dementsprechend auch keine Anlage EÜR und keine E-Bilanz

 

Ist das so möglich und sinnvoll? Oder gibt es da einen besseren Weg?

 

Vielen Dank vorab!

 

 

 

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