Hi,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Denkanstöße.
Der einzige Kommanditist unserer GmbH & Co. KG ist ab 30.6. auch zur Geschäftsführung berechtigt, damit wird die bisher rein gewerblich geprägte KG entprägt und ist fortan nur noch vermögensverwaltend (hier Vermietung & Verpachtung) tätig.
Mein Problem, wie bilde ich das ab?
Ist das so möglich und sinnvoll? Oder gibt es da einen besseren Weg?
Vielen Dank vorab!